Rechtsprechung
| BGH, 02.10.2008 - 3 StR 415/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 341 Abs. 1 StPO; § 44 StPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtzeitigkeit der Revisionseinlegung (Eingang bei dem Gericht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 341 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Rechtzeitige und wirksame Einlegung der Revision bei versehentlicher Angabe eines falschen Aktenzeichens durch den Verteidiger
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 234
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.05.1999 - 3 StR 200/99
Fristeinhaltung bei Einlegung eines Rechtsmittelschriftsatzes, dessen Betreff und …
Auszug aus BGH, 02.10.2008 - 3 StR 415/08
Denn für die Rechtzeitigkeit der Revisionseinlegung ist allein entscheidend, wann der Schriftsatz zu der Eingangsstelle des Landgerichts gelangt ist, da § 341 Abs. 1 StPO nur auf den Eingang bei dem "Gericht" abhebt (vgl. BGH wistra 1999, 346).
- OLG Celle, 20.05.2021 - 3 Ws 143/21
Verweigerung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes als wichtiger Grund für …
Rn. 9 Der Umstand, dass auf dem fristgerecht eingegangenen Schriftsatz ein falsches Aktenzeichen angegeben ist, ist ohne Bedeutung, da der angefochtene Beschluss in dem Schriftsatz, mit dem das Rechtsmittel erhoben wurde, eindeutig bezeichnet ist und die sofortige Beschwerde beim richtigen Gericht eingegangen ist (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 02. Oktober 2008 - 3 StR 415/08 -, juris). - BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20
Revisionsverfahren: Wirksame Einlegung der Revision bei nicht behebbaren …
Dem steht die fehlerhafte Bezeichnung des zuständigen Gerichts (Amts- statt Landgericht Leipzig) und eines unzutreffenden, jedoch dem (Ermittlungs-)Verfahren zuzuordnenden Aktenzeichens nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1999 - 3 StR 200/99; vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 415/08; vom 4. November 2010 - 1 StR 326/10).
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