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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2008 - 3 StR 485/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10964
BGH, 13.11.2008 - 3 StR 485/08 (https://dejure.org/2008,10964)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2008 - 3 StR 485/08 (https://dejure.org/2008,10964)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08 (https://dejure.org/2008,10964)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB; § 267 Abs. 3 StPO
    Gesamtstrafenbildung (enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang); Urteilsgründe

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 3 StR 485/08
    Rn. 3 Erforderlich ist bei der Gesamtstrafenbildung nach § 54 Abs. 1 StGB ein eigenständiger Zumessungsakt (BGHSt 24, 268;… vgl. Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. § 54 Rdn. 10); daran fehlt es hier.
  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88

    Gewichtung der für die Strafzumessung wesentlichen Umstände aufgrund des gewonnen …

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 3 StR 485/08
    Die Strafkammer hat zudem nicht erkennbar bedacht, dass die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn - wie im vorliegenden Fall - zwischen den beiden gegen dasselbe Opfer gerichteten gleichartigen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1).
  • BGH, 08.08.2017 - 1 StR 671/16

    Rüge unzureichender Übersetzungsleistungen durch den Dolmetscher (Möglichkeit der …

    Besteht zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang, hat die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel geringer auszufallen (BGH, Beschlüsse vom 13. April 2010 - 3 StR 71/10, NStZ-RR 2010, 238; vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08 und vom 16. November 2016 - 1 StR 417/16; siehe auch Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 107).
  • BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10

    Gesamtstrafenbildung (starke Erhöhung der Einsatzstrafe; Begründung; Rechtsfehler …

    Erforderlich ist bei der Gesamtstrafenbildung nach § 54 Abs. 1 StGB ein eigenständiger Zumessungsakt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08).
  • BGH, 13.04.2010 - 3 StR 71/10

    Gesamtstrafenbildung (Ausschöpfung des Strafrahmens; formelhafte Begründung)

    Dabei hat die Strafkammer nicht bedacht, dass die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn zwischen gleichartigen Taten (hier: zwei Kfz-Zulassungen sowie eine Vermittlung jeweils unterschlagener Fahrzeuge im Oktober und November 2008) ein - von ihr zu Recht angenommener - enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGH StV 1988, 103; BGH, Beschl. vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08).

    Da die Gesamtstrafe der Summe der Einzelstrafen nahe kommt, wäre jedenfalls eine eingehende Darlegung erforderlich gewesen, aus welchen Gründen der durch § 54 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 StGB vorgesehene Rahmen für die Gesamtstrafenbildung nahezu ausgeschöpft wurde (…BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 7; BGH, Beschl. vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08;… Fischer, StGB 57. Aufl. § 54 Rdn. 11 m. w. N.).

  • LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19

    Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Bildung der Gesamtstrafe ein eigenständiger und zu begründender Strafzumessungsakt, der gemäß § 54 Absatz 1 Satz 2 StGB durch die Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) erfolgt und sich nicht an der Summe der Einzelstrafen oder an rechnerischen Grundsätzen zu orientieren hat, sondern an gesamtstrafenspezifischen Kriterien (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10.10.2018 - 1 StR 140/18, vom 5.8.2010 - 2 StR 340/10 und vom 13.11.2008 - 3 StR 485/08).
  • BGH, 10.11.2016 - 1 StR 417/16

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt: umfassende Würdigung der …

    Besteht zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang hat die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel geringer auszufallen (BGH, Beschlüsse vom 13. April 2010 - 3 StR 71/10, NStZ-RR 2010, 238 und vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08).
  • BGH, 17.12.2013 - 4 StR 261/13

    Strafbare Werbung; rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafe

    Die Erhöhung der Einsatzstrafe hat in der Regel niedriger auszufallen, wenn zwischen gleichartigen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 71/10, NStZ-RR 2010, 238; Beschluss vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08).

    Kommt die Gesamtstrafe der Summe der Einzelstrafen nahe, ist eine eingehende Darlegung erforderlich, aus welchen Gründen der durch § 54 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 StGB vorgesehene Rahmen für die Gesamtstrafenbildung nahezu ausgeschöpft wurde (BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 71/10, NStZ-RR 2010, 238; Beschluss vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08).

