Rechtsprechung
| BGH, 23.03.1977 - 3 StR 70/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erforderlicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes bei Annahme einer fortgesetzten Handlung - Gewerbsmäßger Handel mit Betäubungsmitteln - Besonders schwerer Fall des gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln im Zusammenhang mit der Befriedigung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.10.1975 - 1 StR 555/75
Vorliegen der Gewerbsmäßigkeit eines Diebstahls - Folgen einer fehlenden …
Auszug aus BGH, 23.03.1977 - 3 StR 70/77
Ebenso wie es zur Gewerbsmäßigkeit genügt, daß ein Dieb die gestohlenen Sachen für sich verwendet (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 555/75; RGSt '54, 184), muß es auch ausreichen, daß sich ein Täter die Mittel zur Befriedigung seiner Sucht, sei es in Form von Betäubungsmitteln, sei es in Form von Geld, beschaffen will. - BGH, 28.10.1975 - 5 StR 407/75
Folgen einer verfahrensfehlerhaften Verlesung von polizeilichen Zeugenaussagen - …
Auszug aus BGH, 23.03.1977 - 3 StR 70/77
Auch die neu hinzutretende Absicht, sich durch den Handel mit Betäubungsmitteln eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen, begründet aber noch nicht ohne weiteres einen Gesamtvorsatz (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75).
- BGH, 17.12.2014 - 3 StR 484/14
Schwerer Bandendiebstahl (Frachtcontainer als umschlossener Raum; …
Eine Einnahmequelle kann sich zwar auch verschaffen, wer wiederholt in strafrechtlich relevanter Weise erlangte Güter für sich verwendet, um sich so die Kosten für deren Erwerb zu ersparen (RG, Urteil vom 5. Dezember 1919 - IV 985/19, RGSt 54, 184, 185; BGH, Beschluss vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77). - BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82
Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …
Denn die getroffenen Feststellungen legen den Schluß nahe, daß der Angeklagte beim Verkauf von Haschisch in der Absicht handelte, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu erschließen; Gewerbsmäßigkeit setzt - anders als "Gewinnsucht" - nicht voraus, daß der Täter seinen Erwerbssinn in einem ungewöhnlichen und sittlich anstößigen Maße betätigt; sie kann auch vorliegen, wenn er sich die Mittel zur Befriedigung seines Eigenbedarfs, sei es in Form von Betäubungsmitteln, sei es in Form von Geld, beschaffen wollte (vgl. BGHSt 1, 383/384; BGH…, Urt. vom 14. Mai 1975 - 3 StR 124/75 - bei Dallinger MDR 1975, 725; Urteile vom 9. Mai 1972 - 1 StR 619/71 -, vom 29. Oktober 1975 - 3 StR 373/75 -, vom 20. März 1979 - 1 StR 689/78 -, vom 18. März 1982 - 4 StR 636/81 - und vom 24. Februar 1983 - 4 StR 660/82; Beschl. vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77). - OLG Karlsruhe, 26.05.1977 - 3 Ss 176/77
Betäubungsmittel - Gewerbsmäßigkeit - Verminderung des Hemmungsvermögens
In beiden Fällen zielt sein Handeln auf Einnahme im Sinne der Rechtsprechung zur Gewerbsmäßigkeit (BGH, Beschl. v. 23.3.1977 - 3 StR 70/77 -).Soweit die Angeklagte gewerbsmäßig gehandelt hat, ist bei dieser Prüfung zu beachten, daß sie nicht aus Gewinnsucht, sondern in dem Bestreben gehandelt hat, ihre Sucht nach Heroin, von dem sie abhängig war (UA S. 14), zu befriedigen (BGH, Beschl. v. 23.3.1977 - 3 StR 70/77 -).
Letztlich ist es jedoch Sache des Tatrichters, dann, wenn das Handeln eines Täters das Regelbeispiel eines besonders schweren Falles erfüllt, darüber zu befinden, ob ein solcher Fall vorliegt (BGH, Beschl. v. 23.3.1977 - 3 StR 70/77 -).
