Rechtsprechung
| BGH, 06.03.2018 - 3 StR 530/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 55 StGB; § 358 Abs. 2 S. 1 StPO
Darstellungsmangel bei der Gesamtstrafenbildung wegen fehlender Mitteilung des Vollstreckungsstandes einer Vorverurteilung (Zäsurwirkung); Verschlechterungsverbot (durch fehlerhafte Gesamtstrafenbildung erlangter Vorteil) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Vorverurteilung; Aufhebung von Einzelstrafen; Verschlechterungsverbot
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 53 Abs 2 S 2 StGB, § 55 Abs 1 S 1 StGB, § 267 StPO, § 358 Abs 2 S 1 StPO
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Vorverurteilung; Aufhebung von Einzelstrafen; Verschlechterungsverbot - IWW
- Wolters Kluwer
Ordnungsgemäße Bildung der Gesamtstrafe im Rahmen der Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Aufhebung der Einzelstrafen wegen des Verbots der reformatio in peius
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 358 Abs. 2 S. 1; StGB § 55 Abs. 1 S. 1
Ordnungsgemäße Bildung der Gesamtstrafe im Rahmen der Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Aufhebung der Einzelstrafen wegen des Verbots der reformatio in peius - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gesamtstrafenbildung - und der Vollstreckungsstand der Vorverurteilung
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 01.06.2017 - 35 KLs 17/16
- BGH, 06.03.2018 - 3 StR 530/17
Papierfundstellen
- StV 2018, 489
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.04.1991 - 5 StR 156/91
Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 530/17
Sollte die Geldstrafe aus der Vorverurteilung nicht erledigt sein, wäre nicht auszuschließen, dass die mit der Vorstrafe gebildete nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe betreffend die zeitlich ersten der abgeurteilten Taten in einer Höhe ausgesprochen worden wäre, die eine Strafaussetzung zur Bewährung noch erlaubt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9;… vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 295/13, juris Rn. 5; ferner Sander, NStZ 2016, 656, 662 f. mwN).Die Aufrechterhaltung der Einzelstrafen liefe damit dem Verschlechterungsverbot aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zuwider, wonach dem Angeklagten ein durch fehlerhafte Gesamtstrafenbildung erlangter Vorteil nicht mehr genommen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9; vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276).
Bei der neuerlichen Gesamtstrafenbildung wird die Strafkammer zu beachten haben, dass hinsichtlich der Vorverurteilung der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (1. Juni 2017) maßgebend ist (…s. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11, juris Rn. 5; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169;… vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, juris Rn. 16) und eine Zäsurwirkung des Strafbefehls durch eine mögliche Entscheidung nach § 53 Abs. 2 Satz 2, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB nicht entfiele (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 55 Rn. 9a).
- BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (keine Einbeziehung einer …
Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 530/17
Die Aufrechterhaltung der Einzelstrafen liefe damit dem Verschlechterungsverbot aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zuwider, wonach dem Angeklagten ein durch fehlerhafte Gesamtstrafenbildung erlangter Vorteil nicht mehr genommen werden darf (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9; vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276). - BGH, 17.10.2017 - 3 StR 423/17
Strafrahmenwahl beim Wohnungseinbruchsdiebstahl (Verhältnis von minder schwerem …
Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 530/17
Bei der neuerlichen Gesamtstrafenbildung wird die Strafkammer zu beachten haben, dass hinsichtlich der Vorverurteilung der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (1. Juni 2017) maßgebend ist (…s. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11, juris Rn. 5; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169; vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, juris Rn. 16) und eine Zäsurwirkung des Strafbefehls durch eine mögliche Entscheidung nach § 53 Abs. 2 Satz 2, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB nicht entfiele (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 55 Rn. 9a).
- BGH, 10.01.2017 - 3 StR 497/16
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende Mitteilung des …
Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 530/17
Bei der neuerlichen Gesamtstrafenbildung wird die Strafkammer zu beachten haben, dass hinsichtlich der Vorverurteilung der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (1. Juni 2017) maßgebend ist (…s. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11, juris Rn. 5; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169;… vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, juris Rn. 16) und eine Zäsurwirkung des Strafbefehls durch eine mögliche Entscheidung nach § 53 Abs. 2 Satz 2, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB nicht entfiele (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 55 Rn. 9a). - BGH, 05.07.2011 - 3 StR 188/11
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Bindungswirkung nicht …
Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 530/17
Bei der neuerlichen Gesamtstrafenbildung wird die Strafkammer zu beachten haben, dass hinsichtlich der Vorverurteilung der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (1. Juni 2017) maßgebend ist (s. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11, juris Rn. 5; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169;… vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, juris Rn. 16) und eine Zäsurwirkung des Strafbefehls durch eine mögliche Entscheidung nach § 53 Abs. 2 Satz 2, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB nicht entfiele (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 55 Rn. 9a). - BGH, 21.11.2007 - 2 StR 480/07
Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung)
Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 530/17
Dies würde indes einer günstigen Kriminalprognose nicht von vornherein entgegenstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 480/07, juris Rn. 2), zumal der Angeklagte "nicht nennenswert und insbesondere nicht einschlägig vorbestraft' ist (UA S. 41). - BGH, 15.10.2013 - 3 StR 295/13
Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende Erörterung zur Vollstreckung von …
Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 530/17
Sollte die Geldstrafe aus der Vorverurteilung nicht erledigt sein, wäre nicht auszuschließen, dass die mit der Vorstrafe gebildete nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe betreffend die zeitlich ersten der abgeurteilten Taten in einer Höhe ausgesprochen worden wäre, die eine Strafaussetzung zur Bewährung noch erlaubt hätte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9; vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 295/13, juris Rn. 5; ferner Sander, NStZ 2016, 656, 662 f. mwN).
