Rechtsprechung
| BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83 (S) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Fortgesetztes gemeinschaftliches Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - Öffentliches Zugänglichmachen von Gegenständen mit NS-Kennzeichen in Auktionshäusern - Rechtfertigung durch Sozialadäquanzklausel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 31, 383
- NJW 1983, 2268
- MDR 1983, 768
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71
Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion
Auszug aus BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83
Der Senat hat diesen Schutzzweck namentlich dahin umschrieben, dass darunter nicht nur die Abwehr einer Wiederbelebung der verbotenen Organisation und der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu verstehen ist, sondern auch die Wahrung des politischen Friedens dadurch, dass jeglicher Anschein einer solchen Wiederbelebung sowie der Eindruck vermieden wird, in der Bundesrepublik gebe es eine rechtsstaatswidrige innenpolitische Entwicklung, die dadurch gekennzeichnet sei, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen der durch das Kennzeichen angezeigten Richtung geduldet würden (BGHSt 25, 30, 33).Läuft das den Angeklagten vorgeworfene Verhalten dem Schutzzweck des § 86a StGB nach allem nicht zuwider, so ist dies allerdings nicht - wie in Fällen einer deutlich als Ausdruck der Gegnerschaft zu nazistischen Bestrebungen vorgenommenen Verwendung (vgl. BGHSt 25, 133, 136/137) - ohne weiteres erkennbar (vgl. BGHSt 25, 30, 33/34; 28, 394, 398).
- BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79
Öffentlicher Verkauf von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht strafbar
Auszug aus BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83
Anders als beim Ausstellen eines historischen Buches sei bei der öffentlichen Verwendung der NS-Kennzeichen auf Uniformteilen, Abzeichen und ähnlichen Gegenständen im antiquarischen Handel die Eignung, den politischen Frieden zu stören (unter Hinweis u.a. auf BGH NJW 1979, 2216, 2218 = BGHSt 29, 73, 84/85), gegeben (UA S. 41/42). - BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79
Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer …
Auszug aus BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83
Läuft das den Angeklagten vorgeworfene Verhalten dem Schutzzweck des § 86a StGB nach allem nicht zuwider, so ist dies allerdings nicht - wie in Fällen einer deutlich als Ausdruck der Gegnerschaft zu nazistischen Bestrebungen vorgenommenen Verwendung (vgl. BGHSt 25, 133, 136/137) - ohne weiteres erkennbar (vgl. BGHSt 25, 30, 33/34; 28, 394, 398). - BGH, 14.02.1973 - 3 StR 3/72
Wiedergabe von Kennzeichen einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation auf …
Auszug aus BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83
Läuft das den Angeklagten vorgeworfene Verhalten dem Schutzzweck des § 86a StGB nach allem nicht zuwider, so ist dies allerdings nicht - wie in Fällen einer deutlich als Ausdruck der Gegnerschaft zu nazistischen Bestrebungen vorgenommenen Verwendung (vgl. BGHSt 25, 133, 136/137) - ohne weiteres erkennbar (vgl. BGHSt 25, 30, 33/34; 28, 394, 398). - BGH, 18.10.1972 - 3 StR 5/71
Einziehung von Orden und Ehrenzeichen sowie beschlagnahmter Uniformkennzeichen - …
Auszug aus BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83
In dem durch Urteil des Senats vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 5/71 I - entschiedenen Fall lag der Schwerpunkt des Geschäfts des dort angeklagten Antiquitätenhändlers auf dem Handel mit Orden, Ehrenzeichen und Uniformstücken, auch von NS-Organisationen, und von Militaria aus der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft sowie mit NS-Publikationen, wobei es sich um umfangreiche Geschäfte mit überwiegend zu diesem Zwecke hergestellten Nachprägungen handelte; die zu verkaufenden Stücke mit den NS-Emblemen waren jedenfalls während der längsten Zeit des dem Angeklagten zur Last gelegten Verhaltens in zwei zur Straße gerichteten Schaufenstern sowie während der ganzen Zeit in dem dahinterliegenden Verkaufsraum sowie einem weiteren, ebenfalls für jedermann frei zugänglichen Raum ausgestellt.
- BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08
VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (vgl. BGHSt 25, 30, 33; 31, 383, 387; 51, 244, 246). - OLG Jena, 06.06.2019 - 1 OLG 191 Ss 39/19
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Benutzung der …
Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (vgl. BGHSt 25, 30, 33; 31, 383, 387; 51, 244, 246). - BayObLG, 08.05.2024 - 204 StRR 452/23
Freispruch für Graffiti-Sprayer
Rn. 27 (1) Allerdings ist die öffentliche Verwendung von Uniformstücken, die mit NS-Kennzeichen versehen sind, objektiv tatbestandsmäßig im Sinne des § 86a StGB (BGH, Urteil vom 25.05.1983 - 3 StR 67/83 (S) -, BGHSt 31, 383, juris Rn. 1 und 5; s.a. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 09.02.2023 - OVG 81 S 1/22 -, juris Rn. 9, zum Tragen einer mit verschiedenen eindeutig der NS-Symbolik zuzuordnenden Kennzeichen versehenen Uniform).
- BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, daß verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (vgl. BGHSt 25, 30, 33; 31, 383, 387;… Laufhütte in LK 11. Aufl. § 86 a Rdn. 1). - OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05
Strafrechtliche Verantwortlichkeit für das Setzen von Hyperlinks auf …
Rn. 22 b) Darüber hinaus bestimmt sich der Anwendungsbereich des § 86 Abs. 3 StGB zum einen in Abhängigkeit vom Schutzzweck der betroffenen Bestimmungen; er greift nur dann ein, wenn die Handlung den Schutzzweck der Straftatbestände nicht verletzt (BGHSt 31, 383, 384; OLG München NStZ-RR 2005, 371;… Rautenberg GA 2003, 627 f). - LG Berlin, 17.06.2009 - 537 Qs 82/09
Anordnung der Durchsuchung bei Internetanbieter wegen Verdachts des Verwendens …
21 Demgegenüber ist es anerkannt, dass die vorgenannte Sozialadäquanzklausel nur dann eingreift, wenn die Handlung den Schutzzweck des § 86a StGB nicht verletzt (vgl. BGHSt 23, 226ff, 228; 28, 394ff, 397; BGH NJW 1983, 2268f; LG München NStZ 1985, 311f mit zust. Anm. Keltsch).Dabei geht es im einzelnen nicht nur um die Abwehr einer Wiederbelebung von verbotenen Organisationen oder der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen, auf die das Kennzeichen symbolhaft hinweist, sondern auch um die Wahrung des politischen Friedens dadurch, dass jeglicher Anschein einer solchen Wiederbelebung sowie der Eindruck bei in- und ausländischen Beobachtern des politischen Geschehens in der Bundesrepublik vermieden wird, in ihr gebe es eine rechtsstaatswidrige innenpolitische Entwicklung dergestalt, dass Bestrebungen der durch das Kennzeichen angezeigten Richtung geduldet würden (BGHSt 25, 30ff, 33; NJW 1983, 2268f, 2269).
Die Vorschrift des § 86a StGB will ferner verhindern, dass sich die Verwendung dieser Kennzeichen - ungeachtet der damit verbundenen Absichten - wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, so dass sie schließlich auch wieder von Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (BGHSt 25, 30ff, 33; NJW 1983, 2268f, 2269;… LG München a. a. O.).
29 Auch in der BGH-Entscheidung vom 25. Mai 1983 (BGH NJW 1983, 2268ff), in der bei der Ausstellung von Versteigerungsstücken, die mit NS-Emblemen versehen waren, das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 86a Abs. 3, 86 Abs. 3 StGB bejaht worden war, lag die Fallgestaltung anders.
- KG, 14.05.2018 - 121 Ss 60/17
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Anforderungen an …
§ 86a StGB will überdies verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen - ungeachtet der damit verbundenen Absichten - sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens zu verbannen, nicht erreicht wird mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (ständ. Rspr., z. B. BGH, Urteile vom 18. Oktober 1972 a. a. O., juris Rdnrn. 5, 8 f., und 25. Mai 1983 - 3 StR 67/83 [S] -, juris Rdnrn. 6, 10 - BGHSt 31, 383 ff., Beschlüsse vom 10. Dezember 1982 - 2 StR 601/82 -, juris Rdnr. 11 und 1. Oktober 2008 a. a. O., juris Rdnrn. 24, 26; KG…, Urteil vom 7. September 2010 - [4] 1 Ss 301/10 [166/10] - Laufhütte/Kuschel a. a. O., § 86a Rdnr. 1;… Steinmetz a. a. O., § 86a Rdnr. 1;… krit. Fischer a. a. O., § 86a Rdnr. 2a m. w. Nachw.). - OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86
NSDAP-Abzeichen in Ladengeschäften
Die Rechtsprechung hat den Anwendungsbereich der als abstraktes Gefährdungsdelikt weitgefassten Vorschrift des § 86a StGB dahin eingeschränkt, dass ein Gebrauchmachen von verfassungswidrigen Kennzeichen dann nicht tatbestandsmäßig ist, wenn es dem Schutzzweck der Norm nicht zuwiderläuft (BGHSt 25, 30/32/33; 25, 128/130; 25, 133/136/137; 28, 394/396/397; 31, 383/387; BGH NStZ 83, 261; OLG Köln NStZ 84, 508; OLG Oldenburg NStZ 86, 166; LG Frankfurt NStZ 86, 167). - KG, 07.09.2010 - 1 Ss 301/10
Zur Verwendung eines Hakenkreuzes auf einer gegen den Staat Israel gerichteten …
§ 86a StGB will überdies verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen - ungeachtet der damit verbundenen Absichten - sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (vgl. BGHSt 25, 30, 33; 25, 128, 130 f.; 31, 383, 387; 51, 244, 246;… zur Kritik vgl. etwa Fischer, StGB 57. Aufl., § 86a Rdn. 2a, 19; Hörnle NStZ 2007, 698f.). - OLG Köln, 09.05.2023 - 1 ORs 43/23
Erfolgreiche Revision des Angeklagten ausschließlich bzgl. Beschlussformel; Keine …
Aus dem Anwendungsbereich der Norm sind vielmehr nur solche Formen des Gebrauchmachens ausgenommen, bei denen nach dem gesamten Inhalt der Darstellung eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt des Kennzeichens entsprechenden Richtung erkennbar von vornherein ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschluss v. 01.06.2006 - 1 BvR 150/03, NJW 2006, 3052;… BGH, Urt. v. 18.10.1972 - 3 StR 1/71, BGHSt 25, 30; BGH, Urt. 25.05.1983 - 3 StR 67/83 (S), BGHSt 31, 383 = NJW 1983, 2268; SenE v. 09.05.1984 - 3 Ss 886-887/83; MDR 1984, 960; SenE v. 11.05.2022 - III-1 RVs 62/22). - OVG Saarland, 23.11.2016 - 1 D 308/16
Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die dem …
- LG München I, 28.09.1984 - 5 KLs 115 Js 5535/82
Verfassungsfeindliche Kennzeichen auf dem Einband eines Thriller-Romans
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