Rechtsprechung
| BGH, 22.12.2005 - 3 StR 437/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Strafzumessung (Mathematisierungen; schematische Vorgehensweisen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Orientierung der Strafkammer bei Festsetzung des Strafrahmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 1, Abs. 2
Keine Mathematisierung der Strafzumessung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98
Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des …
Auszug aus BGH, 22.12.2005 - 3 StR 437/05
"Zur Orientierung der Strafkammer bei der Einordnung der Taten in den jeweils gefundenen Strafrahmen an dem rechnerischen Mittel des Strafrahmens oder an Hand gedachter Durchschnittsfälle bemerkt der Senat, dass derartige Mathematisierungen und schematische Vorgehensweisen dem Wesen der Strafzumessung grundsätzlich fremd sind (BGHSt 35, 345, 350 ff.; BGH NStZ-RR 1999, 101, 102;… Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 324). - BGH, 03.12.2002 - 3 StR 406/02
Unzulässigkeit einer Mathematisierung der Strafzumessung
Auszug aus BGH, 22.12.2005 - 3 StR 437/05
In seinem Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 3 StR 406/02 - hat der Senat ausgeführt: .
- OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05
Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt
Zudem liefe die Auffassung, Freiheitsstrafen seien bei Bagatellstraftaten ausgeschlossen, auf ein schematisches, die Umstände des jeweiligen Einzelfalles außer acht lassendes Vorgehen bei der Strafbemessung hinaus, das dem Wesen der Strafzumessung grundsätzlich fremd ist (BGH Beschl. v. 3.12.2002 - 3 StR 406/02; v. 22.12.2005 - 3 StR 437/05). - LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09
Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d. …
Zudem liefe die Auffassung, Freiheitsstrafen seien bei Bagatellstraftaten ausgeschlossen, auf ein schematisches, die Umstände des jeweiligen Einzelfalles außer Acht lassendes Vorgehen bei der Strafbemessung hinaus, das dem Wesen der Strafzumessung grundsätzlich fremd ist (BGH Beschlüsse vom 03.12.2002 - 3 StR 406/02 und vom 22.12.2005 - 3 StR 437/05).
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