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Rechtsprechung
   BGH, 03.03.2008 - 3 StR 51/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12188
BGH, 03.03.2008 - 3 StR 51/08 (https://dejure.org/2008,12188)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2008 - 3 StR 51/08 (https://dejure.org/2008,12188)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2008 - 3 StR 51/08 (https://dejure.org/2008,12188)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Sollvorschrift; Hang; tatsächliche Ausübung des tatrichterlichen Ermessens)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 03.03.2008 - 3 StR 51/08
    Rn. 5 Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 452/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 03.03.2008 - 3 StR 51/08
    Denn das Gericht muss das ihm nunmehr eingeräumte Ermessen auch tatsächlich ausüben und dies in den Urteilsgründen kenntlich machen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 73 f.).
  • BGH, 07.01.2009 - 3 StR 458/08

    Entscheidung des Revisionsgerichts (Beschwer des Angeklagten); Unterbringung in …

    Dies hindert das Revisionsgericht indes nicht, auf eine zulässig erhobene - und die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht ausdrücklich vom Angriff ausnehmende (vgl. BGHSt 38, 362 f.) - Revision des Angeklagten das Urteil aufzuheben, wenn eine Prüfung der Maßregel unterblieben ist, obwohl die tatrichterlichen Feststellungen dazu gedrängt haben (st. Rspr.; BGHSt 37, 5; BGH, Beschl. vom 5. Februar 2002 - 1 StR 9/02; Beschl. vom 20. Februar 2008 - 2 StR 37/08; Beschl. vom 3. März 2008 - 3 StR 51/08; Beschl. vom 7. Oktober 2008 - 4 StR 257/08; Beschl. vom 13. November 2008 - 5 StR 507/08).
  • BGH, 03.01.2023 - 5 StR 496/22

    Urteil nach tödlichem Einbruch in Berlin-Wannsee weitgehend rechtskräftig

    Da für die Wertung, dass eine Tat im Rausch begangen ist, eine enthemmende Wirkung der Rauschmittel genügt, ohne dass die Schwelle des § 21 StGB erreicht sein muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2008 - 3 StR 51/08; vom 28. Mai 2014 - 3 StR 67/14; vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18), kommt eine die Tat begünstigende Enthemmung in Betracht und hätte erörtert werden müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 1 StR 196/20; vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, NStZ 2010, 83 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 5 Ss 7/09

    Mann aus dem Schließfach: Oberlandesgericht Düsseldorf hebt amtsgerichtliche …

    Dieser muss vielmehr das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (BGH, 2 StR 344/07 vom 10. August 2007; 2 StR 37/08 vom 20. Februar 2008; 3 StR 51/08 vom 3. März 2008; 3 StR 140/08 vom 14. Mai 2008).
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