Rechtsprechung
| BGH, 10.01.2002 - 3 StR 398/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 465 Abs. 2 Satz 1 StPO
Mehrauslagen; Billigkeit - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 465 Abs. 2 Satz 1
- Wolters Kluwer
Beschwerde - Kostenbeschwerde - Auslagenentscheidung - Mehrauslagen - Körperverletzung - Untersuchungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 465 Abs. 2
Kostentragungspflicht bezüglich "Mehrauslagen" - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74
Verteilung der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen - Gesetzliche …
Auszug aus BGH, 10.01.2002 - 3 StR 398/01
Entscheidend ist, ob die tatsächlich erfolgten Untersuchungen auch dann notwendig gewesen wären, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluß von vornherein dem späteren Urteil des Landgerichts entsprochen hätten (vgl. BGHSt 26, 29, 33/34; BGH NStZ 1982, 80). - BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81
Kostentragungspflicht bei Ermäßigung des Schuldvorwurfs im Rechtsmittelverfahren …
Auszug aus BGH, 10.01.2002 - 3 StR 398/01
Entscheidend ist, ob die tatsächlich erfolgten Untersuchungen auch dann notwendig gewesen wären, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluß von vornherein dem späteren Urteil des Landgerichts entsprochen hätten (vgl. BGHSt 26, 29, 33/34; BGH NStZ 1982, 80).
- BGH, 08.10.2014 - 4 StR 473/13
Kostentragungspflicht des Verurteilten (Kosten für besondere, den Angeklagten …
Entscheidend dafür ist, ob die tatsächlich erfolgten Untersuchungen auch dann notwendig gewesen wären, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluss von vornherein dem späteren Urteil entsprochen hätten (BGH, Beschlüsse vom 23. September 1981 - 3 StR 341/81, NStZ 1982, 80; vom 10. Januar 2002 - 3 StR 398/01;… KK-StPO/Gieg, 7. Aufl., § 465 Rn. 5). - BGH, 30.09.2021 - 2 StR 302/19
Kostentragungspflicht des Verurteilten (Unbilligkeit)
a) Soweit das Landgericht den Beschwerdeführer nicht, wie angeklagt, wegen Betruges, sondern wegen unerlaubten Betreibens eines Bankgeschäfts verurteilt hat, wären - entsprechend der vom Landgericht gegebenen Begründung seiner Kostenentscheidung und ausweislich der insoweit bindenden Feststellungen (§ 464 Abs. 3 Satz 2 StPO) - die tatsächlich erfolgten Untersuchungen (bei rückschauender Betrachtung) auch dann notwendig gewesen, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluss von vornherein dem späteren Urteil entsprochen hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 1974 - 3 StR 298/74, BGHSt 26, 29, 33/34; BGH, Beschluss vom 23. September 1981 - 3 StR 341/81, NStZ 1982, 80; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2002 - 3 StR 398/01).
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