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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.2005 - 3 StR 437/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17066
BGH, 22.12.2005 - 3 StR 437/05 (https://dejure.org/2005,17066)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2005 - 3 StR 437/05 (https://dejure.org/2005,17066)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 3 StR 437/05 (https://dejure.org/2005,17066)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB
    Strafzumessung (Mathematisierungen; schematische Vorgehensweisen)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98

    Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des …

    Auszug aus BGH, 22.12.2005 - 3 StR 437/05
    "Zur Orientierung der Strafkammer bei der Einordnung der Taten in den jeweils gefundenen Strafrahmen an dem rechnerischen Mittel des Strafrahmens oder an Hand gedachter Durchschnittsfälle bemerkt der Senat, dass derartige Mathematisierungen und schematische Vorgehensweisen dem Wesen der Strafzumessung grundsätzlich fremd sind (BGHSt 35, 345, 350 ff.; BGH NStZ-RR 1999, 101, 102;… Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 324).
  • BGH, 03.12.2002 - 3 StR 406/02

    Unzulässigkeit einer Mathematisierung der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 22.12.2005 - 3 StR 437/05
    In seinem Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 3 StR 406/02 - hat der Senat ausgeführt: .
  • OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05

    Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

    Zudem liefe die Auffassung, Freiheitsstrafen seien bei Bagatellstraftaten ausgeschlossen, auf ein schematisches, die Umstände des jeweiligen Einzelfalles außer acht lassendes Vorgehen bei der Strafbemessung hinaus, das dem Wesen der Strafzumessung grundsätzlich fremd ist (BGH Beschl. v. 3.12.2002 - 3 StR 406/02; v. 22.12.2005 - 3 StR 437/05).
  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d. …

    Zudem liefe die Auffassung, Freiheitsstrafen seien bei Bagatellstraftaten ausgeschlossen, auf ein schematisches, die Umstände des jeweiligen Einzelfalles außer Acht lassendes Vorgehen bei der Strafbemessung hinaus, das dem Wesen der Strafzumessung grundsätzlich fremd ist (BGH Beschlüsse vom 03.12.2002 - 3 StR 406/02 und vom 22.12.2005 - 3 StR 437/05).
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