Rechtsprechung
| BGH, 13.02.2008 - 3 StR 481/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 249 Abs. 1 StPO
Erörterungsmangel (Nichtberücksichtigung eines gegen einen Zeugen wegen desselben Geschehens ergangenen und verlesenen Strafurteils) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Revision hinsichtlich der Nichtberücksichtigung eines im Prozess verlesenen Urteils gegen einen Zeugen bei der Beweiswürdigung; Bedeutung einer einschlägigen Vorstrafe eines Zeugens für die Glaubhaftigkeit der Aussage desselben für die Überzeugungsbildung eines Gerichts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261 § 267 Abs. 1
Pflicht zur Erörterung wesentlicher Beweismittel im Urteil - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 475
- StV 2008, 288
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09
Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des …
Rn. 22 Mit der Rüge einer Verletzung des § 261 StPO kann zwar grundsätzlich beanstandet werden, dass das Tatgericht nicht das gesamte Ergebnis der Hauptverhandlung seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl. BGH NStZ 2006, 650, 651; StV 2008, 288). - BGH, 07.12.2010 - 4 StR 401/10
Im Urteil belegte unzutreffende Erfassung eines verlesenen Behördengutachtens …
Diese ist unter Verstoß gegen § 261 StPO unterblieben (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1991 - 2 StR 45/91, BGHSt 38, 14; Beschluss vom 13. Februar 2008 - 3 StR 481/07, NStZ 2008, 475; vom 18. Juni 2008 - 2 StR 485/07, NStZ 2008, 705). - BGH, 16.03.2010 - 4 StR 612/09
Verfahrensrüge der mangelnden Ausschöpfung einer verlesenen Urkunde …
Eine Verletzung von § 261 StPO kommt daher grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tatrichter den Inhalt einer Urkunde, die durch Verlesung zum Inbegriff der Hauptverhandlung geworden ist, bei seiner Beweiswürdigung nicht berücksichtigt hat, obwohl deren Bedeutsamkeit auf der Hand lag (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 3 StR 481/07, NStZ 2008, 475). - BayObLG, 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19
Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine
Dies kann der Fall sein, wenn beanstandet wird, eine in der Hauptverhandlung verlesene Urkunde oder eine verlesene Zeugenaussage sei nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt worden (…Ott a.a.O. Rn. 192; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008, 3 StR 481/07, NStZ 2008, 475; NStZ 2009, 404; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. März 2017, 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".