Rechtsprechung
| BGH, 29.11.1963 - 3 StR 41/63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Herstellung oder Verbreitung einer verfassungsfeindlichen Schrift - Verjährungsbeginn für die Strafverfolgung von Vergehen nach dem Pressegesetz (PresseG) durch die Verbreitung von Druckschriften - Pressestraftat ohne Drucklegung und Verbreitung der Schrift - ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.11.1955 - 6 StR 26/55
Auszug aus BGH, 29.11.1963 - 3 StR 41/63
Die einjährige Verjährungsfrist des § 22 Reichspressegesetz für die Strafverfolgung von Vergehen, die durch die Verbreitung von Druckschriften strafbaren Inhalts begangen worden sind, findet in diesem Falle nach der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Lehre (vgl. RGSt 61, 19 ff; BGHSt 8/245; Dalcke/Fuhrmann Anm. 5 zu § 22 Pressegesetz), der sich die Kammer anschließt, keine Anwendung, da die in Frage stehende Zeitschrift mit strafbarem Inhalt von dem Angeklagten E. nur gedruckt und dann von den Mitangeklagten zur Verbreitung abgeholt worden ist, sie jedoch noch nicht verbreitet, sondern vorher beschlagnahmt worden ist.Ohne Drucklegung und Verbreitung gibt es keine Pressestraftat (BGHSt 8, 245, 246) [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55].
Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß § 93 StGB nur Schriften erfaßt, in denen die verfassungsfeindlichen Bestrebungen, denen die beabsichtigte Verbreitung der Schrift dienen soll, auch verkörpert sind (BGHSt 8, 245, 247 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55]; 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 16, 49, 52) [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60].
- BGH, 21.04.1961 - 3 StR 55/60
Einziehung der Schrift "Die Bankierverschwörung von Jekyl Island" - Einordnung …
Auszug aus BGH, 29.11.1963 - 3 StR 41/63
Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß § 93 StGB nur Schriften erfaßt, in denen die verfassungsfeindlichen Bestrebungen, denen die beabsichtigte Verbreitung der Schrift dienen soll, auch verkörpert sind (BGHSt 8, 245, 247 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55]; 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 16, 49, 52) [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60]. - BGH, 03.10.1962 - 3 StR 35/62
Auszug aus BGH, 29.11.1963 - 3 StR 41/63
Denn die kurze Verjährungsfrist des Presserechts wird hauptsächlich damit gerechtfertigt, daß die Pressestraftaten, weil sie durch die Verbreitung verkörperter Gedankenäusserungen geschähen, ihrem äußeren Tatbestand nach meist offen und klar zutage lägen (BGHSt 18, 63, 65) [BGH 03.10.1962 - 3 StR 35/62].
- BGH, 11.12.1958 - 3 StR 35/58
Auszug aus BGH, 29.11.1963 - 3 StR 41/63
Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß § 93 StGB nur Schriften erfaßt, in denen die verfassungsfeindlichen Bestrebungen, denen die beabsichtigte Verbreitung der Schrift dienen soll, auch verkörpert sind (BGHSt 8, 245, 247 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55]; 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 16, 49, 52) [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60]. - BGH, 13.10.1954 - 6 StR 222/54
Auszug aus BGH, 29.11.1963 - 3 StR 41/63
Er braucht, entgegen der Ansicht der Revision, nicht selbst in verfassungsfeindlicher Absicht zu handeln (BGHSt 6, 318, 319) [BGH 13.10.1954 - 6 StR 222/54] Daß der Angeklagte mit - bestimmtem - Vorsatz gehandelt hat, stellt das Landgericht ohne Rechtsfehler fest. - RG, 01.11.1926 - 7 J 73/26
1. Gilt die Verjährungsfrist des § 22 RPreßG. auch für strafbare Handlungen, die …
Auszug aus BGH, 29.11.1963 - 3 StR 41/63
Die einjährige Verjährungsfrist des § 22 Reichspressegesetz für die Strafverfolgung von Vergehen, die durch die Verbreitung von Druckschriften strafbaren Inhalts begangen worden sind, findet in diesem Falle nach der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Lehre (vgl. RGSt 61, 19 ff; BGHSt 8/245; Dalcke/Fuhrmann Anm. 5 zu § 22 Pressegesetz), der sich die Kammer anschließt, keine Anwendung, da die in Frage stehende Zeitschrift mit strafbarem Inhalt von dem Angeklagten E. nur gedruckt und dann von den Mitangeklagten zur Verbreitung abgeholt worden ist, sie jedoch noch nicht verbreitet, sondern vorher beschlagnahmt worden ist.
- BGH, 14.01.1964 - 3 StR 51/63
Das Herstellen und Verbreiten verfassungsfeindlicher Schriften - Förderung …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt zur Erfüllung des inneren Tatbestandes des § 93 StGB Vorsatz (BGHSt 6, 318; 1 StE 6/57 vom 11. September 1957 in Hochverrat und Staatsgefährdung II 159, 183; 1 StE 3/58 vom 22. Mai 1959 UA S. 44; 3 StR 28/61 vom 18. September 1961, 3 StR 41/63 vom 29. November 1963 u.a.).
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