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Rechtsprechung
   BGH, 17.10.2019 - 3 StR 570/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,39459
BGH, 17.10.2019 - 3 StR 570/18 (https://dejure.org/2019,39459)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2019 - 3 StR 570/18 (https://dejure.org/2019,39459)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 570/18 (https://dejure.org/2019,39459)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 268 StPO
    Korrektur eines offensichtlichen Verkündungsversehens

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 1, 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Neufassung eines Schuldspruchs; Berichtigung eines offensichtlichen Verkündungsversehens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 354 Abs. 1
    Neufassung eines Schuldspruchs; Berichtigung eines offensichtlichen Verkündungsversehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil des Landgerichts Lüneburg im Zusammenhang mit der kriminellen Vereinigung "Diebe im Gesetz" rechtskräftig

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BGH, 17.10.2019 - 3 StR 570/18
    Der Senat fasst ihn entsprechend für beide Angeklagte neu (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 233/14, NJW 2015, 1540 Rn. 59 mwN).
  • BGH, 15.04.2005 - 2 StR 92/05

    Tenorberichtigung; Gesamtstrafenbildung (Beruhen)

    Auszug aus BGH, 17.10.2019 - 3 StR 570/18
    Ein solcher darf berichtigt werden, wenn er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung darum auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2005 - 2 StR 92/05, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 459/18

    Widerspruch zwischen Urteilsgründen und Tenor

    Auszug aus BGH, 17.10.2019 - 3 StR 570/18
    Der Senat setzt in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO die niedrigere der beiden Gesamtstrafen fest; denn es ist auszuschließen, dass das Tatgericht auf eine noch niedrigere Strafe erkannt hätte (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 459/18, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 10.11.2022 - 2 StR 92/21

    Urteilsgründe (zur Anwendung gebrachtes Strafgesetz; weitere Rechtausführungen: …

    Bei einem offensichtlichen Verkündungsversehen darf der Fehler im Urteilstenor berichtigt werden, wenn er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung darum auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 570/18, Rn. 2 mwN).
  • BGH, 08.04.2020 - 3 StR 61/20

    Korrektur eines offensichtlichen Zählfehlers

    Der Rechenfehler darf berichtigt werden, weil er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung darum auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 570/18, juris Rn. 3 mwN).
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