Rechtsprechung
| BGH, 03.03.1976 - 3 StR 526/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auferlegung von Kosten der Revision
- Wolters Kluwer
Nichtberücksichtigung einzelner Schutzbehauptungen eines im wesentlichen geständigen Angeklagten als Verstoß gegen den Grundsatz der Mündlichkeit
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub - …
Auszug aus BGH, 03.03.1976 - 3 StR 526/75
Zu Recht ist der Angeklagte wegen schweren Raubes verurteilt worden; daß auch die Drohung mit einer Scheinwaffe den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB n.F. erfüllt, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. BGH MDR 1975, 1032; BGH…, Urt. vom 21. Januar 1976 - 3 StR 26/75). - BGH, 21.01.1976 - 3 StR 26/75
Neuverurteilung aufgrund der Änderung des § 250 StGB - Wegfall der Drohung auf …
Auszug aus BGH, 03.03.1976 - 3 StR 526/75
Zu Recht ist der Angeklagte wegen schweren Raubes verurteilt worden; daß auch die Drohung mit einer Scheinwaffe den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB n.F. erfüllt, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. BGH MDR 1975, 1032; BGH, Urt. vom 21. Januar 1976 - 3 StR 26/75).
- BGH, 20.05.1981 - 2 StR 157/81
Schwere räuberische Erpressung - Mit-sich-Führen einer Scheinwaffe - …
Die Auffassung der Jugendkammer entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHSt 26, 167, 170; BGH NJV 1976, 248; BGH bei Holtz in MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Urteile vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 464/75 -, vom 26. November 1975 - 2 StR 505/74, vom 9. Dezember 1975 - 1 StR 762/75 -, vom 21. Januar 1976 - 3 StR 26/75, vom 3. März 1976 - 3 StR 526/75 - und vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 434/77 -). - BGH, 07.12.1977 - 2 StR 434/77
Bedeutung der Unterscheidung zwischen Waffen im technischen und solchen im …
Diese Vorschrift legt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung dahin aus, daß ihren Tatbestand auch erfüllt, wer eine nicht gebrauchsbereite Waffe, auch eine bloße Scheinwaffe, in der a.a.O. vorausgesetzten Absicht bei sich führt (BGH NJW 1976, 248; Urteile vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 464/75 -, vom 26. November 1975 - 2 StR 505/74 -, vom 21. Januar 1976 - 3 StR 26/75 - und vom 3. März 1976 - 3 StR 526/75), Das Urteil BGHSt 24, 339, auf das sich die Strafkammer für ihre gegenteilige Ansicht beruft, steht dieser Auslegung nicht entgegen.
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