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| BGH, 08.04.1983 - 3 StR 494/82 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Anordnung der Anrechnung einer Freiheitsentziehung ohne Angabe des Maßstabs der Anrechnung
- Wolters Kluwer
Annahme eines besonders schweren Falles wegen der Zurechung der Betäubungsmittel im Besitz des Mittäters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83
gefesselter Hotelportier - § 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der …
Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß sich die Angabe des Anrechnungsmaßstabes im Ausland erlittener Freiheitsentziehung aus denn Urteilsspruch ergeben muß (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB); die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß die Strafkammer sich ihrer Verpflichtung bewußt war, den Anrechnungsmaßstab nach ihrem tatrichterlichen Ermessen zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Januar 1980 - 3 StR 499/79 - bei Holtz, MDR 1980, 454; BGH NStZ 1982, 326; BGH, Beschluß vom 8. August 1983 - 3 StR 494/82 - und vom 26. Mai 1983 - 4 StR 265/83). - BGH, 26.05.1983 - 4 StR 265/83
Vermögensfürsorgepflicht des Sortenkassierers einer Bank - Voraussetzung für das …
Erforderlich ist aber die Angabe des Anrechnungsmaßstabes im Urteilsspruch (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB); die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß die Strafkammer sich ihrer Verpflichtung bewußt war, den Anrechnungsmaßstab nach ihrem tatrichterlichen Ermessen zu bestimmen (vgl. BGH bei Holtz, MDR 1980, 454; NStZ 1982, 326; BGH, Beschluß vom 8. April 1983 - 3 StR 494/82;… Dreher/Tröndle, 41. Aufl., § 51 StGB, Rdnr. 16).
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