- BGH, 20.02.2018 - 5 StR 561/17
Annahme von Gewerbsmäßigkeit von Diebstahstaten
Eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang kann sich auch verschaffen, wer wiederholt in strafrechtlich relevanter Weise erlangte Güter für sich verwendet, um sich so die Kosten für deren Erwerb zu ersparen (vgl. RG, Urteil vom 5. Dezember 1919 - IV 985/19, RGSt 54, 184, 185; BGH, Beschluss vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77;… LK-StGB/Vogel, 12. Aufl., § 243 Rn. 36). - BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80
Anforderungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes und der Gewerbsmäßigkeit
Gleiches gilt für die gegebenenfalls Gewerbsmäßigkeit begründende Absicht, sich durch den Handel mit Betäubungsmitteln eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen (BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 - und 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; Beschluß vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77). - BGH, 02.12.1981 - 2 StR 542/81
Bemessung einer Strafe wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Denn der in seiner Schuldfähigkeit erheblich beeinträchtigte Angeklagte handeltemit Heroin, um sich Mittel zur Befriedigung seiner Sucht zu verschaffen (vgl. BGH, Beschluß vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77). - BGH, 03.02.1982 - 2 StR 712/81
Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Eigenkonsum, Anwendung des …
Diese strafmildernden Umstände hätte das Gericht bereits im Rahmen der Gesamtwürdigung bei der Erörterung der Frage berücksichtigen müssen, ob ein besonders schwerer Fall des Handeltreibens vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77; 20. März 1981 - 2 StR 107/81; 25. November 1981 - 2 StR 685/81 und 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81). - BGH, 20.01.1982 - 2 StR 622/81
Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne einer erheblichen Verminderung der …
Er wollte sich nämlich nach den Feststellungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang schaffen, wobei der Gewerbsmäßigkeit weder entgegensteht, daß er auf Grund eines Gesamtvorsatzes handelte (vgl. BGHSt 26, 4, 8 und BGH, Urteil vom 25. August 1976 - 2 StR 303/76 -), noch daß er sich unter anderem Mittel zur Befriedigung seiner Sucht, sei es in Form von Betäubungsmitteln, sei es in Form von Geld, beschaffen wollte (vgl. BGH, Beschluß vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77 -). - BGH, 09.12.1986 - 5 StR 504/86
Tatrichterliche Würdigung bei gewerbsmäßigem Betäubungsmittelhandel
"Der Beschwerdeführerin ist zwar einzuräumen, daß dieser Strafschärfungsgrund auch vorliegen kann, wenn 'sich ein Täter die Mittel zur Befriedigung seiner Sucht, sei es in Form von Betäubungsmitteln, sei es in Form von Geld beschaffen will' (BGH, Beschl. v. 23. Harz 1977 - 3 StR 70/77 - …und Urt. v. 20. Januar 1982 - 2 StR 622/81 -); Gewinnsucht ist für die Annahme der Gewerbsmäßigkeit nicht erforderlich (…BGH, Urt. v. 20. März 1979 - 1 StR 689/70 -). - BGH, 25.11.1981 - 2 StR 685/81
Betäubungsmittelstrafrecht: Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit
Im Urteil wird jedoch nicht erörtert, ob aus diesem Grund sowie wegen der Tatsache, daß die unvorbestraften Angeklagten durch einen V-Mann zu dem Heroingeschäft veranlaßt worden sind, bei der Strafbemessung von dem nach § 49 StGB gemilderten Strafrahmen (des § 11 Abs. 4 BetMG) oder sogar von dem des § 11 Abs. 1 BetMG (vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77 -) auszugehen ist. - OLG Karlsruhe, 11.10.1979 - 2 Ss 161/79
Wirkstoffgehalt; Urteilsgründe; Strafrahmen; Strafzumessungstatsachen; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".