Rechtsprechung
| BGH, 10.01.1996 - 3 StR 467/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Feststellen der Schwere der Schuld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 10.10.1995 - 3 StR 467/95
- BGH, 10.01.1996 - 3 StR 467/95
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. …
Auszug aus BGH, 10.01.1996 - 3 StR 467/95
Dabei hat das Landgericht allerdings die Grundsätze der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1994 - GSSt 2/94 - (BGHSt 40, 360 = NStZ 1995, 122) nicht beachtet; auch hat es Erwägungen angestellt, die - wie bereits der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - im Hinblick auf § 46 Abs. 3 StGB rechtlichen Bedenken begegnen. - BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere …
Auszug aus BGH, 10.01.1996 - 3 StR 467/95
Das Urteil ist deshalb in dem aus der Beschlußformel ersichtlichen Umfang aufzuheben und zurückzuverweisen (vgl. BGHSt 39, 208 [BGH 22.04.1993 - 4 StR 153/93]; BGH, Beschluß vom 12. Juli 1994 - 1 StR 337/94). - BGH, 12.07.1994 - 1 StR 337/94
Besondere Schwere der Schuld - Beseitigen von Tatspuren - Unwesentliche …
Auszug aus BGH, 10.01.1996 - 3 StR 467/95
Das Urteil ist deshalb in dem aus der Beschlußformel ersichtlichen Umfang aufzuheben und zurückzuverweisen (vgl. BGHSt 39, 208 [BGH 22.04.1993 - 4 StR 153/93]; BGH, Beschluß vom 12. Juli 1994 - 1 StR 337/94).
- BGH, 20.11.1996 - 3 StR 469/96
Beweiswürdigung - Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe
Auch eine nur vorläufige Einschätzung einer rein schuldschwerebedingten Verlängerung der Verbüßungszeit über 15 Jahre hinaus ist mit der dem Schwurgericht übertragenen Gewichtung der schuldschwerebegründenden Tatsachen nicht vereinbar (…vgl. BGHR StGB § 57 a I Schuldschwere 12; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1996 - 3 StR 467/95). - BGH, 04.07.2024 - 4 StR 130/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
Denn nach § 171b Abs. 5 GVG in Verbindung mit § 336 Satz 2 StPO sind sämtliche im Rahmen von § 171b GVG inhaltlich zu treffenden Entscheidungen unanfechtbar und damit revisionsgerichtlicher Überprüfung entzogen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 1996 - 3 StR 467/95 Rn. 4;… Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 268/06 Rn. 9;… Urteil vom 13. März 2019 - 2 StR 462/18 Rn. 11).
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Rechtsprechung
| BGH, 10.10.1995 - 3 StR 467/95 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Hauptverhandlung - Zeugnisverweigerungsrecht - Öffentlichkeitsausschluß
Verfahrensgang
- BGH, 10.10.1995 - 3 StR 467/95
- BGH, 10.01.1996 - 3 StR 467/95
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 243
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.12.2006 - 1 StR 583/06
Keine Verletzung der Öffentlichkeit durch teilweise Aufrechterhaltung der …
Dies gilt auch für solche Entscheidungen, durch die, wie hier, der Ausschluss der Öffentlichkeit in einem geringeren Umfang als beantragt beschlossen worden ist (BGH NStZ 1996, 243 m.w.N.). - BGH, 31.08.1999 - 1 StR 410/99
Ausschluß der Öffentlichkeit; Aufklärungsrüge; Unanfechtbarkeit gemäß § 171b Abs. …
Daher kann eine Aufklärungsrüge nicht darauf gestützt werden, daß im Falle des Ausschlusses der Öffentlichkeit eine bessere Sachaufklärung möglich gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 1996, 243).
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