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| BGH, 07.01.1954 - 3 StR 670/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 07.01.1954 - 3 StR 670/53
Die auf Verletzung der Aufklärungspflicht gestützte Verfahrensrüge ist unzulässig, weil weitere benutzbare Beweismittel nicht angegeben sind (§ 244 Abs. 2 StPO; BGHSt 2, 168). - BGH, 12.04.1951 - 4 StR 124/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.01.1954 - 3 StR 670/53
In der Rechtsprechung ist deshalb die Wartepflicht gegenüber dem Vorfahrtberechtigten schon dann bejaht, wenn der Vorfahrtberechtigte durch das Verhalten des Wartepflichtigen in Verwirrung oder in Furcht vor einem Zusammenstoss versetzt, wenn seine Fahrt verzögert, er zu Ausweichbewegungen oder gar zu unsachgemässem Verhalten gezwungen oder wenn er in seiner freien Weiterfahrt und in seiner flüssigen Bewegung gehemmt oder gehindert würde (vgl. RGSt 67, 93; RG JW 1932, 2039; RG BAR 1938, 101; BGHSt 1, 112; 3, 54). - RG, 16.01.1933 - II 905/32
Wird das fremde Vorfahrtrecht schon dadurch verletzt, daß der Fahrer durch sein …
Auszug aus BGH, 07.01.1954 - 3 StR 670/53
In der Rechtsprechung ist deshalb die Wartepflicht gegenüber dem Vorfahrtberechtigten schon dann bejaht, wenn der Vorfahrtberechtigte durch das Verhalten des Wartepflichtigen in Verwirrung oder in Furcht vor einem Zusammenstoss versetzt, wenn seine Fahrt verzögert, er zu Ausweichbewegungen oder gar zu unsachgemässem Verhalten gezwungen oder wenn er in seiner freien Weiterfahrt und in seiner flüssigen Bewegung gehemmt oder gehindert würde (vgl. RGSt 67, 93; RG JW 1932, 2039; RG BAR 1938, 101; BGHSt 1, 112; 3, 54). - BGH, 26.06.1952 - 3 StR 174/52
Auszug aus BGH, 07.01.1954 - 3 StR 670/53
In der Rechtsprechung ist deshalb die Wartepflicht gegenüber dem Vorfahrtberechtigten schon dann bejaht, wenn der Vorfahrtberechtigte durch das Verhalten des Wartepflichtigen in Verwirrung oder in Furcht vor einem Zusammenstoss versetzt, wenn seine Fahrt verzögert, er zu Ausweichbewegungen oder gar zu unsachgemässem Verhalten gezwungen oder wenn er in seiner freien Weiterfahrt und in seiner flüssigen Bewegung gehemmt oder gehindert würde (vgl. RGSt 67, 93; RG JW 1932, 2039; RG BAR 1938, 101; BGHSt 1, 112; 3, 54).
- BGH, 19.03.1964 - III ZR 177/62
Ausschluß einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit
- BGH, 26.04.1957 - VI ZR 88/56
Rechtsmittel
Es entfällt grundsätzlich erst dann, wenn das vorfahrtberechtigte Fahrzeug von der Straßenkreuzung oder -einmündung noch so weit entfernt ist, daß seine glatte Durchfahrt nicht beeinträchtigt und sein Fahrer auch nicht etwa wegen der drohenden Möglichkeit eines Zusammenstoßes in Verwirrung gebracht, zu Ausweichbewegungen oder gar zu unsachgemäßem Verhalten genötigt wird (BGHSt 1, 112 [BGH 12.04.1951 - 4 StR 124/50]; BGH Urteil vom 30. Januar 1953 - VI ZR 37/52 VRS 5, 182; BGH Urteil vom 7. Januar 1954 3 StR 670/53 VRS 6, 157). - BGH, 20.05.1954 - 3 StR 360/53
Rechtsmittel
Der Umstand, dass auf der Martinusstrasse durch das Warnzeichen nach Bild 1 der Anlage zur StVO auf die Kreuzung als allgemeine Gefahrenstelle hingewiesen war, änderte nichts an dieser Rechtslage (BGH 3 StR 670/53 vom 7. Januar 1954). - BGH, 01.07.1954 - 3 StR 378/53
Rechtsmittel
Dabei kommt eine Verletzung der Vorfahrt schon dann in Betracht, wenn der Führer des vorfahrtberechtigten Fahrzeuges an der freien Weiterfahrt behindert und wegen der drohenden Gefahr eines Zusammenstosses zu einer Verringerung seiner Geschwindigkeit oder zu Ausweichbewegungen gezwungen wird (BGH VI ZR 37/52 vom 30. Januar 1953 in VRS 5, 182, VI ZR 70/52 vom 4. Februar 1953 in BGHZ 9, 6 [9] = VRS 5, 172 [173]; 3 StR 670/53 vom 7. Januar 1954 in VRS 6, 157).
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