- BGH, 03.05.2018 - 3 StR 148/18
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung der Voraussetzungen einer Unterbringung in …
Dabei wird das nunmehr zur Entscheidung berufene Tatgericht zu beachten haben, dass bezüglich der Vorverurteilung der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (18. Dezember 2017) maßgebend ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11, juris Rn. 5; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169;… vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, juris Rn. 16; vom 6. März 2018 - 3 StR 530/17, juris Rn. 8). - BGH, 27.10.2020 - 3 StR 338/20
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Prüfung eines minder schweren Falles beim …
Insoweit ist für die Prüfung der Gesamtstrafenbildung der Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils maßgebend (s. BGH, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 StR 530/17, StV 2018, 489 Rn. 8 mwN). - BGH, 03.03.2026 - 1 StR 543/25
Aufhebung der Gesamtstrafe auf Revision des Angeklagten; Datum der letzten …
Rn. 13 Das neu zuständige Tatgericht wird zu berücksichtigen haben, dass die neuen Gesamtstrafen wegen des Verschlechterungsverbots des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO nur so hoch bemessen werden dürfen, dass sie zusammen die im angefochtenen Urteilverhängte Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten nicht übersteigen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2024 - 4 StR 17/24 Rn. 9 und vom 6. März 2018 - 3 StR 530/17 Rn. 6).
- BGH, 14.02.2024 - 4 StR 17/24
Bildung der Gesamtstrafe (eigenständiger Zumessungsakt); nachträgliche Bildung …
Wären nunmehr etwa infolge der in dem angefochtenen Urteil festgestellten Vorverurteilungen mehrere Gesamtfreiheitsstrafen zu bilden, dürfte daher deren Summe - unter Beibehaltung einer Strafaussetzung zur Bewährung - die Höhe der im ersten Rechtsgang verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren nicht übersteigen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 StR 530/17 Rn. 6;… Beschluss vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91 Rn. 3). - BGH, 21.01.2020 - 3 StR 567/19
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine Erledigung einer Vorstrafe durch sog. …
Bei der neuerlichen Gesamtstrafenbildung wird die Strafkammer zu beachten haben, dass hinsichtlich der Vorverurteilung der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (10. Mai 2019) maßgebend ist und eine Zäsurwirkung des amtsgerichtlichen Urteils durch eine mögliche Entscheidung nach § 53 Abs. 2 Satz 2, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB nicht entfiele (s. BGH, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 StR 530/17, StV 2018, 489, 490 mwN). - BGH, 24.07.2018 - 3 StR 245/18
Darstellungsmangel in den Urteilsgründen zum Gesamtstrafenbeschluss (fehlende …
Dabei wird die hierzu berufene Strafkammer zu beachten haben, dass insoweit der Vollstreckungsstand des gegen den Angeklagten ergangenen Gesamtstrafenbeschlusses zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (30. Januar 2018) maßgebend ist (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11, juris Rn. 5; vom 6. März 2018 - 3 StR 530/17, StV 2018, 489, 490) und im Fall einer vom Ersturteil abweichenden Gesamtstrafenbildung auch Augenmerk auf das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu richten sein wird (s. etwa BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276). - BGH, 12.05.2020 - 3 StR 82/20
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (fehlende Angaben zu Voraussetzungen der …
Dass das Amtsgericht Duisburg mit Beschluss vom 19. Juli 2019 hiervon absah, steht einer etwaigen, die Einbeziehung in die hiesige Gesamtstrafe hindernden Zäsur durch den Strafbefehl nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 356/13, NStZ-RR 2014, 74; vom 6. März 2018 - 3 StR 530/17, StV 2018, 489 Rn. 8; jeweils mwN). - BGH, 17.01.2024 - 4 StR 378/23
Subventionsbetrug (Strafzumessung: Sonderstrafrahmen, Umstände zur Begründung der …
Bei der neuerlichen Gesamtstrafenbildung wird zu beachten sein, dass hinsichtlich der Vorverurteilungen der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (24. Oktober 2022) maßgeblich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 StR 553/18 Rn. 5; Beschluss vom 6. März 2018 ? 3 StR 530/17 Rn. 8). - KG, 17.11.2025 - 3 ORs 43/25
Prüfung der Gesamtstrafenbildung unter dem Gesichtspunkt des …
Rn. 30 Dafür, ob eine Gesamtstrafenlage im Sinne des § 55 StGB vorliegt, ist der Vollstreckungsstand aller gesamtstrafenfähigen Einzelstrafen zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (28. April 2025) maßgebend (vgl. BGH StV 2018, 489). - LG Hildesheim, 25.04.2022 - 25 Ns 5622 Js 63920/20
Steuerhinterziehung von Ehegatten; strafrechtliche Verantwortlichkeit als …
Dass gegen den Verurteilten eine weitere, nicht aussetzungsfähige Gesamtfreiheitsstrafe zu verhängen war, steht einer günstigen Kriminalprognose nicht zwingend entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse v. 21. November 2007, 2 StR 480/07, zit. n. juris und v. 6. März 2018, 3 StR 530/17, StV 2018, 489f.).
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