Rechtsprechung
| BGH, 26.11.2019 - 3 StR 501/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
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§ 306d StGB; § 306a Abs. 1 StGB
Fahrlässige Brandstiftung (teilweisen Zerstörung eines Gebäudes durch Brandlegung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Annahme einer fahrlässigen Brandstiftung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17
Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt …
Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 3 StR 501/19
Damit ist jedoch nicht in jedem Fall der Tatbestand des § 306a Abs. 1 StGB erfüllt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, juris Rn. 28).
- BGH, 21.01.2020 - 3 StR 392/19
Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Brandlegung bei Unbrauchbarkeit für …
Eine Auslegung im letztgenannten Sinne, die im Ergebnis von derjenigen des "Gebäudes' oder der "anderen Räumlichkeit' mit der Zweckbestimmung des Wohnens gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB (zum Kinderzimmer s. BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 StR 276/09, BGHR StGB § 306 Zerstörung 3; zum Patientenzimmer in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik - unter dem Gesichtspunkt einer solchen Zweckbestimmung - vgl. BGH…, Beschluss vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, juris Rn. 7, 28; ferner BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 3 StR 501/19, juris) abweicht, hätte namentlich im Hinblick auf die verschiedenen Nutzungszwecke in Betracht kommen können. - BGH, 23.03.2022 - 3 StR 29/22
Strafprozessrecht: Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme
Rn. 8 3. Angesichts der wirksamen Rechtsmittelrücknahme sind Ausführungen dazu entbehrlich, dass vorsätzliche Sachbeschädigungen mittels Brandlegung erhebliche Taten darstellen können (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 3 StR 501/19, juris).
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