Rechtsprechung
| BGH, 02.12.2008 - 3 StR 504/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 397a StPO; § 400 StPO
Prozesskostenhilfe für die Nebenklage in der Revisionsinstanz (zweiter Durchgang; Hauptverhandlung allein über Rechtsfolgen der Tat; unbegründete Revision des Angeklagten - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Nebenkläger zur Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für die Revisionsinstanz gemäß § 397a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 237
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.01.1993 - 5 StR 669/92
Keine Prozeßkostenhilfe für 9-jährigen Nebenkläger bei durchsetzbarem …
Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 3 StR 504/08
Im Übrigen steht der Bewilligung von Prozesskostenhilfe aber auch entgegen, dass die Revision des Angeklagten sich im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet erwiesen hat und es daher der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch die Nebenklägerin für das Revisionsverfahren nicht bedarf (BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 3, 5, 6, 7, 9). - BGH, 18.10.1988 - 5 StR 476/88
Ablehung von Prozesskostenhilfe aufgrund der Verwerfung der Revision
Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 3 StR 504/08
Im Übrigen steht der Bewilligung von Prozesskostenhilfe aber auch entgegen, dass die Revision des Angeklagten sich im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet erwiesen hat und es daher der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch die Nebenklägerin für das Revisionsverfahren nicht bedarf (BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 3, 5, 6, 7, 9). - BGH, 13.12.1989 - 3 StR 430/89
Konkurrenz zwischen Körperverletzungsdelikten und vorsätzlicher Tötung - Verstoß …
Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 3 StR 504/08
Im Übrigen steht der Bewilligung von Prozesskostenhilfe aber auch entgegen, dass die Revision des Angeklagten sich im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet erwiesen hat und es daher der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch die Nebenklägerin für das Revisionsverfahren nicht bedarf (BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 3, 5, 6, 7, 9). - BGH, 07.09.1989 - 1 StR 326/89
Verfolgung eines sich bereits bei Antragstellung als unzulässig darstellendes …
Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 3 StR 504/08
Im Übrigen steht der Bewilligung von Prozesskostenhilfe aber auch entgegen, dass die Revision des Angeklagten sich im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet erwiesen hat und es daher der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch die Nebenklägerin für das Revisionsverfahren nicht bedarf (BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 3, 5, 6, 7, 9). - BGH, 21.04.1988 - 4 StR 112/88
Gesonderte Gewährung von Prozesskostenhilfe für jeden Rechtszug - Rückwirkende …
Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 3 StR 504/08
Im Übrigen steht der Bewilligung von Prozesskostenhilfe aber auch entgegen, dass die Revision des Angeklagten sich im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet erwiesen hat und es daher der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch die Nebenklägerin für das Revisionsverfahren nicht bedarf (BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 3, 5, 6, 7, 9).
- OLG Hamm, 20.08.2009 - 3 Ss 261/09
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger in der Revisionsinstanz
Aus diesem Grund ist nach überwiegender Auffassung für eine Prozesskostenhilfebewilligung regelmäßig dann kein Raum, wenn das Rechtsmittel des Angeklagten, dem der Nebenkläger allein entgegen tritt, gemäß § 349 Abs. 2 StPO offensichtlich unbegründet ist (…zu vgl. Ruppert,a.a.O.;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 397 a, Rn. 9 m.w.N.;… Senge in KK, StPO, 6. Aufl., § 397 a, Rn. 3;… Hilger in LR, StPO, 26. Aufl., § 397 a, Rn. 7;… BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 3, 5; BGH in StrafFo 2004, 399; BGH, Beschl. v. 2. Dezember 2008 - 3 StR 504/08).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".