Rechtsprechung
| BGH, 12.01.1956 - 3 StR 420/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.08.1951 - 4 StR 427/51
Auszug aus BGH, 12.01.1956 - 3 StR 420/55
Der Bundesgerichtshof hat sich der Rechtsprechung des Reichsgerichts angeschlossen, daß in der stillschweigenden Unterlassung der Vereidigung die Ausübung des richterlichen Ermessens nach § 79 StPO nicht hinreichend zum Ausdruck kommt, das Gericht oder sein Vorsitzender vielmehr zu der Frage der Vereidigung förmlich Stellung zu nehmen haben (BGH NJW 1952, 233 Nr. 30). - BGH, 19.04.1951 - 4 StR 77/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.01.1956 - 3 StR 420/55
Ob die tatsächlichen Verhältnisse die Annahme einer Verhinderung rechtfertigen, unterliegt nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (4 StR 77/51 vom 19. April 1951; 4 StR 162/55 vom 2. Juni 1955). - BGH, 02.06.1955 - 4 StR 162/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.01.1956 - 3 StR 420/55
Ob die tatsächlichen Verhältnisse die Annahme einer Verhinderung rechtfertigen, unterliegt nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (4 StR 77/51 vom 19. April 1951; 4 StR 162/55 vom 2. Juni 1955).
- BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60
Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der …
Daß Schöffen für jede Strafkammer gesondert ausgelost werden, ist nicht erforderlich (BGH 3 StR 420/55 vom 12. Januar 1956). - BGH, 22.02.1967 - 2 StR 2/67
Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kind - Frage der Vereidigung des …
Allerdings hat der Bundesgerichtshof, wie dem Beschwerdeführer einzuräumen ist, wiederholt ausgesprochen, daß das Gericht nach § 79 Abs. 1 StPO gehalten sei, zur Frage der Vereidigung des Sachverständigen Stellung zu nehmen; sofern die Entscheidung nicht ausdrücklich bekannt gemacht werde, müsse jedenfalls den Umständen zu entnehmen sein, daß sich das Gericht stillschweigend schlüssig geworden sei (vgl. 4 StR 427/51, Urteil vom 31. August 1951 in NJW 1952, 233; 3 StR 420/55 vom 12. Januar 1956; 1 StR 337/65 vom 12. Oktober 1965).Das Urteil 4 StR 427/51 ist von einem Ferienstrafsenat erlassen; das Urteil des 3. Strafsenats (3 StR 420/55) bindet nicht, weil dieser Senat nicht mehr besteht.
- BGH, 09.10.1973 - 1 StR 327/73
Angreifbarkeit einer durch eine Justizverwaltungsbehörde getroffenen Entscheidung …
Vielmehr ist § 43 Abs. 2 GVG schon nach seiner Fassung darauf angelegt, der Justizverwaltung einen gewissen Ermessensspielraum zu gewähren; so läßt die Vorschrift ausdrücklich - wie die Wahl des Wortes "voraussichtlich"zeigt - die Möglichkeit offen, daß ein Schöffe auch zu weniger als 12 Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1956 - 3 StR 420/55).
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