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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1951 - 3 StR 51/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,4611
BGH, 20.02.1951 - 3 StR 51/50 (https://dejure.org/1951,4611)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1951 - 3 StR 51/50 (https://dejure.org/1951,4611)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1951 - 3 StR 51/50 (https://dejure.org/1951,4611)
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 08.08.1956 - 3 StR 240/56

    Rechtsmittel

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muß der Tatrichter bei den einschneidenden gesetzlichen Folgen für den Angeklagten mit besonderer Sorgfalt unter Würdigung aller Umstände des Falles prüfen (BGH 3 StR 51/50 vom 20. Februar 1951; BGHSt 1, 94 [99]).

    Bei den Hangtaten, zum mindesten aber bei den für die Bejahung der förmlichen Voraussetzungen vom § 20 a Abs. 1 und 3 StGB in Betracht kommenden Straftaten muß jedoch, damit sie in Betracht gezogen werden können, ein gleichgeartetes inneres Verhältnis zum Wesen des Täters nachgewiesen werden, das gerade diese Tat als kennzeichnenden Ausfluß seines verbrecherischen Hanges erscheinen läßt (BGHSt 1, 94 [100 ff]; BGH 3 StR 51/50 vom 20. Februar 1951).

    Dar nur eine Hilfsvorschrift enthaltende § 20 a Abs. 2 StGB ist nur dann anwendbar, wenn die Voraussetzungen des § 20 a Abs. 1 StGB nicht vorliegen (RG DR 1940, 682 Nr. 3; BGH 3 StR 51/50 vom 20. Februar 1951; 3 StR 484/54 vom 28. Oktober 1954).

  • BGH, 28.10.1954 - 3 StR 484/54

    Rechtsmittel

    Eine Klarstellung hierüber ist aber schon deshalb erforderlich, weil der eine Hilfsvorschrift enthaltende § 20 a Abs. 2 StGB nur dann anwendbar ist, wenn die Voraussetzungen des § 20 a Abs. 1 StGB nicht vorliegen (RG DR 1940, 682 Nr. 3, BGH vom 20. Februar 1951 3 StR 51/50).

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muss der Tatrichter bei den einschneidenden gesetzlichen Folgen für den Angeklagten mit besonderer Sorgfalt unter Würdigung aller Umstände des Falles prüfen (BGH vom 20. Februar 1951 3 StR 51/50, BGHSt 1, 94 [99]).

    Vielmehr muss bei jeder einzelnen Straftat, damit sie in Betracht gezogen werden kann, ein gleichgeartetes inneres Verhältnis zu dem Wesen des Täters nachgewiesen werden, das gerade diese Tat als kennzeichnenden Ausfluss seines verbrecherischen Hanges erscheinen lässt (BGHSt 1, 94, BGH vom 20. Februar 1951 3 StR 51/50).

  • BGH, 19.04.1951 - 3 StR 165/51

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Täterschaft und Anstiftung beim …

    Diese erfordern vielmehr, dass die Voraussetzungen einer Verurteilung nach § 20 a StGB mit besonderer Sorgfalt und Klarheit getroffen worden (BGH 3 StR 51/50) - 20. Februar 1951).

    Dabei kommt es wesentlich auf eine Würdigung der jeweiligen äusseren Verhältnisse und inneren Beweggründe, insbesondere darauf an, ob die Tat nach Begehungsart und Motiv auf einem festeingewurzelten verbraeherischen Hang beruht (BGH 3 StR 51/50 - 20. Februar 1951).

  • BGH, 08.07.1954 - 3 StR 84/54

    Rechtsmittel

    Die Anführung des § 250 StGB im Urteilsspruch ist jedoch unrichtig, weil zwischen §§ 251 und 250 StGB Gesetzeseinheit besteht (BGH 3 StR 46/50 und 3 StR 51/50, beide vom 20. Februar 1951; vgl MDR 1951, 274).

    Die Urteilsfeststellungen ergeben klar, daß der Beweggrund des Angeklagten ein ungezügeltes, sittlich verwerfliches Verlangen nach ungerechtfertigtem Gewinn um jeden Preis war (vgl BGH 3 StR 46/50 und 3 StR 51/50 vom 20. Februar 1951 a.a.O.).

    Mit Recht hat das Schwurgericht auch Tateinheit zwischen Mord und besonders schwerem Raub angenommen (BGH 3 StR 51/50 vom 20. Februar 1951 - MDR 1951, 274).

