Rechtsprechung
| BGH, 24.06.1954 - 3 StR 629/53 |
Volltextveröffentlichung
- junsv.nl
Erschiessung jüdischer und nicht-jüdischer Polen, teils im Rahmen einer 'Kommunistenaktion' . Erschiessung eines aus der Strafhaft entflohenen aber wieder aufgegriffenen Polen sowie zweier Juden im Winter 1941/1942. Erschiessung von mindestens 20 Juden im Rahmen der ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 03.10.1951 - 52 Ks 2/51
- BGH, 24.06.1954 - 3 StR 629/53
Papierfundstellen
- MDR 1954, 656
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.09.1952 - 1 StR 349/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.06.1954 - 3 StR 629/53
Dies gilt besonders im Falle des § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO (BGH NJW 1952, 1305). - RG, 23.09.1919 - IV 257/19
Welche Stellung hat das Revisionsgericht bei der Beurteilung von Verfahrensrügen …
Auszug aus BGH, 24.06.1954 - 3 StR 629/53
Das Revisionsgericht prüft nur, ob dabei Rechtsfehler unterlaufen sind oder ob der Tatrichter die Grenzen seines Ermessens überschritten hat (BGH 1 StR 741/52 vom 21.April 1953 im Anschluss an RGSt. 54, 22). - BGH, 21.04.1953 - 1 StR 741/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.06.1954 - 3 StR 629/53
Das Revisionsgericht prüft nur, ob dabei Rechtsfehler unterlaufen sind oder ob der Tatrichter die Grenzen seines Ermessens überschritten hat (BGH 1 StR 741/52 vom 21.April 1953 im Anschluss an RGSt. 54, 22). - BGH, 29.05.1953 - 2 StR 164/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.06.1954 - 3 StR 629/53
Zwar ist ein Zeuge nicht allein deshalb unerreichbar, weil er im Ausland wohnt und unter Umständen dort vernommen werden müsste (BGH 2 StR 164/53 vom 29.Mai 1953 und BGH NJW 1953, 1522). - BGH, 19.02.1953 - 3 StR 196/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.06.1954 - 3 StR 629/53
Die Aufklärungspflicht gebot also nicht, den Zeugen im Wege der Rechtshilfe nochmals vernehmen zu lassen (vgl. BGH 3 StR 196/52 vom 19.Februar 1953).
- BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67
Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung …
Wenn unter den gegenüber Abs. 1 engeren Voraussetzungen dieser Vorschrift (BGH, Urteil vom 24. Juni 1954, 3 StR 629/53) schon die Niederschrift über eine polizeiliche Vernehmung, bei der die für eine Vernehmung durch den Richter geltenden Verfahrensvorschriften nicht beachtet zu sein brauchen, verlesen werden darf, so ist nicht einzusehen, warum unter diesen Voraussetzungen nicht auch eine mit einem Formverstoß behaftete richterliche Niederschrift soll verlesen werden dürfen.Die sich hieraus ergebenden Bemühungen des Gerichts, die unmittelbare Vernehmung eines Zeugen trotz erheblicher Schwierigkeiten zu ermöglichen, müssen der Bedeutung der Aussage angemessen sein (BGH, NJW 1953, 1522; Urteil vom 24. Juni 1954, 3 StR 629/53).
- BGH, 05.02.1970 - 4 StR 272/68
Rüge ordnungswidriger Besetzung des Gerichts wegen mangelnder Verhandlungs- und …
und der Haft Novaks ist nicht zu erkennen, warum das Schwurgericht sich zu einem solchen Versuch hätte veranlaßt sehen sollen; es durfte ihn als von vornherein aussichtslos ansehen (vgl. BGH 3 StR 629/53 vom 24.6.1954 und 5 StR 633/54 vom 22. Februar 1955). - BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82
Verlesung eines Protokolls über die kommissarische Vernehmung eines Zeugen in der …
Es mag dahingestellt bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der Tatrichter bei der Anordnung der Verlesung Artikel 12 EuRHÜbk nicht beachtet hat (vgl. BGH NStZ 1981, 141 [richtig: NStZ 1981, 146 - d. Red.] ), der Angeklagte die Revision wegen (stillschweigenden) Einverständnisses nach § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1954 - 3 StR 629/53; Urteil vom 17. Mai 1956 - 4 StR 36/56, insoweit in BGHSt 9, 230, 232 f nur teilweise abgedruckt; Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75; Urteil vom 3. Februar 1976 - 5 StR 681/75) oder Verwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1955 - 4 StR 145/55; Urteil vom 15. März 1960 - 5 StR 648/59) nicht auf den Verfahrensfehler stützen kann, wenn er der Verlesung trotz Gelegenheit zur Äußerung nicht widersprochen hat.
- BGH, 17.05.1956 - 4 StR 36/56
Aussage eines Zeugen als alleiniges Beweismittel - Vorladung eines Zeugen von …
Dann aber liegt es nahe, aus dem gesamten Verhalten des Angeklagten und der Verteidigung den Schluß zu ziehen, daß sie mit der Verlesung einverstanden waren (BGH 3 StR 629/53 vom 24. Juni 1954, 4 StR 145/55 vom 12. Mai 1955). - BGH, 28.10.1954 - 3 StR 466/54
Beweiskraft einer kommissarischen Vernehmung eines in der Schweiz wohnhaften …
Damit aber stand ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung weiterhin, wenn auch aus einem anderen als dem ursprünglichen Grunde, für Ungewisse Zeit ein nicht zu beseitigendes Hindernis im Sinne des § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO entgegen (BGH 3 StR 629/53 vom 26. Juli 1954). - BGH, 07.12.1965 - 5 StR 411/65
Verletzung gerichtlicher Sachaufklärungspflichten - Vernehmung eines Zeugen - …
Obwohl nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO eine richterliche Vernehmungsniederschrift grundsätzlich verlesen werden darf, kann der erkennende Richter im Einzelfall allerdings die Pflicht haben, den Zeugen noch einmal persönlich zu vernehmen, wenn dies angesichts der Bedeutung der Beweisfrage und unter Berücksichtigung der Hinderungsgründe erforderlich erscheint (vgl. BGH 3 StR 629/53 vom 24. Juni 1954 und 5 StR 633/54 vom 22. Februar 1955). - BGH, 11.11.1958 - 1 StR 423/58
Erschiessung eines pflegebedürftigen jüdischen Häftlings und Tötung eines …
Mit dieser Ladung der Zeugen hatte das Schwurgericht nach Lage der Sache seiner Aufklärungspflicht genügt (vgl. BGH 4 StR 108/53 vom 25. Juni 1953; 3 StR 629/53 vom 24. Juni 1954). - BGH, 28.02.1956 - 2 StR 9/56
Rechtsmittel
Daher konnte das Gericht zur Zeit der Haupt Verhandlung annehmen, daß dem Erscheinen des Zeugen unüberwindbare Hindernisse entgegenständen, die seine Vernehmung in der Hauptverhandlung in absehbarer Zeit als unmöglich erscheinen ließen (vgl BGH 3 StR 629/53 vom 24. Juni 1954).
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