Rechtsprechung
| BGH, 22.01.2015 - 3 StR 520/14 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - HRR Strafrecht
§ 23 Abs. 2 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 212 StGB; § 213 StGB
Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall (hier: des Totschlags) und gesetzlich vertyptem Milderungsgrund (hier: Versuch),
- lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 213 Alt. 2 StGB, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 212 Abs. 1 StGB, § 49 StGB
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision eines Nebenklägers als unbegründet
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines sonst minder schweren Falles des Totschlags
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen eines sonst minder schweren Falles des Totschlags
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.04.2010 - 3 StR 106/10
Strafzumessung; Totschlag in einem minder schweren Fall (allgemeine …
Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 3 StR 520/14
Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des vorliegenden gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, NStZ-RR 2010, 336 (LS);… vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14, juris Rn. 6). - BGH, 05.08.2014 - 3 StR 138/14
Verjährung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Darstellungserfordernisse im …
Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 3 StR 520/14
Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des vorliegenden gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, NStZ-RR 2010, 336 (LS); vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14, juris Rn. 6).
- BGH, 22.03.2018 - 3 StR 625/17
Rechtsfehlerhafte Verneinung eines minder schweren Falles beim schweren Raub …
Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des vorliegenden gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, juris Rn. 2;… vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14, juris Rn. 6; vom 22. Januar 2015 - 3 StR 520/14, juris Rn. 3).
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