Rechtsprechung
| BGH, 11.01.1980 - 3 StR 484/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Minder schwerer Fall des Totschlages bei verminderte Schuldfähigkeit infolge alkoholischer Beeinflussung - Verpflichtung des Gerichts zur Auseinandersetzung mit der Möglichkeit der Annahme eines minder schweren Falles
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 11.01.1980 - 3 StR 484/79
Jedenfalls ist den Ausführungen im angefochtenen Urteil nicht zu entnehmen, ob sich der Tatrichter bewußt war, daß die verminderte Schuldfähigkeit infolge alkoholischer Beeinflussung (zur Tatzeit 2 bis 2, 4 %o; UA S. 21) für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles des Totschlags führen kann, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus den sonstigen Erscheinungsformen des Totschlags so wesentlich herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Strafrahmen des § 49 StGB nicht schuldangemessen ist (BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79], ständige Rechtsprechung). - BGH, 24.08.1976 - 1 StR 482/76
Billigende Inkaufnahme des Todes bei längerem Würgen eines Menschen - Milderung …
Auszug aus BGH, 11.01.1980 - 3 StR 484/79
Dies gilt nicht, wenn andere Umstände, für sich allein betrachtet, die Annahme eines minder schweren Falles begründen (BGH, Urteil vom 24. August 1976 - 1 StR 482/76).
- BGH, 10.12.1980 - 3 StR 423/80
Ablehnung der Annahme von Heimtücke trotz Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines …
Hält der Tatrichter wegen der verminderten Schuldfähigkeit eine Strafmilderung für angezeigt, so muß das Urteil erkennen lassen, ob er sich der Möglichkeit bewußt war, zwischen einer Strafrahmenmilderung nach den §§ 21, 49 StGB und der Annahme eines minderschweren Falles nach § 213 StGB zu wählen (vgl. BGHSt 16, 360; BGH, Beschlüsse vom 24. August 1977 - 3 StR 256/77, 7. April 1978 - 3 StR 89/78 - und 11. Januar 1980 - 3 StR 484/79). - BGH, 13.05.1980 - 3 StR 181/80
Anforderungen an eine Würdigung einer verminderten Schuldfähigkeit eines …
Das Urteil des Tatrichters muß in solchen Fällen erkennen lassen, daß dieser im Rahmen der nach § 213 StGB erforderlichen Gesamtabwägung auch die Tatsache oder - wie hier - die nicht auszuschließende Möglichkeit einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 1976 - 2 StR 204/76; Beschlüsse vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77, vom 23. November 1977 - 3 StR 431/77, vom 20. Dezember 1977 - 3 StR 467/77, vom 11. Januar 1980 - 3 StR 484/79; vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1975, 542).
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