Rechtsprechung
| BGH, 16.03.1977 - 3 StR 63/77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Minder schwerer Fall des versuchten Totschlags
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74
Anforderungen an die Begründung der Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BGH, 16.03.1977 - 3 StR 63/77
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein minderschwerer Fall gegeben ist, hat der Tatrichter, wie früher bei "mildernden Umständen", alle Gesichtspunkte heranzuziehen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder folgen (…Dreher, StGB 36. Aufl. § 46 Rdn 40; BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74).(BGH, Urteil vom 15. Februar 1975 - 1 StR 629/74 -).
- BGH, 16.11.1976 - 5 StR 560/76
Minder schwerer Fall des Totschlags - Zustand hoher Erregung durch Beleidigungen …
Auszug aus BGH, 16.03.1977 - 3 StR 63/77
All diese Umstände können bei der Prüfung, ob ein minderschwerer Fall im Sinne des § 213 StGB, 2. Halbsatz, vorliegt, berücksichtigt werden (BGH Urteil v. 16. November 1976 - 5 StR 560/76; BGH NJV 1968, 757).
- BGH, 16.11.1978 - 4 StR 343/78
Fortgesetzte Geldfälschung - Verbreitung falscher 50-Dollar-Noten in Österreich - …
Für die Prüfung dieser Frage sind deshalb alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. u.a. BGHSt 4, 8, 9; BGH NJW 1960, 1869; BGH, Beschluß vom 16. März 1977 - 3 StR 63/77 -). - BGH, 05.10.1977 - 3 StR 369/77
Abhängigkeit der Annahme eines Rücktritts von den Vorstellungen des Täters über …
All diese Umstände können bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall im Sinne des § 213 StGB, zweite Alternative, vorliegt, berücksichtigt werden (BGH NJW 1968, 757; BGH, Beschlüsse vom 16. März 1977 - 3 StR 63/77 - und vom 24. August 1977 - 3 StR 301/77 -). - BGH, 28.06.1978 - 3 StR 222/78
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Totschlagsversuch durch freiwilliges …
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein minderschwerer Fall vorliegt, hat der Tatrichter wie früher bei mildernden Umständen alle Gesichtspunkte heranzuziehen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat innewohnen, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74; Beschluß vom 16. März 1977 - 3 StR 63/77).
- BGH, 18.11.1977 - 3 StR 403/77
Handeln unter den Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuch (StGB) als …
Das Landgericht hat bei der Beurteilung, ob ein minder schwerer Fall des Totschlags vorliegt, nicht alle Gesichtspunkte herangezogen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74 - bei Dallinger MDR 1975, 542; Beschluß vom 16. März 1977 - 3 StR 63/77 -). - BGH, 24.08.1977 - 3 StR 301/77
Minder schwerer Fall eines Totschlags - Erhebliche Beeinträchtigung der …
Hierzu gehören auch die Umstände, die das Landgericht zur eingehenden Prüfung nach § 213 StGB 1. Halbsatz verpflichteten und es veranlaßten, seine Erwägungen im Urteil darzulegen (BGH NJW 1968, 757; BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 5 StR 560/76 - sowie Beschluß vom 16. März 1977 - 3 StR 63/77 -). - BGH, 02.10.1979 - 1 StR 428/79
Annahme eines minder schweren Falles nur nach Gesamtabwägung der wesentlichen …
Der auf der Grundlage einer solchen Abwägung sich ergebende Gesamteindruck ist entscheidend dafür, ob der vom Gesetz vorgesehene außerordentliche Strafrahmen anwendbar ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, u.a. BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; 8, 186, 189; 26, 97, 99;… GA 1976, 303; Urteil vom 15. Februar 1977 - 1 StR 12/77 - Beschluß vom 16. März 1977 - 3 StR 63/77). - BGH, 04.07.1979 - 3 StR 195/79
Verbot der Doppelverwertung von Strafzumessungstatsachen
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Entscheidung, ob ein minder schwerer Fall nach § 225 Abs. 2 StGB ausgeschlossen ist, nur auf Grund einer Gesamtbetrachtung aller Umstände getroffen werden kann, die für die Wertung von Tat und Täterpersönlichkeit von Bedeutung sind (vgl. BGHSt 26, 97; BGH, Urteile vom 29. April 1976 - 4 StR 133/76 - und 2. August 1977 - 1 StR 300/77 - Beschlüsse vom 16. März 1977 - 3 StR 63/77 - und 29. Juni 1977 - 3 StR 219/77).
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