  • BGH, 11.01.1967 - 2 StR 348/66

    Gesetzeseinheit zwischen § 250 Strafgesetzbuch (StGB) und § 251 StGB im Falle der …

    Der Bundesgerichtshof hat dies, soweit ersichtlich, bisher nur für die Fälle des Raubes mit Todesfolge nach § 251 StGB im Verhältnis zu § 250 StGB ausgesprochen (vgl. 3 StR 46/50 und 3 StR 51/50, beide Entscheidungen vom 20. Februar 1951, 1etztere veröffentlicht in LM Nr. 2 zu § 250 StGB und MDR 1951, 274; 3StR 84/54…, Urt. vom 8. Juli 1954).
  • BGH, 13.10.1955 - 3 StR 340/55

    Rechtsmittel

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muß der Tatrichter bei den einschneidenden gesetzlichen folgen für den Angeklagten mit besonderer Sorgfalt unter Würdigung aller Umstände des Falles prüfen (BGH 3 StR 51/50 vom 20.2.1951; BGHSt 1, 94 [99]).

    Bei jeder einzelnen Straftat, insbesondere aber bei den sogenannten "Symptomtaten", die den nach § 20 a Abs. 1 StGB herangezogenen Verurteilungen zugrunde liegen, muß aber, damit sie überhaupt in Betracht gezogen werden kann, ein gleichgeartetes inneres Verhältnis zu dem Wesen des Täters nachgewiesen werden, das gerade diese Tat als kennzeichnenden Ausfluß seines verbrecherischen Hanges erscheinen läßt (BGHSt 1, 94 [100 ff]; BGH 3 StR 51/50 vom 20.2.1951).

  • BGH, 28.04.1955 - 3 StR 107/55

    Rechtsmittel

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muss der Tatrichter bei den einschneidenden gesetzlichen Folgen für den Angeklagten mit besonderer Sorgfalt unter Würdigung aller Umstände des Falles prüfen (BGH 3 StR 51/50 vom 20. Februar 1951; BGHSt 1, 94 [99]).

    Bei jeder einzelnen Straftat, zum mindesten aber bei den sog. Symptomtaten (§ 20 a Abs. 1 StGB) des Angeklagten muss jedoch, damit sie in Betracht gezogen werden können, ein gleichgeartetes inneres Verhältnis zum Wesen des Täters nachgewiesen werden, das gerade diese Tat als kennzeichnenden Ausfluss seines verbrecherischen Hanges erscheinen lässt (BGHSt 1, 94 [100 ff]; BGH 3 StR 51/50 vom 20. Februar 1951).

  • BGH, 14.06.1951 - 3 StR 257/51

    Rechtsmittel

    Diese erfordern vielmehr, dass die Voraussetzungen einer Verurteilung nach § 20 a StGB mit besonderer Sorgfalt und Klarheit getroffen werden (BGH 3 StR 51/50 - 20.2.51; 3 StR 165/51 - 19.4.51).

    Somit ist erforderlich, dass die Strafkammer in jedem einzelnen dieser Fälle den Beziehungen zwischen der Persönlichkeit des Täters und der Tat in überprüfbarer Weise nachgeht; dabei kommt es wesentlich auf eine Würdigung der äusseren Verhältnisse und inneren Beweggründe, insbesondere darauf an, ob die Tat jeweils nach Begehungsart und Motiv auf einem fest eingewurzelten Hang beruht (BGH 3 StR 51/50 - 20.2.51).

  • BGH, 03.07.1951 - 2 StR 202/51

    Rechtsmittel

    Eine Klarstellung hierüber ist erforderlich, da die eine Hilfsvorschrift enthaltende Bestimmung des § 20 a Abs. 2 StGB nur dann anwendbar ist, wenn die Voraussetzungen des § 20 a Abs. 1 StGB nicht vorliegen (RGSt DR 1940 S 682 BGH 3 StR 51/50).

    Das Urteil muss vielmehr die Gründe für die Überzeugung des Gerichts enthalten, damit das Revisionsgericht in der Lage ist, nachzuprüfen, ob das Landgericht seine Überzeugung auf Grund rechtsirrtumsfreier Würdigung der vorhandenen Grundlagen gewonnen hat (RGSt 68, 154 BGH 3 StR 51/50).

  • BGH, 18.06.1957 - 5 StR 148/57

    Rechtsmittel

    Dazu ist erforderlich, daß sie in einem gleichgearteten Verhältnis zu seinem Wesen stehen (RGSt 68, 149 [156]; RG JW 1934, 1662 Nr. 28; BGH vom 20.2.1951 - 3 StR 51/50 - bei Hülle NJW 1951, 295/2977).
  • BGH, 01.10.1957 - 5 StR 309/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.07.1955 - 3 StR 232/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.05.1951 - 1 StR 117/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.10.1962 - 4 StR 302/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.05.1955 - 5 StR 135/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.11.1953 - 4 StR 841/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.02.1953 - 4 StR 730/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.08.1951 - 1 StR 332/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.04.1961 - 1 StR 86/61

    Annahme einer Mittäterschaft bei Begehung einer nur dem Maße nach verschiedenen …

  • BGH, 04.12.1952 - 4 StR 606/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.09.1956 - 5 StR 282/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.03.1953 - 4 StR 713/52

    Rechtsmittel

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