Rechtsprechung
| BGH, 04.03.2020 - 3 StR 599/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Neufassung eines Schuldspruchs im Hinblick auf die Straftaten; Strafbarkeit wegen schweren sowie wegen des versuchten schweren Wohnungseinbruchdiebstahls
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.03.2019 - 3 StR 2/19
Einbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung (Versuch; …
Auszug aus BGH, 04.03.2020 - 3 StR 599/19
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 30. August 2019 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO); jedoch wird der Schuldspruch dahin neu gefasst, dass der Angeklagte des schweren Wohnungseinbruchdiebstahls in zwei Fällen sowie des versuchten schweren Wohnungseinbruchdiebstahls schuldig ist (§ 354 Abs. 1 analog StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19, NStZ 2019, 674 Rn. 6).
- BGH, 29.04.2020 - 3 StR 532/19
Konkurrenzen zwischen Widerstand gegen und tätlichem Angriff auf …
Allerdings ist ein Diebstahl mittels Einbruchs in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung im Sinne des § 244 Abs. 4 StGB aus Gründen der Klarstellung des begangenen Unrechts im Schuldspruch als "schwerer' Wohnungseinbruchdiebstahl kenntlich zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2020 - 3 StR 599/19, juris mwN).
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