Rechtsprechung
| BGH, 21.12.1983 - 3 StR 444/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Hinweise in Urteilsgründen die nicht auf Erkenntnissen beruhen, die in der Hauptverhandlung gewonnen wurden - Erfordernis der Gesamtbetrachtung aller Umstände bezüglich Täter und Tat für die Anwendung eines Ausnahmestrafrahmens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …
Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 3 StR 444/83
Die tatrichterliche Wertung hält sich im Rahmen des Beurteilungsspielraums, den der Tatrichter bei der Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB hat (vgl. BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80], BGH Strafverteidiger 1981, 21, 69, 70, 120, 122, 542; BGH NStZ 1982, 114; BGH Strafverteidiger 1983, 18). - BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 3 StR 444/83
Die für die Prüfung, ob die Anwendung dieses Ausnahmestrafrahmens geboten ist, zu fordernde Gesamtbetrachtung aller Umstände, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (BGHSt 26, 97, 98 f.; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 265/82), hat die Strafkammer vorgenommen. - BGH, 19.11.1981 - 3 StR 566/81
Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen - Besondere Umstände
Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 3 StR 444/83
Die tatrichterliche Wertung hält sich im Rahmen des Beurteilungsspielraums, den der Tatrichter bei der Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB hat (vgl. BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80], BGH Strafverteidiger 1981, 21, 69, 70, 120, 122, 542; BGH NStZ 1982, 114; BGH Strafverteidiger 1983, 18).
- BGH, 15.10.1980 - 3 StR 351/80
Strafaussetzung - Richter - Bindung des Richters - Ermessen des Richters - …
Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 3 StR 444/83
Die tatrichterliche Wertung hält sich im Rahmen des Beurteilungsspielraums, den der Tatrichter bei der Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB hat (vgl. BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80], BGH Strafverteidiger 1981, 21, 69, 70, 120, 122, 542; BGH NStZ 1982, 114; BGH Strafverteidiger 1983, 18). - BGH, 03.11.1982 - 2 StR 594/82
Strafaussetzung zur Bewährung - Wertungen des Tatrichters innerhalb eines …
Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 3 StR 444/83
Ohne Rechtsfehler hat er angenommen, daß Umstände, die sich bei der Einzelbewertung nur als einfache oder durchschnittliche Milderungsgründe darstellen, durch ihr Zusammentreffen hier ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung von besonderen Umständen zukommt (BGH Strafverteidiger 1981, 337; BGH NStZ 1983, 118). - BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81
Eingreifen eines Revisionsgerichtes in die dem Tatrichter obliegende …
Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 3 StR 444/83
Ohne Rechtsfehler hat er angenommen, daß Umstände, die sich bei der Einzelbewertung nur als einfache oder durchschnittliche Milderungsgründe darstellen, durch ihr Zusammentreffen hier ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung von besonderen Umständen zukommt (BGH Strafverteidiger 1981, 337; BGH NStZ 1983, 118). - BGH, 13.10.1982 - 3 StR 265/82
Bindung des Revisionsgerichtes an die Überzeugung des Tatrichters vom …
Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 3 StR 444/83
Die für die Prüfung, ob die Anwendung dieses Ausnahmestrafrahmens geboten ist, zu fordernde Gesamtbetrachtung aller Umstände, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (BGHSt 26, 97, 98 f.; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 265/82), hat die Strafkammer vorgenommen. - BGH, 09.11.1982 - 5 StR 493/82
Zulässigkeit der Berücksichtigung der Vorgeschichte und die Folgen des …
Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 3 StR 444/83
Die tatrichterliche Wertung hält sich im Rahmen des Beurteilungsspielraums, den der Tatrichter bei der Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB hat (vgl. BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80], BGH Strafverteidiger 1981, 21, 69, 70, 120, 122, 542; BGH NStZ 1982, 114; BGH Strafverteidiger 1983, 18).
- BGH, 21.01.2016 - 2 StR 433/15
Inbegriffsrüge (Berücksichtigung von nach der Hauptverhandlung erhobener Beweise …
Die Übernahme dieses Gutachtens in die schriftlichen Urteilsgründe könnte zwar dann unschädlich sein, wenn zweifelsfrei feststünde, dass das in der Beratung - rechtlich fehlerfrei - gewonnene Ergebnis lediglich durch Umstände bestätigt wurde, die nach Verkündung des Urteils entstanden sind (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 3 StR 444/83;… Beschluss vom 3. November 1987 - 4 StR 496/87, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 8). - BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verjährungsfrist, …
a) Soweit in den schriftlichen Urteilsgründen (UA 40) ein Umstand (Verurteilung des Zeugen M. am 15. Mai 2017 durch das Landgericht Halle wegen Betäubungsmittelhandels zu einer Bewährungsstrafe) mitgeteilt wird, der erst nach dem verfahrensgegenständlichen Urteil eingetreten ist und deshalb weder Gegenstand der Hauptverhandlung noch der dem Urteil zugrunde liegenden Beratung gewesen sein kann, ist der Revisionsbegründung nicht zu entnehmen, dass der darin liegende Rechtsfehler als Verstoß gegen § 261 StPO gerügt werden soll (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 2 StR 433/15, NStZ 2017, 375; vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595, 596; Urteile vom 20. Oktober 1999 - 5 StR 496/99, NStZ-RR 2000, 293 (Ls); vom 21. Dezember 1983 - 3 StR 444/83, Rn. 2; RG, Urteil vom 24. September 1937 - 1 D 812/36, RGSt 71, 326, 327 f.; KG, Beschluss vom 14. September 2017 - 3 Ws 282/17 - 122 Ss 144/17, SVR 2017, 438). - BGH, 20.10.1999 - 5 StR 496/99
Urteil - Feststellungen zur Person
Indes beruht das Urteil hierauf nicht, weil die Strafkammer dieses Verhalten des Angeklagten nicht zu dessen Nachteil berücksichtigt hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 3 StR 444/83 - einerseits und BGH, Beschluß vom 3. November 1987 - 4 StR 496/87 - andererseits). - BGH, 03.11.1987 - 4 StR 496/87
Aufhebung eines Maßregelausspruchs - Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit …
Seine Einfügung in die schriftlichen Urteilsgründe könnte allenfalls dann unschädlich sein, wenn er lediglich den Hinweis des Urteilsverfassers wiedergäbe, das in der Beratung - rechtlich fehlerfrei - gewonnene Ergebnis habe sich durch Umstände bestätigt, die kurz nach Verkündung des Urteils entstanden seien (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 3 StR 444/83).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".