Rechtsprechung
| BGH, 28.01.2003 - 3 StR 441/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 2 StGB; § 261 StPO
Vergewaltigung; lückenhafte Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch Revisionsgericht - Konstellation des Stehens von Aussage gegen Aussage - Widersprüchliche Angaben der Belastungszeugen - Abweichungen zu Angaben in früheren Vernehmungen - Abänderung der Aussage gegen Zahlung einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage und widersprüchlichen Angaben des Zeugen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2003, 543
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00
Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage …
Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 3 StR 441/02
Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn - wie hier - die Belastungszeuginnen eine Vielzahl weiterer erzwungener Sexualhandlungen behaupten, von denen sich der Tatrichter wegen Widersprüchen in den Aussagen und Abweichungen zu den Angaben in früheren Vernehmungen nicht zu überzeugen vermag, und darüber hinaus eine der Zeuginnen (Mi.) nicht nur zu Umständen des Randgeschehens die Unwahrheit gesagt, sondern sich nach der Tat sogar bereit gezeigt hat, gegen Zahlung einer größeren Geldsumme ihre Aussage zu Gunsten der Angeklagten abzuändern (vgl. nur BGH NStZ 2001, 161, 162 m. w. N.).
- BGH, 20.02.2014 - 3 StR 289/13
Verfahrenshindernis fehlender Anklage (Feststellung eines in der Anklage nicht …
Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn der Belastungszeuge eine Vielzahl weiterer erzwungener Sexualhandlungen behauptet, von denen sich der Tatrichter wegen Widersprüchen in den Aussagen und Abweichungen zu den Angaben in früheren Vernehmungen nicht zu überzeugen vermag (BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.; Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 441/02, StV 2003, 543, 544; Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97, StV 1998, 250;… KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 29b mwN).
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