Rechtsprechung
| BGH, 21.04.1982 - 3 StR 46/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einbeziehung der Selbstmorddrohung als beachtliches Mittel zur Tatbestandsverwirklichung der Vergewaltigung - Revisionsbedingte Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung des gesamten Strafausspruchs zugunsten des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 286
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 27.04.1995 - 2 Ss 365/95
Nötigung, Nötigungsmittel, Drohung mit einem empfindlichen Übel, Drohung mit …
- VGH Bayern, 31.03.2025 - 10 B 24.1124
Chancenaufenthaltsrecht, Ausnahmefall, Regelerteilungsvoraussetzung, unvertyptes …
Der Senat verkennt im Übrigen nicht, dass die Androhung einer Selbstverbrennung eine Nötigung darstellen kann, wenn die Person, der gegenüber die Drohung erfolgt, hierdurch zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen veranlasst werden soll (vgl. BGH, B.v. 21.4.1982 - 3 StR 46/82; OLG Hamm, B.v. 24.4.1995 - 2 Ss 365/95 - NStZ 1995, 547). - BGH, 29.06.1994 - 2 StR 250/94
Grundsatz der Öffentlichkeit - Aufklärungsrüge - Aktenbeiziehung - Beweismittel - …
Selbst wenn vorausgesetzt würde, daß eine tatbestandsmäßige Drohung auch vorliegt, wenn sie sich auf das einem nahen Angehörigen zuzufügende Übel bezieht (offen gelassen in BGH NStZ 1982, 286), bliebe doch zu beachten, daß nicht jede Drohung mit einer einfachen Körperverletzung bereits eine Gefahr für Leib oder Leben begründet (…vgl. Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 35 Rdn. 4;… Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 177 Rdn. 5, jeweils m.w.N.). - BGH, 10.03.1994 - 1 StR 54/94
Selbsttötung - Drohung - Täter - Opfer - Vergewaltigung
Da das Landgericht schon bei einer vorhergehenden Tat das Schwergewicht auf die Drohung des Angeklagten legte, "er werde sich die Pulsadern aufschneiden", durch welche "Drohung ... er sie sich wiederum gefügig" machte, und nur mehr beiläufig erwähnte, er habe sie dabei festgehalten, "damit sie sich nicht weiter wehren konnte", besteht Anlaß zu der Befürchtung, das Landgericht habe die Drohung des Angeklagten mit Selbsttötung als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§§ 177, 178 StGB) eingestuft; das wäre fehlerhaft (BGH NStZ 1982, 286).
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