Rechtsprechung
| BGH, 01.02.1978 - 3 StR 448/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Annahme von Zueignungsabsicht bezüglich eines Impfpasses für Hunde sowie einer tierärztlichen Bescheinigung bei Vorliegen von Zueignungsabsicht ausschließenden Anhaltspunkten, insbesondere fehlende Hundehalterschaft des Täters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.05.1977 - 1 StR 167/77
entwendete Strafakte - § 248a StGB ist unanwendbar bei Sachen ohne Verkehrswert
Auszug aus BGH, 01.02.1978 - 3 StR 448/77
Zur Absicht der rechtswidrigen Zueignung im Sinne von § 242 StGB gehört nach ständiger Rechtsprechung der bestimmte Wille, die entwendete Sache der Substanz oder dem Sachwert nach dem eigenen Vermögen zuzuführen und sie, wenn auch nur für begrenzte Zeit, ihrem Substanz- oder Sachwert nach für sich auszunutzen (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 10. Mai 1977, 1 StR 167/77).
- BGH, 26.04.1990 - 4 StR 186/90
Unzureichende gerichtliche Prüfung der Zueignungsabsicht trotz …
Dann bedarf die Annahme der Zueignungsabsicht näherer Begründung (BGH, Beschluß vom 1. Februar 1978 - 3 StR 448/77). - BGH, 19.03.1984 - 3 StR 83/84
Voraussetzung der zulässigen richterlichen Ablehnung eines Beweisantrags wegen …
Auf einen Vermögens wert der Papiere kommt es nicht an; es genügt, daß der Täter sich eine Sache ihrer Substanz nach zueignen will (vgl. BGH VRS 62, 274 mit weiteren Nachweisen;… BGH GA 1969, 306; BGH, Beschluß vom 1. Februar 1978 - 3 StR 448/77; BGH NJW 1977, 1460).
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