Rechtsprechung
| BGH, 08.04.2020 - 3 StR 535/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG
Verhältnis von Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Erwerb von Betäubungsmitteln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 265 Abs. 1
Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Erwerb von Betäubungsmitteln - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 07.06.2019 - 3300 Js 1714/18
- BGH, 08.04.2020 - 3 StR 535/19
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.02.2015 - 3 StR 632/14
Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht (minder schwerer Fall; Anwendung …
Auszug aus BGH, 08.04.2020 - 3 StR 535/19
Darüber hinaus bedarf es im Fall 21 nicht des Zusatzes "in nicht geringer Menge', denn der Qualifikationstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG setzt stets voraus, dass die Tat eine solche Menge zum Gegenstand hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, juris Rn. 3). - BGH, 05.08.2014 - 3 StR 340/14
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des "Handeltreibens"; …
Auszug aus BGH, 08.04.2020 - 3 StR 535/19
Hinsichtlich aller abgeurteilten Fälle ist die Bezeichnung des Handeltreibens als "unerlaubt' entbehrlich, da Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ausschließlich den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln betreffen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, juris Rn. 8 mwN). - BGH, 31.05.2006 - 1 StR 202/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit und Erwerb von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 08.04.2020 - 3 StR 535/19
Der seitens des Landgerichts insoweit angenommene Auffangtatbestand des Besitzes wird von demjenigen des Erwerbs verdrängt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 2004 - 3 StR 468/03, StraFo 2004, 252; vom 31. Mai 2006 - 1 StR 202/06, juris Rn. 3;… Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29 Rn. 1238 mwN). - BGH, 18.03.2004 - 3 StR 468/03
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Besitz von …
Auszug aus BGH, 08.04.2020 - 3 StR 535/19
Der seitens des Landgerichts insoweit angenommene Auffangtatbestand des Besitzes wird von demjenigen des Erwerbs verdrängt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 2004 - 3 StR 468/03, StraFo 2004, 252;… vom 31. Mai 2006 - 1 StR 202/06, juris Rn. 3;… Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29 Rn. 1238 mwN).
- BGH, 02.02.2022 - 4 StR 455/21
Betäubungsmitteldelikte (Sich-Verschaffen; Besitz; Konkurrenzen: Tateinheit, …
Insoweit greift der Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 StR 202/06; vom 8. April 2020 - 3 StR 535/19). - BGH, 09.07.2020 - 5 StR 208/20
Verbinden beider Taten zur Tateinheit durch das gleichzeitige Bereithalten einer …
Der Senat hat den Schuldspruch entsprechend geändert (vgl. zur Tenorierung BGH, Beschluss vom 8. April 2020 - 3 StR 535/19); § 265 StPO steht nicht entgegen, da sich der Angeklagte insoweit nicht erfolgreicher als geschehen hätte verteidigen können. - BayObLG, 12.04.2024 - 206 StRR 122/24
Unwirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch und …
Rn. 21 Da im KCanG, anders als im BtMG, der Besitz von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, hält es der Senat zur Klarstellung zudem für erforderlich, anders als bei den Straftatbeständen nach dem BtMG (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2020, 3 StR 353/19, BeckRS 2020, 10148), in den Schuldspruch aufzunehmen, dass es sich um "unerlaubten" Besitz handelt. - BGH, 23.11.2021 - 4 StR 344/21
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tatbestandsmäßigkeit: nachfolgende …
d) Der Senat stellt deshalb den Schuldspruch hinsichtlich beider Angeklagten entsprechend um (vgl. zur Tenorierung bei § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG BGH, Beschluss vom 8. April 2020 - 3 StR 535/19 Rn. 3). - BGH, 25.08.2021 - 3 StR 254/21
Verdrängungswirkung des Erwerbs von Betäubungsmitteln gegenüber dem Besitz
Der von der Strafkammer insoweit angenommene Auffangtatbestand des Besitzes wird von demjenigen des Erwerbs verdrängt (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2020 - 3 StR 535/19, juris Rn. 2 mwN).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".