Rechtsprechung
| BGH, 11.03.2008 - 3 StR 562/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 302 StPO; § 136a Abs. 1 StPO
Unzulässige Revision; Rücknahme der Revision anlässlich einer Haftprüfung (sachwidrige Verknüpfung mit Haftverschonung; unzulässige Willensbeeinflussung; Beweis) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der Rücknahme einer Revision durch einen Angeklagten bei von ihm behaupteter Verknüpfung zwischen Revisionsrücknahme und Haftverschonung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1
Rücknahme der Verteidigerrevision durch den Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.08.2013 - 1 StR 305/13
Rücknahme der Revision; Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand …
Die Zurücknahme der Revision durch den Angeklagten, die sich stets auf das Rechtsmittel des Verteidigers erstreckt - so dass es auf die Frage der ausdrücklichen Ermächtigung zur Rücknahme gemäß § 302 Abs. 2 StPO nicht mehr ankommt (BGH, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 3 StR 562/07 und vom 3. November 2011 - 2 StR 353/11) - ist unwiderruflich und unanfechtbar (BGH, Beschluss vom 16. März 2010 - 4 StR 572/09).
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