Rechtsprechung
| BGH, 25.04.1990 - 3 StR 483/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Selbstständige Bedeutung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mti der Folge der Verjährungsunterbrechnung neben der ersten verantwortlichen Vernehmung des Beschuldigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1990, 405
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81
Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen …
Auszug aus BGH, 25.04.1990 - 3 StR 483/89
Sie bedarf keiner bestimmten Form und keines bestimmten Inhalts; es genügt dafür, daß dem Beschuldigten deutlich wird, daß und weshalb ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet worden ist (BGHSt 30, 215, 217).Nach Überzeugung des Senats, der insoweit nicht an die Feststellungen und die Beweiswürdigung des Landgerichts gebunden ist (vgl. BGHSt 30, 215, 218 m.w.N. und BGH, Beschluß vom 21. März 1990 - 3 StR 486/89), bestehen auf Grund des übrigen Akteninhalts keine Zweifel an der Richtigkeit dieser Aussage.
- BGH, 21.03.1990 - 3 StR 486/89
Unterbrechung der Verjährung eines Verkehrsunfallbetrugen durch Vernehmung zur …
Auszug aus BGH, 25.04.1990 - 3 StR 483/89
Nach Überzeugung des Senats, der insoweit nicht an die Feststellungen und die Beweiswürdigung des Landgerichts gebunden ist (vgl. BGHSt 30, 215, 218 m.w.N. und BGH, Beschluß vom 21. März 1990 - 3 StR 486/89), bestehen auf Grund des übrigen Akteninhalts keine Zweifel an der Richtigkeit dieser Aussage.
- BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung …
Somit ist davon auszugehen, daß die Angeklagte tatsächlich - spätestens bei Erteilung der Vollmacht - auf staatsanwaltschaftliche Veranlassung in vollem Umfang über den Verfahrensgegenstand und die gegen sie gerichteten Vorwürfe unterrichtet worden war (…vgl. dazu BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2; BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 483/89 und BGHSt 24, 321, 323 f - dort fehlte es trotz Rücksendung des Anhörungsbogens durch den "richtigen" Betroffenen an einer erkennbaren Verfolgungsabsicht).Es genügt, wenn die Bekanntgabe den Beschuldigten darüber "ins Bild" setzt, daß und weshalb gegen ihn ermittelt wird (BGHSt 30, 215, 217; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 1 und 2).
- BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03
Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl
c) Der Senat, dem nur die Ermittlungsakten ohne Fallakten und Beiakten vorgelegen haben, kann angesichts entsprechender konkreter Anhaltspunkte (vgl. EA Bd. I Bl. 3, 15, 20, 104; Bd. II Bl. 279) nicht ausschließen, daß bezüglich der von der Aufhebung betroffenen Fälle verjährungsunterbrechende Maßnahmen erfolgt sind, insbesondere eine mit Verfolgungswillen von den Strafverfolgungsbehörden gegenüber dem Angeklagten bewirkte Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens nach § 78 c Abs. 1 Nr. 1 StGB, die sich etwa aus anderen als den dem Senat vorliegenden Akten ergeben könnte (vgl. BGHSt 30, 215, 217, 219, BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 1, 2, 3). - BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89
Eintritt der Strafverfolgungsverjährung - Ermittlung des Zeitpunktes der …
Für die Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens und dessen Gegenstand ist jedoch keine bestimmte Form und kein bestimmter Inhalt vorgeschrieben; es genügt, wenn sie den Beschuldigten darüber "ins Bild" setzt, daß und weshalb gegen ihn ermittelt wird (BGHSt 30, 215, 217; BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 483/89;… Jähnke, a.a.O., Rdn. 21;… Dreher/Tröndle, 44. Aufl., § 78c Rdn. 13).
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