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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2002 - 3 StR 398/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7714
BGH, 10.01.2002 - 3 StR 398/01 (https://dejure.org/2002,7714)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2002 - 3 StR 398/01 (https://dejure.org/2002,7714)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2002 - 3 StR 398/01 (https://dejure.org/2002,7714)
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  • HRR Strafrecht

    § 465 Abs. 2 Satz 1 StPO
    Mehrauslagen; Billigkeit

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74

    Verteilung der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen - Gesetzliche …

    Auszug aus BGH, 10.01.2002 - 3 StR 398/01
    Entscheidend ist, ob die tatsächlich erfolgten Untersuchungen auch dann notwendig gewesen wären, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluß von vornherein dem späteren Urteil des Landgerichts entsprochen hätten (vgl. BGHSt 26, 29, 33/34; BGH NStZ 1982, 80).
  • BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81

    Kostentragungspflicht bei Ermäßigung des Schuldvorwurfs im Rechtsmittelverfahren …

    Auszug aus BGH, 10.01.2002 - 3 StR 398/01
    Entscheidend ist, ob die tatsächlich erfolgten Untersuchungen auch dann notwendig gewesen wären, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluß von vornherein dem späteren Urteil des Landgerichts entsprochen hätten (vgl. BGHSt 26, 29, 33/34; BGH NStZ 1982, 80).
  • BGH, 08.10.2014 - 4 StR 473/13

    Kostentragungspflicht des Verurteilten (Kosten für besondere, den Angeklagten …

    Entscheidend dafür ist, ob die tatsächlich erfolgten Untersuchungen auch dann notwendig gewesen wären, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluss von vornherein dem späteren Urteil entsprochen hätten (BGH, Beschlüsse vom 23. September 1981 - 3 StR 341/81, NStZ 1982, 80; vom 10. Januar 2002 - 3 StR 398/01;… KK-StPO/Gieg, 7. Aufl., § 465 Rn. 5).
  • BGH, 30.09.2021 - 2 StR 302/19

    Kostentragungspflicht des Verurteilten (Unbilligkeit)

    a) Soweit das Landgericht den Beschwerdeführer nicht, wie angeklagt, wegen Betruges, sondern wegen unerlaubten Betreibens eines Bankgeschäfts verurteilt hat, wären - entsprechend der vom Landgericht gegebenen Begründung seiner Kostenentscheidung und ausweislich der insoweit bindenden Feststellungen (§ 464 Abs. 3 Satz 2 StPO) - die tatsächlich erfolgten Untersuchungen (bei rückschauender Betrachtung) auch dann notwendig gewesen, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluss von vornherein dem späteren Urteil entsprochen hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 1974 - 3 StR 298/74, BGHSt 26, 29, 33/34; BGH, Beschluss vom 23. September 1981 - 3 StR 341/81, NStZ 1982, 80; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2002 - 3 StR 398/01).
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