Rechtsprechung
| BGH, 04.12.1996 - 3 StR 471/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ungenügende richterliche Begründung des Höchstmaßes einer Jugendstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 18
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06
Urteil wegen Mordes gegen Jugendlichen aus Berlin bestätigt
Schon deshalb durfte die Jugendkammer die Verhängung der Höchststrafe hier maßgeblich mit der "höchst schweren Schuld" begründen und musste nicht näher darlegen, dass erzieherische Zwecke gerade dieses Strafmaß erforderten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 1996 - 3 StR 471/96 und 23. Oktober 1997 - 5 StR 486/97).
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