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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1983 - 3 StR 445/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,11103
BGH, 30.11.1983 - 3 StR 445/83 (https://dejure.org/1983,11103)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1983 - 3 StR 445/83 (https://dejure.org/1983,11103)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1983 - 3 StR 445/83 (https://dejure.org/1983,11103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beherrschung von "Affektspitzen" bei beginnendem hirnorganischen Abbau - Anwendbarkeit des Verbots der Doppelverwertung von Milderungsgründen - Berücksichtigung des Gesichtspunkts der Verteidigung der Rechtsordnung bei der Entscheidung über die Strafaussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.1979 - 2 StR 581/79

    Schwere Brandstiftung durch Ausschütten eines 5-Liter Kanisters mit Benzin über …

    Auszug aus BGH, 30.11.1983 - 3 StR 445/83
    Insbesondere verstoßen sie nicht gegen das in § 50 StGB enthaltene Verbot der Doppelverwertung von Milderungsgründen (vgl. BGH JZ 1983, 400 mit Anm. R. Schmitt).
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 79/83

    Beachtung besonderer Umstände in der Tat und in der Person des Angeklagten für …

    Auszug aus BGH, 30.11.1983 - 3 StR 445/83
    Die Entscheidung des Tatrichters ist daher vom Revisionsgericht hinzunehmen (…vgl. Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 56 Rdn. 9 c mit Nachw.; BGH, Urteil vom 17. März 1983 - 4 StR 79/83).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84

    Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung - Umstände …

    Bei Berücksichtigung aller die Taten und den Täter kennzeichnenden Besonderheiten, zu denen auch der Umstand zu rechnen ist, daß der Vermieter des Angeklagten dessen Verhalten nicht zum Anlaß einer Kündigung genommen hat, kann die Strafaussetzung hier nicht als ein die Rechtstreue der Bevölkerung erschütterndes Zurückweichen vor dem Verbrechen angesehen werden (vgl. BGHSt 24, 40, 46 [BGH 08.12.1970 - 1 StR 353/70]; 24, 64, 69 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]; BGH, Urteil vom 30. November 1983 - 3 StR 445/83).
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