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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2003 - 3 StR 51/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8850
BGH, 20.03.2003 - 3 StR 51/03 (https://dejure.org/2003,8850)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2003 - 3 StR 51/03 (https://dejure.org/2003,8850)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2003 - 3 StR 51/03 (https://dejure.org/2003,8850)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Zwei ineinander übergehende Vergewaltigungen; Unmittelbar anschließende schwere räuberische Erpressung; Fortlaufender Einsatz desselben Nötigungsmittels; Verhältnis der Tateinheit; Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs; Mitführen eines Messers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 § 177 § 255
    Tateinheit zwischen sexuellen Nötigungen und räuberischer Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02

    Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 20.03.2003 - 3 StR 51/03
    Rn. 4 Der Senat hat die Schuldsprüche in diesen Fällen dahin gefaßt, daß der Angeklagte insoweit der besonders schweren Vergewaltigung und der versuchten besonders schweren Vergewaltigung schuldig ist (vgl. Senat Beschl. vom 28. Januar 2003 - 3 StR 373/02).
  • BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Entführung gegen den Willen des Opfers …

    Auszug aus BGH, 20.03.2003 - 3 StR 51/03
    Rn. 2 Da der Angeklagte, soweit es die angewandte Drohung betrifft, dasselbe Nötigungsmittel fortlaufend eingesetzt hat, besteht zwischen den beiden ineinander übergehenden Vergewaltigungen zum Nachteil der Zeuginnen D. und U. (vgl. BGH NStZ 2002, 419, 420 m. w. N.) und der sich unmittelbar anschließenden schweren räuberischen Erpressung zum Nachteil von Frau Sch. (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7 m. w. N.) Tateinheit.
  • LG Bonn, 19.10.2017 - 50 KLs 17/17

    Vergewaltigung in der Siegaue

    Für die Wertung der Kammer spricht zudem, dass der Angeklagte dasselbe Nötigungsmittel (BGH, Beschluss vom 20.03.2013, Az.: 3 StR 51/03, zitiert nach juris), hier die Astsäge, für die Erzwingung des Geschlechtsverkehrs einsetzte, wie für die vorangegangene erzwungene Herausgabe des Geldes und der Lautsprecherbox.
  • BGH, 21.12.2005 - 2 StR 537/05

    Vergewaltigung in besonders schwerem Fall (Urteilstenor)

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Verwirklichung der Qualifikationstatbestände des § 177 Abs. 3 und Abs. 4 StGB im Urteilstenor kenntlich zu machen (vgl. BGH bei Pfister NStZ-RR 2004, 357 Nr. 26; Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 373/02; 4 StR 521/02; Beschluss vom 20. März 2003 - 3 StR 51/03, StraFo 2003, 281, 282;… Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 177 Rdn. 78 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 585/14

    Berichtigung des Schuldspruchs bei Verurteilung wegen Vergewaltigung

    Die Bezeichnung "schwere Vergewaltigung" bleibt demgegenüber der hier nicht gegebenen Qualifikation der Tat nach § 177 Abs. 3 StGB vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2003 - 3 StR 51/03, StraFo 2003, 281, 282).
  • BGH, 23.05.2003 - 3 StR 121/03

    Fassung des Tenors bei Vorliegen der Qualifikation des § 177 Abs. 4 StGB

    Bei der Änderung des Schuldspruchs war die Vergewaltigung, die den Qualifikationstatbestand des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB erfüllt, als besonders schwer zu kennzeichnen (BGH, Beschl. vom 28. Januar 2003 - 3 StR 373/02; Beschl. vom 20. März 2003 - 3 StR 51/03).
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