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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2019 - 3 StR 521/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,48999
BGH, 27.11.2019 - 3 StR 521/19 (https://dejure.org/2019,48999)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2019 - 3 StR 521/19 (https://dejure.org/2019,48999)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2019 - 3 StR 521/19 (https://dejure.org/2019,48999)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Strafrahmenverschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.2014 - 2 StR 4/14

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besondere Umstände: erforderliche …

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - 3 StR 521/19
    Die Strafrahmenverschiebung nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 1 StGB führt nicht dazu, dass die ihr zugrunde liegenden Umstände nicht mehr bei der Strafzumessung im engeren Sinn berücksichtigt werden dürfen; vielmehr müssen diese Umstände - wenn auch gegebenenfalls mit geringerem Gewicht - bei der Bemessung der Strafe (erneut) zugunsten des Angeklagten eingestellt werden (…KPV BtMG/Patzak, 9. Aufl., § 31 Rn. 85;… Weber, BtMG, 5. Aufl., § 31 Rn. 185 u. 219 f.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. März 2014 - 2 StR 4/14, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 10;… vom 27. Juli 1987 - 3 StR 308/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 2;… vom 11. März 1987 - 2 StR 50/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 1).
  • BGH, 27.07.1987 - 3 StR 308/87

    Milderungsgründe - Doppelverwertung

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - 3 StR 521/19
    Die Strafrahmenverschiebung nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 1 StGB führt nicht dazu, dass die ihr zugrunde liegenden Umstände nicht mehr bei der Strafzumessung im engeren Sinn berücksichtigt werden dürfen; vielmehr müssen diese Umstände - wenn auch gegebenenfalls mit geringerem Gewicht - bei der Bemessung der Strafe (erneut) zugunsten des Angeklagten eingestellt werden (…KPV BtMG/Patzak, 9. Aufl., § 31 Rn. 85;… Weber, BtMG, 5. Aufl., § 31 Rn. 185 u. 219 f.;… vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. März 2014 - 2 StR 4/14, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 10; vom 27. Juli 1987 - 3 StR 308/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 2;… vom 11. März 1987 - 2 StR 50/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 1).
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 50/87

    Berücksichtigung von Umständen, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt …

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - 3 StR 521/19
    Die Strafrahmenverschiebung nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 1 StGB führt nicht dazu, dass die ihr zugrunde liegenden Umstände nicht mehr bei der Strafzumessung im engeren Sinn berücksichtigt werden dürfen; vielmehr müssen diese Umstände - wenn auch gegebenenfalls mit geringerem Gewicht - bei der Bemessung der Strafe (erneut) zugunsten des Angeklagten eingestellt werden (…KPV BtMG/Patzak, 9. Aufl., § 31 Rn. 85;… Weber, BtMG, 5. Aufl., § 31 Rn. 185 u. 219 f.;… vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. März 2014 - 2 StR 4/14, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 10;… vom 27. Juli 1987 - 3 StR 308/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 2; vom 11. März 1987 - 2 StR 50/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 1).
  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Körperverletzungsvorsatz); Mord (Versuch: …

    Nachdem die Strafkammer aufgrund des vertypten Strafmilderungsgrundes des § 23 Abs. 2 StGB bereits den Strafrahmen zugunsten des Angeklagten gemäß § 49 Abs. 1 StGB verschoben hatte, war sie zwar nicht gehindert, den Umstand der unterbliebenen Tatvollendung in die zur Strafbemessung innerhalb dieses Rahmens gebotene Gesamtwürdigung erneut einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2019 - 3 StR 521/19 mwN).
  • LG Wuppertal, 19.12.2025 - 25 Ks 16/25
    Rn. 47 Bei der Strafzumessung im engeren Sinne hat die Kammer sodann bedacht, dass die eine Milderung des Strafrahmens bewirkenden gesetzlich vertypten Gründe lediglich als solche (als abstraktrechtliches Wertungsergebnis) als erneute Strafzumessungserwägung ausscheiden (siehe nur BGH, Beschl. v. 27.7.1987 - 3 StR 308/87), nicht jedoch die hierfür maßgebenden konkret-tatsächlichen Besonderheiten des Einzelfalles (…siehe hierzu etwa: BGH, Urt. v. 17.5.2023 - 1 StR 476/22;… Urt. v. 13.4.2023 - 4 StR 429/22; Beschl. v. 18.12.2019 - 2 StR 512/19; Beschl. v. 27.11.2019 - 3 StR 521/19), wenngleich die Kammer diesen im Lichte der angenommenen Strafrahmenverschiebung im Rahmen der hiesigen Gesamtabwägung auch (nur noch) ein geringeres Gewicht zugunsten des Angeklagten beigemessen hat.
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