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| BGH, 29.11.1985 - 3 StR 456/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafzumessung eines Strafrichters - Kombination von Strafrahmen in der Strafzumessung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 03.12.1997 - 2 StR 327/97
Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes im Rahmen der besonders schweren …
Bevor der Tatrichter erörtert, ob er diese Strafen wegen Versuchs nach §§ 23, 49 Abs. 1 StGB mildert, muß er zunächst unter Berücksichtigung aller Umstände des Tatgeschehens und der Persönlichkeit des Täters entscheiden, welcher Regelstrafrahmen angemessen ist, ob also gegen den Angeklagten, käme eine Strafrahmenmilderung nicht in Betracht, lebenslange oder zeitige Freiheitsstrafe verhängt werden müßte (BGH bei Holtz MDR 1979, 279 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Beschl. v. 29. November 1985 - 3 StR 456/85; NStZ 1994, 485).
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