Rechtsprechung
| BGH, 20.12.1989 - 3 StR 453/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bildung von Einzelstrafen unter sechs Monaten unter Missachtnug der maßgeblichen Vorschriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71
Nachprüfung der vom Tatrichter gestellten Sozialprognose - Einwirkung des …
Auszug aus BGH, 20.12.1989 - 3 StR 453/89
Die gleichzeitige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren macht die Prüfung des § 47 Abs. 1 StGB nicht entbehrlich; eine solche hat vielmehr für jede einzelne Tat stattzufinden (BGHSt 24, 164, 165).
- BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91
Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen …
Die gleichzeitige Verurteilung zu einer höheren Freiheitsstrafe macht die Prüfung des § 47 Abs. 1 StGB nicht entbehrlich; eine solche hat vielmehr für jede einzelne Tat stattzufinden (BGHSt 24, 164, 165; BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 4). - BGH, 10.06.2020 - 3 StR 135/20
Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten; nachträgliche …
Die gleichzeitige Verurteilung des Angeklagten zu einer hohen Freiheitsstrafe macht die Erörterung nicht entbehrlich; die Prüfung ist vielmehr für jede einzelne Tat vorzunehmen (s. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1989 - 3 StR 453/89, BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 4). - OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 6 Ss 1458/09
Diebstahl: Personalausweis als taugliches Objekt
Die Prüfung hat für jede einzelne Tat zu erfolgen (vgl. BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 4).
- BGH, 23.01.2024 - 3 StR 455/23
Doppelverwertungsverbot; kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefälle …
Die gleichzeitige Verurteilung des Angeklagten zu einer hohen Freiheitsstrafe macht die Erörterung nicht ohne Weiteres entbehrlich; die Prüfung ist vielmehr für jede einzelne Tat vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1989 - 3 StR 453/89, BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 4). - BGH, 03.05.2023 - 6 StR 161/23
Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch: …
Die gleichzeitige Verurteilung des Angeklagten zu einer hohen Freiheitsstrafe macht die Erörterung nicht entbehrlich; die Prüfung ist vielmehr für jede einzelne Tat vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1989 - 3 StR 453/89, BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 4). - BGH, 07.08.2024 - 3 StR 313/24
Freiheitsstrafe unter sechs Monaten (Gesamtwürdigung; Erörterung in den …
Die gleichzeitige Verurteilung des Angeklagten zu einer hohen weiteren Freiheitsstrafe oder - wie hier - zu einer sechs Monate erreichenden oder übersteigenden Gesamtfreiheitsstrafe macht die Erörterung nicht entbehrlich; die Prüfung ist vielmehr für jede einzelne Tat vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1989 - 3 StR 453/89, BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 4; vgl. ferner BGH…, Urteil vom 17. November 1994 - 4 StR 492/94, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 9). - BGH, 18.07.2024 - 2 StR 148/24
Handeltreiben mit Cannabis (Einzelstrafenausspruch: Handeltreiben mit …
Die gleichzeitige Verurteilung des Angeklagten zu einer hohen Freiheitsstrafe macht die Erörterung nicht entbehrlich; die Prüfung ist vielmehr für jede einzelne Tat vorzunehmen (BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1989 - 3 StR 453/89, BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 4, und vom 10. Juni 2020 - 3 StR 135/20, NStZ-RR 2020, 273). - BGH, 11.01.2007 - 4 StR 466/06
Versuchte schwere räuberische Erpressung (nicht erörterte Milderungsmöglichkeit); …
- BGH, 11.07.2000 - 4 StR 232/00
Zur nicht geringen Menge beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …
dem Strafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG entnommen (UA 10); die Strafen haben dennoch keinen Bestand, weil die Strafkammer es entgegen § 47 Abs. 1 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 2 StPO unterlassen hat zu begründen, warum bei dem geständigen, nicht einschlägig vorbestraften Angeklagten hier die Verhängung von Freiheitsstrafen unter sechs Monaten unerläßlich war (vgl. BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 2, 4). - BGH, 23.04.1998 - 4 StR 150/98
Tateinheit im Rahmen der Verabredung zum schweren Raub
Der Senat hebt auch die im Fall II 1 ohne erkennbare Prüfung des § 47 Abs. 1 StGB (vgl.BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 4, 7) verhängte Freiheitsstrafe von vier Monaten auf, um dem neuen Tatrichter die Möglichkeit zu geben, die Strafen für die in derselben Nacht begangenen Taten insgesamt neu zuzumessen. - BGH, 13.10.1998 - 4 StR 483/98
Verpflichtung des Gerichts zur Erörterung der Umstände bzgl. der Verhängung einer …
- BGH, 07.12.1994 - 3 StR 519/94
Freiheitsstrafe - Gesamtstrafe - Strafzumessung
- OLG Düsseldorf, 13.10.1992 - 5 Ss 336/92
- OLG Hamm, 05.11.1998 - 3 Ss 1280/98
Aufhebung, Bestimmtheit, Beweiswürdigung, Entscheidungsgrundlage, kurze …
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