Rechtsprechung
| BGH, 02.12.1985 - 3 StR 424/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung der Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Beihilfe zur geheimdienstlichen Agententätigkeit - Aktive Mitarbeit für einen Geheimdienst durch Ausführen einer typischen Kuriertätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 99 Abs. 1 Nr. 1
Papierfundstellen
- NStZ 1986, 165
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …
Auszug aus BGH, 02.12.1985 - 3 StR 424/85
Dennoch kann die hier getroffene Entscheidung nicht bestehen bleiben, weil die Urteilsgründe den Eindruck erwecken, der Tatrichter habe mit einem Abstellen darauf, ob die im einzelnen aufgeführten Milderungsgründe geeignet seien, dem Fall zu Gunsten des Angeklagten "den Stempel des Außergewöhnlichen aufzudrücken", einen nach der Rechtsprechung überholten Maßstab angelegt (vgl. BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80];… Lackner, StGB 16. Aufl. § 56 Anm. 6 Buchst. c mit weiteren Nachweisen). - BGH, 05.07.1972 - 3 StR 4/71
Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung einer Sache an ein Oberlandesgericht - …
Auszug aus BGH, 02.12.1985 - 3 StR 424/85
Dieser will alle Personen erfassen, die an der Aktivität des geheimdienstlichen Apparats teilnehmen (BGHSt 24, 369, 371 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71]/372). - BGH, 21.04.1983 - 3 StR 80/83
Strafbarkeit wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 02.12.1985 - 3 StR 424/85
Ihr Handeln erfüllt auch alle Merkmale der geheimdienstlichen Tätigkeit (…vgl. BGH a.a.O.; BGHSt 31, 317, 318) [BGH 21.04.1983 - 3 StR 80/83 L]. - BGH, 16.02.1977 - 3 StR 507/76
Mitwirken an der Erforschungstätigkeit und Sammeltätigkeit des Geheimdienstes aus …
Auszug aus BGH, 02.12.1985 - 3 StR 424/85
Sie hat sich in die von den Führungsoffizieren des MfS gewünschte konspirative Form der Nachrichtenübermittlung (UA S. 16) durch Übernahme einer typischen Kuriertätigkeit einspannen lassen, dadurch eine aktive Mitarbeit für den Geheimdienst entfaltet und ihre Bereitschaft verwirklicht, sich jedenfalls funktionell in dessen Dienst und seine Ausforschungsbestrebungen einzugliedern (vgl. BGH NJW 1977, 1300/1301, insoweit in BGHSt 27, 133 nicht abgedruckt).
- BGH, 07.08.2019 - 3 StR 562/18
Urteil des Kammergerichts Berlin wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und …
Auch die Tätigkeit, mit der die Informationsbeschaffung durch andere nur unterstützt wird, begründet Täterschaft und nicht etwa lediglich Beihilfe (vgl. eingehend BGH, Urteil vom 5. Juli 1972 - 3 StR 4/71, BGHSt 24, 369, 377 f.; Beschluss vom 2. Dezember 1985 - 3 StR 424/85, NStZ 1986, 165, 166;… MüKoStGB/Lampe/Hegmann, 3. Aufl., § 99 Rn. 29 mwN). - BGH, 27.08.2024 - StB 54/24
Allgemeine Funktionsträgerimmunität; Fortdauer der Untersuchungshaft …
Auch die Tätigkeit, mit der eine Informationsbeschaffung durch andere nur unterstützt wird, begründet Täterschaft und nicht lediglich Beihilfe (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 2019 - 3 StR 562/18, NJW 2020, 856 Rn. 22; vom 2. Dezember 1985 - 3 StR 424/85, NStZ 1986, 165, 166; Urteil vom 5. Juli 1972 - 3 StR 4/71, BGHSt 24, 369, 377 f.;… MüKoStGB/Hegmann/Stuppi, 4. Aufl., § 99 Rn. 30 mwN). - OLG Jena, 01.03.2006 - 3 StE 1/06
Ausübung einer geheimdienstlichen Agententätigkeit gegen die BRD für den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.05.2006 - StB 4/06
Grundsätze zur Subsumtion zu § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Der Senat hält an seiner - an den Willen des Gesetzgebers anknüpfenden - Ansicht fest, dass eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur geheimdienstlichen Tätigkeit jedenfalls nicht an die Haupttat der Mitarbeiter des fremden Geheimdienstes anknüpfen kann, zu denen der Täter in Kontakt tritt (BGHSt 24, 369, 378; BGH NStZ 1986, 165 f.); denn derartige Beihilfehandlungen sind in § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB bereits als täterschaftliches Handeln erfasst und daher keiner gesonderten Beihilfestrafbarkeit mehr zugänglich. - BGH, 31.03.2022 - AK 9/22
Fortdauer der Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht strafbarer …
Rn. 25 (4) Der Angeschuldigte, der Informanten anwarb und die Informationen selbst herbeischaffte sowie weiterleitete, handelte als Täter und nicht lediglich als Gehilfe; denn Täter ist jedermann, der sich in die Ausforschungsbestrebungen des fremden Nachrichtendienstes integriert, sich mit seiner aktiven Tätigkeit also bewusst in dessen Dienst stellt, ohne dass damit eine Eingliederung in dessen Organisationsstruktur verbunden sein muss (…BGH, Beschlüsse vom 7. August 2019 - 3 StR 562/18, NStZ 2020, 280 Rn. 22; vom 2. Dezember 1985 - 3 StR 424/85, NStZ 1986, 165, 166).
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