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Rechtsprechung
   BGH, 02.09.1954 - 3 StR 507/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,2058
BGH, 02.09.1954 - 3 StR 507/53 (https://dejure.org/1954,2058)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1954 - 3 StR 507/53 (https://dejure.org/1954,2058)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1954 - 3 StR 507/53 (https://dejure.org/1954,2058)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • RG, 14.12.1934 - 1 D 865/34

    Zur Abgrenzung des Untreue-, insbesondere des Treubruchtatbestandes des § 266 …

    Auszug aus BGH, 02.09.1954 - 3 StR 507/53
    Trifft dies zu, so liegt in der Aneignung des Geldes eine straflose Nachtat, wie der Bundesgerichtshof im Anschluss an die Entscheidung des Reichsgerichts (RGSt 69, 58 [63]) bereits entschieden hat (BGH 5 StR 215/52 vom 12. Juni 1952 und 5 StR 318/52 vom 25. September 1952).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 02.09.1954 - 3 StR 507/53
    An dieser vom Reichsgericht (RGSt 44, 392, [396] 66, 236 [239]) entwickelten und vom Bundesgerichtshof (BGHSt 1, 313) übernommenen Auslegung des Rechtsbegriffes der Fortsetzungstat hält der Senat unter Ablehnung der von der Wissenschaft teilweise vertretenen Lehre von dem sog. Fortsetzungsvorsatz, welche die rechtlichen Erwägungen des Landgerichts möglicherweise beeinflusst hat, fest (vgl BGH 1 StR 194/53 vom 5. Mai 1953 in LM Nr. 8 Vorbem zu StGB § 73 Fortsetzungszusammenhang = NJW 1953, 1112).
  • BGH, 05.05.1953 - 1 StR 194/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.09.1954 - 3 StR 507/53
    An dieser vom Reichsgericht (RGSt 44, 392, [396] 66, 236 [239]) entwickelten und vom Bundesgerichtshof (BGHSt 1, 313) übernommenen Auslegung des Rechtsbegriffes der Fortsetzungstat hält der Senat unter Ablehnung der von der Wissenschaft teilweise vertretenen Lehre von dem sog. Fortsetzungsvorsatz, welche die rechtlichen Erwägungen des Landgerichts möglicherweise beeinflusst hat, fest (vgl BGH 1 StR 194/53 vom 5. Mai 1953 in LM Nr. 8 Vorbem zu StGB § 73 Fortsetzungszusammenhang = NJW 1953, 1112).
  • RG, 04.03.1937 - 2 D 12/37

    Wie unterscheidet sich die Pflicht, Vertragsbedingungen zu erfüllen, von der …

    Auszug aus BGH, 02.09.1954 - 3 StR 507/53
    Zur inneren Tatseite der Untreue macht der Beschwerdeführer zutreffend geltend, dass wegen der seit der Gesetzesänderung vom 26. Mai 1933 sehr weiten Fassung des Straftatbestandes an den Nachweis der inneren Tatseite strenge Anforderungen zu stellen sind, wie dies in der Rechtsprechung anerkannt ist (RGSt 68, 374; 69, 17; 71, 90).
  • BGH, 12.06.1952 - 5 StR 215/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.09.1954 - 3 StR 507/53
    Trifft dies zu, so liegt in der Aneignung des Geldes eine straflose Nachtat, wie der Bundesgerichtshof im Anschluss an die Entscheidung des Reichsgerichts (RGSt 69, 58 [63]) bereits entschieden hat (BGH 5 StR 215/52 vom 12. Juni 1952 und 5 StR 318/52 vom 25. September 1952).
  • BGH, 25.09.1952 - 5 StR 318/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.09.1954 - 3 StR 507/53
    Trifft dies zu, so liegt in der Aneignung des Geldes eine straflose Nachtat, wie der Bundesgerichtshof im Anschluss an die Entscheidung des Reichsgerichts (RGSt 69, 58 [63]) bereits entschieden hat (BGH 5 StR 215/52 vom 12. Juni 1952 und 5 StR 318/52 vom 25. September 1952).
  • RG, 31.01.1911 - V 783/10

