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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2019 - 3 StR 501/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,46528
BGH, 26.11.2019 - 3 StR 501/19 (https://dejure.org/2019,46528)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2019 - 3 StR 501/19 (https://dejure.org/2019,46528)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2019 - 3 StR 501/19 (https://dejure.org/2019,46528)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 306d StGB; § 306a Abs. 1 StGB
    Fahrlässige Brandstiftung (teilweisen Zerstörung eines Gebäudes durch Brandlegung)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt …

    Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 3 StR 501/19
    Damit ist jedoch nicht in jedem Fall der Tatbestand des § 306a Abs. 1 StGB erfüllt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, juris Rn. 28).
  • BGH, 21.01.2020 - 3 StR 392/19

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Brandlegung bei Unbrauchbarkeit für …

    Eine Auslegung im letztgenannten Sinne, die im Ergebnis von derjenigen des "Gebäudes' oder der "anderen Räumlichkeit' mit der Zweckbestimmung des Wohnens gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB (zum Kinderzimmer s. BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 StR 276/09, BGHR StGB § 306 Zerstörung 3; zum Patientenzimmer in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik - unter dem Gesichtspunkt einer solchen Zweckbestimmung - vgl. BGH…, Beschluss vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, juris Rn. 7, 28; ferner BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 3 StR 501/19, juris) abweicht, hätte namentlich im Hinblick auf die verschiedenen Nutzungszwecke in Betracht kommen können.
  • BGH, 23.03.2022 - 3 StR 29/22

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme

    Rn. 8 3. Angesichts der wirksamen Rechtsmittelrücknahme sind Ausführungen dazu entbehrlich, dass vorsätzliche Sachbeschädigungen mittels Brandlegung erhebliche Taten darstellen können (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 3 StR 501/19, juris).
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