Rechtsprechung
| BGH, 13.12.1989 - 3 StR 423/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen der Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58
Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 13.12.1989 - 3 StR 423/89
Dieser Rechtsfehler führt auf die Sachrüge hin zur Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe; die nachträgliche Gesamtstrafenbildung darf in derartigen Fällen nicht dem Beschlußverfahren nach § 460 StPO überlassen bleiben (BGHSt 12, 1 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]). - BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89
Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen …
Auszug aus BGH, 13.12.1989 - 3 StR 423/89
Die unterbliebene Gesamtstrafenbildung ist im übrigen auch dann nachzuholen, wenn im Zeitpunkt der neuen Hauptverhandlung die vom Amtsgericht Schwelm verhängte Strafe vollständig verbüßt sein sollte (vgl. BGH StV 1982, 569; Beschluß vom 2. Mai 1989 - 1 StR 213/89, jeweils m.weit.Nachw.).
- BGH, 03.01.1997 - 3 StR 558/96
Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung als Revisionsgrund
In einem solchen Fall darf, worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hingewiesen hat, die Bildung der Gesamtstrafe nicht dem Beschlußverfahren nach § 460 StPO überlassen werden, sondern ist vom neuen Tatrichter nachzuholen (BGHSt 12, 1 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; BGH StV 1982, 569; BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1989 - 3 StR 423/89).
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