Rechtsprechung
| BGH, 09.01.2007 - 3 StR 465/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 141 StPO
Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Beiordnung eines verfügbaren Verteidigers) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Tragweite des Beschleunigungsgebots betreffend die Hauptverhandlung in Haftsachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 141 Abs. 1 § 142 Abs. 1
Bestellung des Pflichtverteidigers, der Zeit hat - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 149 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06
Antrag auf Beiordnung einer konkret bezeichneten Rechtsanwältin als …
Auszug aus BGH, 09.01.2007 - 3 StR 465/06
Dem Gebot, die Hauptverhandlung in Haftsachen beschleunigt durchzuführen, kann auch dadurch entsprochen werden, dass als Verteidiger nur der Rechtsanwalt beigeordnet wird, der zusichern kann, an sämtlichen Hauptverhandlungsterminen teilzunehmen (vgl. BVerfG [Kammer] StV 2006, 451; HansOLG Hamburg StV 2006, 533). - OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 Ws 100/06
Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Vorausschauende Hauptverhandlungsplanung in …
Auszug aus BGH, 09.01.2007 - 3 StR 465/06
Dem Gebot, die Hauptverhandlung in Haftsachen beschleunigt durchzuführen, kann auch dadurch entsprochen werden, dass als Verteidiger nur der Rechtsanwalt beigeordnet wird, der zusichern kann, an sämtlichen Hauptverhandlungsterminen teilzunehmen (vgl. BVerfG [Kammer] StV 2006, 451; HansOLG Hamburg StV 2006, 533).
- BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17
Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem …
Dem Gebot, die Hauptverhandlung in Haftsachen zügig durchzuführen, kann auch dadurch entsprochen werden, dass als Verteidiger nur der Rechtsanwalt beigeordnet wird, der zusichern kann, an sämtlichen Hauptverhandlungsterminen teilzunehmen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 2. März 2006 - 2 BvQ 10/06, aaO; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 3 StR 465/06, juris). - BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07
Vorsatz und Vermögensnachteil bei der Untreue bei riskanten Handlungen …
Rn. 39 Dem Recht des Angeklagten, sich durch den Verteidiger seiner - ersten - Wahl vertreten zu lassen, ist trotz des ebenso hochrangigen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 81; NStZ-RR 2007, 149; BVerfG - Kammer - NStZ-RR 2007, 311) Beschleunigungsgebots bei der Terminierung möglichst Rechnung zu tragen. - BGH, 18.11.2021 - StB 35/21
Pflichtverteidigerbestellung: Ablehnungsgrund fehlender Verfügbarkeit des …
Rn. 5 Bereits zuvor war in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Vorsitzender den Antrag auf Beiordnung eines bestimmten Rechtsanwalts zurückweisen darf, wenn dieser an geplanten Terminen nicht teilnehmen kann, die zur Wahrung des Beschleunigungsgrundsatzes mit Blick auf inhaftierte Mitangeklagte geboten sind (s. BVerfG, Beschluss vom 2. März 2006 - 2 BvQ 10/06, NStZ 2006, 460, 461; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 1146/08, BayVBl. 2009, 185 Rn. 10 ff.; BGH…, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, juris Rn. 57 ff.; Beschluss vom 9. Januar 2007 - 3 StR 465/06, juris).
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