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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1989 - 3 StR 423/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,13263
BGH, 13.12.1989 - 3 StR 423/89 (https://dejure.org/1989,13263)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1989 - 3 StR 423/89 (https://dejure.org/1989,13263)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1989 - 3 StR 423/89 (https://dejure.org/1989,13263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines …

    Auszug aus BGH, 13.12.1989 - 3 StR 423/89
    Dieser Rechtsfehler führt auf die Sachrüge hin zur Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe; die nachträgliche Gesamtstrafenbildung darf in derartigen Fällen nicht dem Beschlußverfahren nach § 460 StPO überlassen bleiben (BGHSt 12, 1 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]).
  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89

    Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen …

    Auszug aus BGH, 13.12.1989 - 3 StR 423/89
    Die unterbliebene Gesamtstrafenbildung ist im übrigen auch dann nachzuholen, wenn im Zeitpunkt der neuen Hauptverhandlung die vom Amtsgericht Schwelm verhängte Strafe vollständig verbüßt sein sollte (vgl. BGH StV 1982, 569; Beschluß vom 2. Mai 1989 - 1 StR 213/89, jeweils m.weit.Nachw.).
  • BGH, 03.01.1997 - 3 StR 558/96

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung als Revisionsgrund

    In einem solchen Fall darf, worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hingewiesen hat, die Bildung der Gesamtstrafe nicht dem Beschlußverfahren nach § 460 StPO überlassen werden, sondern ist vom neuen Tatrichter nachzuholen (BGHSt 12, 1 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; BGH StV 1982, 569; BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1989 - 3 StR 423/89).
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