  • OLG Brandenburg, 27.08.2025 - 1 ORs 22/25
    Gemäß § 54 Abs. 1 S. 1 und 2 StGB hatte die Kammer durch einen eigenständigen gesamtstrafenspezifischen Zumessungsakt (BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08 - Rz. 3, juris; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 StR 377/09 - juris = NStZ-RR 2010, 40; BGH, Urteil vom 08. September 1999 - 3 StR 285/99 - juris = NStZ-RR 2000, 13; BGH, Beschluss vom 05. August 2010 - 2 StR 340/10 - juris) unter zusammenfassender Würdigung der Person des Angeklagten und der einzelnen Straftaten durch Erhöhung der höchsten verwirkten Strafe eine Gesamtstrafe zu bilden, die nach § 54 Abs. 2 S. 1 StGB die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen durfte.

    Dabei sind an die Begründung der Gesamtstrafenhöhe umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr sich die Strafe der unteren oder der oberen Grenze des Zulässigen nähert (BGH…, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05 - Rz. 5, juris = NStZ 2006, 568; BGH…, Beschluss vom 04. Juli 2007 - 2 StR 270/07 - Rz. 4, juris = NStZ-RR 2007, 300; BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08 - Rz. 3, juris; BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 71/10 - juris = wistra 2010, 264; BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10 - juris = wistra 2011, 19; BGH, Beschluss vom 02. Februar 2017 - 4 StR 481/16 - juris; BGH…, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 4 StR 585/17 - Rz. 4, juris = NStZ-RR 2018, 171; BGH…, Beschluss vom 04. Juni 2019 - 3 StR 199/19 - Rz. 4, juris).

  • LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21

    Zur Strafbarkeit der Fälschung von Blankett-Impfausweisen und von digitalen …

    Rn. 494 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Bildung der Gesamtstrafe ein eigenständiger und zu begründender Strafzumessungsakt, der gemäß § 54 Absatz 1 Satz 2 StGB durch die Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) erfolgt und sich nicht an der Summe der Einzelstrafen oder an rechnerischen Grundsätzen zu orientieren hat, sondern an gesamtstrafenspezifischen Kriterien (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10.10.2018 - 1 StR 140/18, vom 5.8.2010 - 2 StR 340/10 und vom 13.11.2008 - 3 StR 485/08).
  • BGH, 26.01.2011 - 2 StR 446/10

    Bemessung der Gesamtstrafe (sinkende Hemmschwelle); Verfahrensbeendende …

    a) Die Bemessung der Gesamtstrafe ist auch im Falle ihrer nachträglichen Bildung nach §§ 55, 54 Abs. 1 StGB ein eigenständiger und zu begründender Zumessungsakt (vgl. Senat, Beschluss vom 5. August 2010 - 2 StR 340/10; BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08), der unter zusammenfassender Würdigung der Person des Täters und der einzelnen Straftaten durch angemessene Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) erfolgt.
  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 405/18

    Bestimmung des Wirkstoffgehalts im Betäubungsmittelstrafrecht (Maßgeblichkeit für …

    Dieser könnte abgesehen davon auch deshalb keinen Bestand haben, weil seine Begründung die hier gebotene Auseinandersetzung mit den gesamtstrafenspezifischen Umständen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08, juris Rn. 3; Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 271), wie z.B. den gesamten Tatzeitraum, die Anzahl der Abnehmer und die Gesamtmenge des in Rede stehenden Rauschgifts, nicht erkennen lässt.
  • BGH, 04.06.2019 - 3 StR 199/19

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt; Darlegung der bestimmenden …

  • BGH, 12.11.2019 - 1 StR 415/19

    Gesamtstrafenbildung (Zumessung der Gesamtstrafe nach gesamtstrafenspezifischen …

  • AG Köln, 01.06.2021 - 582 Ls 42/21
  • OLG Naumburg, 24.01.2017 - 2 Rv 2/17

    Bildung der Gesamtstrafe: Berücksichtigung des durch die Taten entstandenen …

  • OLG Schleswig, 17.04.2018 - 1 Ws 102/18

    Grundsätzlich bindet ein nach Beginn der Hauptverhandlung ergangener …

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