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| BGH, 23.11.1988 - 3 StR 498/88 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Maßstab für eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne des § 223 a Strafgesetzbuch (StGB) a. F.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21
Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung: …
Denn eine solche Körperverletzung liegt nur dann vor, wenn die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben zu gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12, NStZ 2013, 345 f.; Beschluss vom 23. November 1988 - 3 StR 498/88;… Sternberg-Lieben in: Schönke/ Schröder, StGB, 30. Aufl., § 224 Rn. 12 mwN). - OLG Koblenz, 09.07.2014 - 2 OLG 3 Ss 198/13
Gefährliche Körperverletzung: Das Leben gefährdende Behandlung; Erkennen der …
Während eine bloß abstrakte Gefahr, die sich erst aus weiteren äußeren Umständen ergibt, nicht genügt (BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 3;… BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5 Lebensgefährdung 1; NStZ 2010, 276), kann ein wuchtiger Tritt gegen den Oberkörper des Opfers, der "mittelbar" durch Sturz und Aufprall des Geschädigten mit dem Kopf auf den Boden gegen vitale Körperregionen gewirkt hat, ausreichen (BGH NStZ-RR 2013, 342). - BGH, 05.09.2001 - 3 StR 175/01
Körperverletzung im Amt; Hinweispflicht (Veränderung eines rechtlichen …
Für die Annahme einer lebensgefährdenden Behandlung genügt zwar grundsätzlich deren objektive Eignung, ohne daß der Eintritt einer konkreten Gefahr gegeben sein müßte, doch muß sich die objektive Eignung stets aus der Behandlung nach ihren konkreten Umständen im Einzelfall ergeben (vgl. BGHR StGB § 223 a Abs. 1 Lebensgefährdung 1, 2, 3). - BGH, 09.08.2001 - 4 StR 227/01
Versuchter Totschlag; Rücktritt; Freiwilligkeit (Zweifelssatz); Gefährliche …
Nach den getroffenen Feststellungen ist diese Wertung aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden; auch wenn das Landgericht hinsichtlich der abgeurteilten Körperverletzung angenommen hat, daß diese "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) begangen wurde - sie also dazu geeignet war, eine Lebensgefährdung herbeizuführen (vgl. BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 2, 3, 7, 8;… Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 224 Rdn. 12 m.w.N.).
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