Rechtsprechung
| BGH, 04.12.2007 - 3 StR 404/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 34 StPO; § 244 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Ablehnung wiederholter Anträge auf Zwischenentscheidungen (Begründung); Zuordnung der Stimmen abgehörter Telefongespräche (Sachverständigengutachten; eigene Sachkunde) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 147 Abs. 1; ; StPO § 244 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit von im Zusammenhang mit den Ergebnissen einer umfangreichen Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme erhobenen Rügen; Zurückweisung eines Beweisantrags auf Einholung eines Stimmsachverständigengutachtens als Revisionsgrund; Herleitung eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 100a § 147 Abs. 1 § 244 Abs. 4; GVG § 185
Sachkunde für die Stimmidentifizierung; Anspruch auf Übersetzung sämtlicher abgehörter Telefonate; Dolmetscher für den Angeklagten zur Übersetzung von Telefonaten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 04.12.2007 - 3 StR 404/07
- BGH, 11.02.2008 - 3 StR 404/07
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 230
- NStZ-RR 2008, 146 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung …
Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 3 StR 404/07
Rn. 4 a) Die Beanstandung, die abgehörten Telefonate seien unverwertbar gewesen, weil nicht sicher festgestellt worden sei, dass sämtlichen Aufzeichnungen jeweils ein die Überwachung anordnender Beschluss zu Grunde lag, ist bereits unzulässig, weil die Revision die ergangenen richterlichen Anordnungen nicht mitteilt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Telefonüberwachung 2). - OLG Koblenz, 30.06.1995 - 1 Ws 322/95
Ablehnung eines Verteidigerantrages; Anfechtbarkeit mit der Beschwerde; …
Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 3 StR 404/07
Die Verteidigung ist nicht dadurch in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt beschränkt worden, dass die Kammer nicht alle Telefonate hat übersetzen lassen: Die Vorschrift des § 147 Abs. 1 StPO gibt keinen Anspruch auf eine Übersetzung sämtlicher in einer fremden Sprache aufgezeichneten Gespräche (…Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 147 Rdn. 19; OLG Koblenz NStZ 1995, 611).
- BGH, 02.07.2026 - 4 StR 235/25
Feststellung des Nichtvorliegens eines Beweisverwertungsverbots nach Vorlage der …
Hingegen verpflichtet er die Ermittlungsbehörden nicht, potentielle Beweismittel für eine lediglich theoretische weitere Aufklärung durch die Verteidigung zu schaffen, die das Gericht für die Wahrung seiner eigenen Aufklärungspflicht nicht zu berücksichtigen braucht, oder das Gericht, nur solche Beweisergebnisse zu verwerten, deren Entstehung lückenlos dokumentiert ist (vgl. auch BGH…, Urteil vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19, NZWiSt 2022, 326 Rn. 33, wonach die Ermittlungsbehörden selbst bei Vorliegen von Daten nicht verpflichtet sind, diese so aufzubereiten, dass der Angeklagte diese durchsehen kann, wenn die Daten den Ermittlungsbehörden selbst nicht in lesbarer Form vorliegen; ebenso ablehnend für die Übersetzung sämtlicher in einer fremden Sprache aufgezeichneter Gespräche BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 404/07, NStZ 2008, 230, 231). - OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18
Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines …
Denn auch zur Begründung der Aufklärungsrüge muss der Beschwerdeführer nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO Angaben zu den konkret unter Beweis gestellten Wahrnehmungen eines Zeugen und - erforderlichenfalls - zur Konnexität machen (vgl. BGH NStZ 1998, 97; BGH NStZ 2008, 230; BGH NStZ-RR 2010, 316). - BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13
Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines …
Ein Anspruch auf Erstellung weiterer Aktenteile besteht nicht (vgl. zur Übersetzung von in fremder Sprache geführten Telefongesprächen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 404/07, NStZ 2008, 230; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Juni 1995 - 1 Ws 322/95, NStZ 1995, 611).
- KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19
Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer rechtmäßig angeordneten …
Der Revisionsbegründung ist der Inhalt des der Telekommunikationsüberwachung zugrundeliegenden richterlichen Beschlusses nicht zu entnehmen, sodass der Senat nicht prüfen kann, ob im Zeitpunkt der ermittlungsrichterlichen Beschlüsse die Voraussetzungen für eine solche Überwachung vorgelegen haben (vgl. BGH NStZ 2018, 550 m.w.N.; NStZ 2008, 230). - AG Landstuhl, 21.09.2026 - 2 OWi 131/26
Unzulässigkeit eines bedingten Antrags nach § 62 OWiG; kein Anspruch auf …
Vielmehr soll der Betroffene zu eigenständigen Nachforschungen befähigt werden; ein Anspruch auf eine bestimmte formale Aufbereitung der Daten besteht hingegen nicht (…BGH, NZWiSt 2022, 326 (329 Rn. 33), insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2022, 77 ff.;… Beschl. v. 02.07.2026 - 4 StR 235/25, juris, Rn. 26; vgl. auch BGH, NStZ 2008, 230 (231)). - LG Nürnberg-Fürth, 02.09.2024 - 18 Qs 41/24
Anspruch des Beschuldigten auf Beiordnung eines Dolmetschers gemäß § 187 Abs. 1 …
Ein solcher ergibt sich auch nicht aus § 147 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 404/07). - AG Nürnberg, 20.08.2024 - 59 Gs 9146/24
Unentgeltlichkeit, Akteneinsicht, Kosten der Staatskasse, Dolmetscher, …
(BGH, Beschluss vom 4.12.2007 - 3 StR 404/07, NStZ 2008, 230).
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Berichtigung eines Beschlusses
Verfahrensgang
- BGH, 04.12.2007 - 3 StR 404/07
- BGH, 11.02.2008 - 3 StR 404/07
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