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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1998 - 3 StR 473/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4853
BGH, 21.10.1998 - 3 StR 473/98 (https://dejure.org/1998,4853)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1998 - 3 StR 473/98 (https://dejure.org/1998,4853)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1998 - 3 StR 473/98 (https://dejure.org/1998,4853)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 261
  • StV 1999, 198
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.1979 - 4 StR 272/79

    Revision wegen Verfahrensfehlern - Wahrung der Frist, innerhalb derer das von …

    Auszug aus BGH, 21.10.1998 - 3 StR 473/98
    Der Mitteilung, wann das schriftliche Urteil auf den Weg zur Geschäftsstelle gebracht wurde, bedurfte es nicht (vgl. BGHSt 29, 43 [44]).
  • BGH, 12.04.1988 - 5 StR 94/88

    Berechnung der Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 21.10.1998 - 3 StR 473/98
    Hat die Hauptverhandlung 20 Tage gedauert, so beträgt die Frist zur Absetzung des schriftlichen Urteils neun Wochen (§ 275 Abs. 1 Satz 1 StPO; vgl. BGHSt 35, 259;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl. § 275 Rn. 8).
  • BGH, 12.11.2019 - 5 StR 542/19

    Absoluter Revisionsgrund bei Überschreitung der Frist zur Absetzung des Urteils

    Damit hat er den Anforderungen der Verspätungsrüge Genüge getan (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1979 - 4 StR 272/79, BGHSt 29, 43, 44; Beschluss vom 21. Oktober 1998 - 3 StR 473/98, 1 2 StraFo 1999, 49).
  • OLG Celle, 25.11.2024 - 2 ORs 127/24

    Urteilsabsetzungsfrist; Revisionsbegründung; Verfahrensrüge; Zu den Anforderungen …

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Rüge der Verletzung des § 338 Nr. 7 i.V.m. § 275 Abs. 1 S. 2 StPO in der Regel zulässig erhoben, wenn der Beschwerdeführer das Datum der Urteilsverkündung, die Zahl der Hauptverhandlungstage, den Fristablauf und den Eingang der schriftlichen Urteilsurkunde bei der Geschäftsstelle mitteilt (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1998 - 3 StR 473/98 -, juris).
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