Rechtsprechung
| BGH, 23.02.1983 - 3 StR 513/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Bildung einer Gesamtstrafe mit einer bereits erlassenen Strafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 26.01.1983 - 3 StR 513/82
- BGH, 23.02.1983 - 3 StR 513/82
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 261
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82
Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …
Auszug aus BGH, 23.02.1983 - 3 StR 513/82
In späteren Entscheidungen hat er in Fällen dieser Art ausgesprochen, daß eine solche Härte auszugleichen ist (zuletzt BGHSt 31, 102, 103) [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]. - BGH, 14.03.1952 - 2 StR 685/51
Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Urteils - "Zeitpunkt der Verurteilung" …
Auszug aus BGH, 23.02.1983 - 3 StR 513/82
Der Bundesgerichtshof hat in BGHSt 2, 230, 233 nach Verneinung der Frage, ob eine verbüßte Strafe in eine Gesamtstrafe einzubeziehen ist, ausgeführt, der Tatrichter habe die Möglichkeit, auftretende Härten für den Angeklagten bei der Strafzumessung auszugleichen. - BGH, 10.10.1978 - 4 StR 444/78
Zulässigkeit der Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer …
Auszug aus BGH, 23.02.1983 - 3 StR 513/82
Deshalb wäre der Ausspruch, der Erlaß einer an sich gesamtstrafenfähigen Entscheidung sei stets bei der Bemessung der neu zu erkennenden Strafe - mildernd - zu berücksichtigen, nicht gerechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1978 - 4 StR 444/78 - für den Fall einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe).
- BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89
Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei …
Er hat es dort aber andererseits für zulässig angesehen, zum Zwecke des Härteausgleichs erforderlichenfalls auch die Untergrenze des § 54 Abs. 1 Satz 1 StGB zu unterschreiten, wenn nämlich nur auf diese Weise ein angemessener Härteausgleich erreicht werden könne (zustimmend Loos NStZ 1983, 261). - BGH, 18.08.2004 - 2 StR 249/04
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Härteausgleich; erlassene …
Dann stellt sich der Angeklagte mit dem Erlaß der früheren Bewährungsstrafe sogar besser, als wenn deren Einbeziehung eine erst noch zu vollstreckende nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe möglicherweise noch erhöht hätte (vgl. BGH NStZ 1983, 261; NStZ-RR 1996, 291;… Urt. vom 10. Oktober 1978 - 4 StR 444/78;… Rissing-van Saan LK 11. Aufl. § 55 Rdn. 23). - OLG Hamm, 22.07.2026 - 3 ORs 27/26
Revision; Beschränkung; konkludent; kurze Freiheitsstrafe; Gesamtstrafe; …
Wie in der Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausgeführt, fehlt es an einem ausgleichsbedürftigen Nachteil, wenn die Vollstreckung der früheren Strafe zur Bewährung ausgesetzt war und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 18.08.2004 - 2 StR 249/04 -, juris; BGH, Urteil vom 23.02.1983 - 3 StR 513/82 -, juris;… Fischer, StGB, 73. Aufl., § 55 Rn. 21a).
- BGH, 05.06.1996 - 2 StR 146/96
Anwendung des Strafrahmens eines minder schweren Falls der Vergewaltigung ohne …
Anerkannt ist zwar, daß ein Härteausgleich stets stattfinden muß, wo die Einbeziehung einer früher verhängten Strafe an deren zwischenzeitlicher Vollstreckung scheitert (BGHSt 31, 102 f. [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82];… BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 3); das gilt jedoch nicht, wenn die frühere Strafe erlassen worden ist (BGH NStZ 1983, 261). - OLG Köln, 09.06.2004 - Ss 224/04
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung; Nichterkennbarkeit des zugrundegelegten …
Von dieser Möglichkeit darf der Tatrichter vielmehr nur ausnahmsweise Gebrauch machen, insbesondere wenn aufgrund der zur Verfügung stehenden Unterlagen keine sichere Entscheidung gefällt werden kann und deren Fehlen nicht auf mangelnder Terminsvorbereitung beruht (BGH NStZ 1983, 261; OLG Hamm NJW 1970, 1200; OLG Köln MDR 1983, 423;… Tröndle/Fischer a.a.O. § 55 Rn 35 m. w. Nachw.; SenE v. 13.07.2001 - Ss 247/01 - SenE v. 14.06.2002 - Ss 188/02 - SenE v. 24.06.2003 - Ss 233/03 -). - LG Münster, 06.10.2025 - 8 KLs 19/25 Vielmehr hat er durch den Erlass einen nicht mehr entziehbaren Vorteil erlangt (BGH, Urt. v. 23.02.1983 - 3 StR 513/82 -, Rn. 4, juris).
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Rechtsprechung
| BGH, 26.01.1983 - 3 StR 513/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer bei der Strafzumessung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 26.01.1983 - 3 StR 513/82
- BGH, 23.02.1983 - 3 StR 513/82
Papierfundstellen
- StV 1983, 103
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71
Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen …
Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 3 StR 513/82
Nach diesen Ausführungen hat die Strafkammer den Milderungsgrund der langen Verfahrensdauer (vgl. BGHSt 24, 239, 242; 27, 274, 275;… BGH GA 1977, 275, 276; BGH NStZ 1982, 291, 292) dem Angeklagten deshalb nicht zugute gehalten, weil er vor der Hauptverhandlung kein Geständnis abgelegt hatte. - BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81
Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes - …
Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 3 StR 513/82
Sie hat bei diesen Erwägungen nicht genügend bedacht, daß eine Strafe nicht allein deshalb geschärft werden kann, weil ein Täter die Tat leugnet (vgl. BGHSt 1, 103, 105; BGH NStZ 1981, 257). - BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81
Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer …
Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 3 StR 513/82
Nach diesen Ausführungen hat die Strafkammer den Milderungsgrund der langen Verfahrensdauer (vgl. BGHSt 24, 239, 242; 27, 274, 275;… BGH GA 1977, 275, 276; BGH NStZ 1982, 291, 292) dem Angeklagten deshalb nicht zugute gehalten, weil er vor der Hauptverhandlung kein Geständnis abgelegt hatte. - BGH, 12.10.1977 - 3 StR 287/77
Voraussetzungen des Gebrauchmachens von einer Verwarnung mit Strafvorbehalt - …
Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 3 StR 513/82
Nach diesen Ausführungen hat die Strafkammer den Milderungsgrund der langen Verfahrensdauer (vgl. BGHSt 24, 239, 242; 27, 274, 275;… BGH GA 1977, 275, 276; BGH NStZ 1982, 291, 292) dem Angeklagten deshalb nicht zugute gehalten, weil er vor der Hauptverhandlung kein Geständnis abgelegt hatte. - BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50
Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere …
Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 3 StR 513/82
Sie hat bei diesen Erwägungen nicht genügend bedacht, daß eine Strafe nicht allein deshalb geschärft werden kann, weil ein Täter die Tat leugnet (vgl. BGHSt 1, 103, 105; BGH NStZ 1981, 257).
- BGH, 01.06.1983 - 2 StR 583/82
Ausschluss der vorsätzlichen Steuerhinterziehung bei Vertrauen auf die …
Berücksichtigung verlangt auch die außergewöhnliche Verfahrensdauer (BGH, Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 554/76 - Beschluß vom 26. Januar 1983 - 3 StR 513/82 -).
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