Rechtsprechung
| BGH, 07.02.2013 - 3 StR 503/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 239a StGB
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (hier: unzureichende Erörterung einer möglichen Erpressungsabsicht zum Zeitpunkt der Begründung einer Bemächtigungslage) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderung an die Beweiswürdigung des Tatrichters hinsichtlich der Bewertung des subjektiven Tatbestands des § 239a Abs. 1 Alt. 1 StGB im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 16; StGB § 239a Abs. 1 Alt. 1
Anforderung an die Beweiswürdigung des Tatrichters hinsichtlich der Bewertung des subjektiven Tatbestands des § 239a Abs. 1 Alt. 1 StGB im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.12.2012 - 4 StR 177/12
Beweiswürdigung (richterliche Überzeugung)
Auszug aus BGH, 07.02.2013 - 3 StR 503/12
Rechtsfehlerhaft ist auch, wenn der Tatrichter es versäumt, sich im Urteil mit anderen naheliegenden Möglichkeiten auseinanderzusetzen und dadurch über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 1993 - 1 StR 450/93, NStE Nr. 119 zu § 261 StPO; Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 177/12 mwN). - BGH, 14.07.2009 - 3 StR 259/09
Beweiswürdigung (mögliche Schlüsse; bloße Vermutungen; Zweifelssatz)
Auszug aus BGH, 07.02.2013 - 3 StR 503/12
Die Schlussfolgerungen des Tatrichters müssen zudem ausreichend mit Tatsachen abgesichert sein und dürfen sich nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 StR 259/09, NStZ-RR 2009, 351;… KK-Schoreit, 6. Aufl., § 261 Rn. 45 mwN). - BGH, 14.09.1993 - 1 StR 450/93
Anforderungen an eine gefährliche Körperverletzung - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BGH, 07.02.2013 - 3 StR 503/12
Rechtsfehlerhaft ist auch, wenn der Tatrichter es versäumt, sich im Urteil mit anderen naheliegenden Möglichkeiten auseinanderzusetzen und dadurch über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 1993 - 1 StR 450/93, NStE Nr. 119 zu § 261 StPO; Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 177/12 mwN).
- BGH, 26.11.2013 - 3 StR 217/13
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Belastende Aussage eines von der …
Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (BGH, Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 StR 503/12, juris Rn. 10 mwN). - BGH, 02.03.2023 - 2 StR 119/22
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität: Entfernung von einer festen …
Die Schlussfolgerungen des Tatrichters dürfen sich schließlich nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 StR 225/08; BGH, Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 StR 503/12; Beschlüsse vom 16. Juli 2019 - 4 StR 231/19; vom 16. Februar 2016 - 1 StR 525/15). - BGH, 23.01.2014 - 3 StR 373/13
Rechtsfehlerhaft unterlassene Prüfung der Härtefallvorschrift beim …
Rechtsfehlerhaft ist auch, wenn der Tatrichter es versäumt, sich im Urteil mit anderen naheliegenden Möglichkeiten auseinanderzusetzen, und dadurch über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 StR 503/12, juris Rn. 10 mwN). - BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung hinsichtlich …
Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt, oder wenn sich seine Schlussfolgerungen so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 StR 259/09, NStZ-RR 2009, 351, 352; Beschluss vom 7. Februar 2013 - 3 StR 503/12, juris Rn. 10;… KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 45 mwN).
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