Rechtsprechung
| BGH, 23.11.2000 - 3 StR 428/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 273
- Wolters Kluwer
Rüge unterlassener Beratung vor der Urteilsverkündung als Revisionsgrund; Einhaltung der Revisionsbegründungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 260 Abs. 1
Durchführung einer Urteilsberatung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63
Anforderungen an die Urteilsberatung und die Beteiligung der Schöffen daran - …
Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 3 StR 428/00
Der Vortrag der Revision läßt nicht erkennen, daß dabei gegen die in BGHSt 19, 156, 157; 24, 170, 171 aufgestellten Grundsätze verstoßen worden ist. - BGH, 09.06.1987 - 1 StR 236/87
Verständigung über Inhalt des zu verkündenden Urteils
Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 3 StR 428/00
Die Rüge nimmt der Senat zum Anlaß, erneut darauf hinzuweisen, daß es bei einem solchen nur mit Zurückhaltung anzuwendenden Verfahren zweckmäßig ist, es in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen (vgl. BGH NStZ 1987, 472), obwohl die Beratung nicht zu den nach § 273 StPO protokollierungspflichtigen Förmlichkeiten gehört (BGHSt 5, 294). - BGH, 29.01.1954 - 1 StR 329/53
Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 3 StR 428/00
Die Rüge nimmt der Senat zum Anlaß, erneut darauf hinzuweisen, daß es bei einem solchen nur mit Zurückhaltung anzuwendenden Verfahren zweckmäßig ist, es in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen (vgl. BGH NStZ 1987, 472), obwohl die Beratung nicht zu den nach § 273 StPO protokollierungspflichtigen Förmlichkeiten gehört (BGHSt 5, 294).
- BGH, 25.10.2005 - 1 StR 328/05
Mangelnde Beratung nach der Gewährung des letzten Wort (mangelnde Erinnerung der …
Im Hauptverhandlungsprotokoll (…zur Protokollierungsempfehlung vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 6; BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2000 - 3 StR 541/99 und vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00) ist dazu nichts vermerkt. - BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08
Verkündung eines Urteils ohne Beratung (kein Beweis über das Sitzungsprotokoll); …
Die Beratung ist geheim und schon deshalb nicht Bestandteil der Hauptverhandlung; an ihr nimmt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nicht teil (BGHSt 5, 294; BGH NStZ 1987, 472; BGH, Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00). - BGH, 14.06.2001 - 5 StR 87/01
Unterlassene Beratung nach erneuter Verhandlung; Beratungspflicht; Beruhen
Rn. 3 Der darin liegende Verstoß gegen § 260 Abs. 1 StPO (BGH StV 1998, 530 m.w.N.) steht für das Revisionsgericht aufgrund der anwaltlichen Versicherung des Verteidigers in der Revisionsbegründung, der Sitzungsniederschrift, die sich - entgegen entsprechender Empfehlung (…BGHR StPO § 260 Abs. 1 - Beratung 1; BGH, Beschluß vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00) - zu dem nicht protokollierungspflichtigen Vorgang der Beratung verschweigt, und nach dem sonst durchgeführten Freibeweisverfahren fest.
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