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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.1955 - 3 StR 519/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,3979
BGH, 18.02.1955 - 3 StR 519/54 (https://dejure.org/1955,3979)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1955 - 3 StR 519/54 (https://dejure.org/1955,3979)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1955 - 3 StR 519/54 (https://dejure.org/1955,3979)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34

    Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher …

    Auszug aus BGH, 18.02.1955 - 3 StR 519/54
    Der verbrecherische Hang kann umfassend sein und Angriffe auf verwandte Rechtsgüter auslösen, z.B. auf Eigentum und Vermögen, nicht minder aber auf verschiedenartige Rechtsgüter, z.B. auf Eigentum und sittliche Reinheit (RGSt 68, 149 [156]; 70, 215; 73, 276).

    Aus diesem Gesamtverhalten des Angeklagten konnte das Landgericht den Schluss ziehen, dass es sich bei ihm um einen Gewohnheitsverbrecher handelt, also um eine Person, die infolge eines, wenn nicht auf Erbanlage beruhenden, so doch durch Übung erworbenen und mit der Zeit vertieften inneren Hanges oft Rechtsbrüche begangen hat und zu deren Wiederholung insbesondere auf dem Gebiet der Sittlichkeitsverbrechen neigt (RGSt 68, 149 [155]; BGHSt 1, 94 [100]).

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …

    Auszug aus BGH, 18.02.1955 - 3 StR 519/54
    Es hätten auch die Beweismittel angegeben werden müssen, deren Benützung zur Aufklärung des Sachverhalts hätte dienen können (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers …

    Auszug aus BGH, 18.02.1955 - 3 StR 519/54
    Aus diesem Gesamtverhalten des Angeklagten konnte das Landgericht den Schluss ziehen, dass es sich bei ihm um einen Gewohnheitsverbrecher handelt, also um eine Person, die infolge eines, wenn nicht auf Erbanlage beruhenden, so doch durch Übung erworbenen und mit der Zeit vertieften inneren Hanges oft Rechtsbrüche begangen hat und zu deren Wiederholung insbesondere auf dem Gebiet der Sittlichkeitsverbrechen neigt (RGSt 68, 149 [155]; BGHSt 1, 94 [100]).
  • BGH, 15.01.1953 - IV ZR 180/52

    Zustellung durch Aufgabe zur Post

    Auszug aus BGH, 18.02.1955 - 3 StR 519/54
    Bei der Bedeutung, die die Zustellung für die Rechtsmittelfrist hat, kann von der Einhaltung der Formvorschriften auch dann nicht abgesehen werden, wenn der Nachweis über das Zugehen des zuzustellenden Schriftstücks erbracht ist (RGZ 124, 22; BGHZ 8, 314 [BGH 15.01.1953 - IV ZR 180/52]).
  • RG, 20.05.1936 - 2 D 122/36

    1. Ist die Strafe anzurechnen, die wegen einer verkehrspolizeilichen Übertretung …

    Auszug aus BGH, 18.02.1955 - 3 StR 519/54
    Der verbrecherische Hang kann umfassend sein und Angriffe auf verwandte Rechtsgüter auslösen, z.B. auf Eigentum und Vermögen, nicht minder aber auf verschiedenartige Rechtsgüter, z.B. auf Eigentum und sittliche Reinheit (RGSt 68, 149 [156]; 70, 215; 73, 276).
  • RG, 20.07.1939 - 5 D 401/39

    1. Eine erst im Alter auftretende Neigung zu Sittlichkeitsverbrechen, die auf den …

    Auszug aus BGH, 18.02.1955 - 3 StR 519/54
    Der verbrecherische Hang kann umfassend sein und Angriffe auf verwandte Rechtsgüter auslösen, z.B. auf Eigentum und Vermögen, nicht minder aber auf verschiedenartige Rechtsgüter, z.B. auf Eigentum und sittliche Reinheit (RGSt 68, 149 [156]; 70, 215; 73, 276).
  • RG, 21.03.1929 - VI B 7/29

    1. Gehört die Aufnahme einer Zustellungsurkunde zum Begriff und Wesen der …

    Auszug aus BGH, 18.02.1955 - 3 StR 519/54
    Bei der Bedeutung, die die Zustellung für die Rechtsmittelfrist hat, kann von der Einhaltung der Formvorschriften auch dann nicht abgesehen werden, wenn der Nachweis über das Zugehen des zuzustellenden Schriftstücks erbracht ist (RGZ 124, 22; BGHZ 8, 314 [BGH 15.01.1953 - IV ZR 180/52]).
  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 326/64

    Bestellung eines Pflichtverteidigers - Verurteilung wegen Betruges

    Wäre nämlich der - ungeteilte - Verzicht des Angeklagten auf Rechtsmittel gegen das Urteil 8 Ls 5/62 nach der (noch aufzuklärenden) Art des Zustandekommens und dem Zusammenhang mit der Einwilligung des Angeklagten in die Vollstreckung der ganzen Gesamtstrafe als eine Maßnahme der Strafverfolgung (RG JW 1930, 2341 Nr. 1) unzulässig und daher unwirksam (vgl. RGSt 32, 247, 250), so wäre das Urteil 8 Ls 5/62 noch nicht rechtskräftig; denn seine Zustellung mißachtet gleichfalls die erwähnte Auslieferungsbedingung, entspricht auch weder dem § 212 a ZPO noch, wenn sie nicht an Amtsstelle bewirkt wurde, dem § 212 b ZPO - jeweils in Vbdg mit § 37 StPO - (BGH Urt. vom 17. Februar 1955 - 3 StR 519/54 - bei Herlan GA 1956, 352; BGHZ 8, 316); dabei bleibt noch offen, ob der Staatsanwalt überhaupt eine Zustellung nicht nur veranlassen (§ 36 StPO), sondern rechtswirksam auch bewirken kann (§ 209 ZPO; vgl. RGSt 6, 179, 180 sowie BGHZ 32, 370, 372 und BGH NJW 1956, 1878 Nr. 8).
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