    1. Greift die Vorschrift des § 269 St.P.O. auch dann Platz, wenn das Gericht …

    Auszug aus BGH, 02.09.1954 - 3 StR 507/53
    An dieser vom Reichsgericht (RGSt 44, 392, [396] 66, 236 [239]) entwickelten und vom Bundesgerichtshof (BGHSt 1, 313) übernommenen Auslegung des Rechtsbegriffes der Fortsetzungstat hält der Senat unter Ablehnung der von der Wissenschaft teilweise vertretenen Lehre von dem sog. Fortsetzungsvorsatz, welche die rechtlichen Erwägungen des Landgerichts möglicherweise beeinflusst hat, fest (vgl BGH 1 StR 194/53 vom 5. Mai 1953 in LM Nr. 8 Vorbem zu StGB § 73 Fortsetzungszusammenhang = NJW 1953, 1112).
  • BGH, 19.12.1974 - 1 StR 313/74

    Unterzeichnung eines Protokolls über ein Rechtsgeschäft durch einen mitwirkenden …

    Nicht die Annahme selbständiger Handlungen, sondern die Annahme eines fortgesetzten Delikts erfordert zusätzliche Feststellungen (vgl. BGHSt 23, 33, 35; BGH, Urteil vom 2. September 1954 - 3 StR 507/53 - RG HRR 1940, 181).

    Er darf nicht vermutet oder unterstellt werden (vgl. BGHSt 23, 33, 35; BGH, Urteil vom 2. September 1954 - 3 StR 507/53 - RG HRR 1940, 181).

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die …

    Konnte die Strafkammer also nicht zu der vollen Überzeugung gelangen, daß der Angeklagte sich noch vor der Beendigung seiner Tätigkeit in B. zur Fortsetzung in K. entschlossen hatte, mußte sie ihn wegen zweier (fortgesetzter) Taten verurteilen (vgl. BGH Urteil vom 2. September 1954 - 3 StR 507/53 - bei Herlan MDR 1955, 16/144).
  • BGH, 20.11.1973 - 1 StR 212/73

    Rechtmäßigkeit eines Schuldspruches wegen eines Konkursvergehen - Vorliegen und …

    Im Zweifel ist nicht Fortsetzungszusammenhang, sondern Tatmehrheit anzunehmen (BGH, Urteil vom 2. September 1954 - 3 StR 507/53 - bei Herlan MDR 1955, 16, 144).
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 99/55

    Rechtsmittel

    Insoweit kommt daher nur eine straflose Nachtat in Betracht (RGSt 69, 58, 64; BGH 3 StR 870/51 vom 17. Januar 1952; 5 StR 215/52 vom 12. Juni 1952; 5 StR 318/52 vom 25. September 1952; 3 StR 507/53 vom 2. September 1954).
  • BGH, 03.08.1955 - 3 StR 214/55

    Rechtsmittel

    Es müßte vielmehr in diesem Falle bei der Regel, dass mehrere strafbare Handlungen die Tatbestände mehrerer Handlungen erfüllen, verbleiben (OLG Bamberg HESt 1, 258; vgl. RGSt 75, 207 [209]; BGH 3 StR 507/53 vom 2.9.1954; 4 StR 727/53 vom 21.1.1954).
  • BGH, 24.03.1955 - 4 StR 529/54

    Rechtsmittel

    Ihr hat sich der Bundesgerichtshof schon verschiedentlich angeschlossen (BGH 5 StR 215/52 vom 12. Juni 1952; 5 StR 318/52 vom 25. September 1952; 3 StR 507/53 vom 2. September 1954; vgl auch NJW 1953, 33 Nr. 18).
  • BGH, 03.06.1955 - 2 StR 428/54

    Rechtsmittel

    Zwar ist dem Oberbundesanwalt der hierauf hinweist, zuzugeben, daß die Erwägung, die Taten seien nach den unwiderlegten Angaben des Angeklagten in nahem zeitlichen Zusammenhang begangen worden, nicht ausreichend wäre, weil für die Frage, in welchem Verhältnis mehrere Straftaten zueinander stehen der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" nicht gilt (BGH Urt 3 StR 507/53 vom 2. September 1954), zumal je nach Lage des Falles zweifelhaft sein kann, ob die Annahme von Tatmehrheit oder von Fortsetzungszusammenhang für den Angeklagten günstiger ist.
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