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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1951 - 3 StR 716/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,689
BGH, 15.11.1951 - 3 StR 716/51 (https://dejure.org/1951,689)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1951 - 3 StR 716/51 (https://dejure.org/1951,689)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1951 - 3 StR 716/51 (https://dejure.org/1951,689)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • RG, 08.04.1924 - IV 223/24

    Kann die Revision allein darauf gestützt werden, daß die Urteilsformel nicht in …

    Auszug aus BGH, 15.11.1951 - 3 StR 716/51
    Auf sie kann die Revision nicht gestützt werden (RGSt 58, 143).
  • RG, 24.10.1930 - I 1035/30

    Wann kann von der Anwendung des § 79 StGB. abgesehen und die Gesamtstrafenbildung …

    Auszug aus BGH, 15.11.1951 - 3 StR 716/51
    Da das Landgericht, dem die Akten vorlagen, hiervon Kenntnis hatte, hätte es die Frage der Verbüssung der erwähnten Strafe prüfen und, falls sie am 8. Januar 1951 noch nicht vollstreckt war, eine Gesamtstrafe bilden müssen (RGSt 64, 413).
  • RG, 18.10.1921 - 882/21

    Erfordert das "Mitwirken zum Absatz" im Sinn des § 259 StGB. das Bewirken eines …

    Auszug aus BGH, 15.11.1951 - 3 StR 716/51
    Dazu ist jede auf die Erzielung eines Absatzes gerichtete Tätigkeit ausreichend, auch wenn sie erfolglos geblieben ist (RGSt 56, 191).
  • RG, 09.02.1931 - II 27/31

    1. Können auch sog. Fangbriefe als der Post anvertraut gelten? 2. Abgrenzung von …

    Auszug aus BGH, 15.11.1951 - 3 StR 716/51
    Das Hindernis muss die Handlung schlechthin unmöglich machen oder doch so auf die Willensrichtung des Täters einwirken, dass es für ihn nach der gewöhnlichen Lebensauffassung einen zwingenden Grund für die Unterlassung der weiteren Tatausführung abgibt (RGSt 55, 66; 65, 145[149]).
  • RG, 07.06.1934 - 3 D 572/34

    Liegt vollendeter schwerer Diebstahl vor, wenn der Täter den darauf gerichteten …

    Auszug aus BGH, 15.11.1951 - 3 StR 716/51
    Die Frage der Tateinheit zwischen versuchtem schweren Diebstahl und Mundraub (vgl RGSt 68, 197) ist nicht angeschnitten.
  • RG, 11.10.1938 - 4 D 677/38

    Welche Zeitpunkte sind für die Fragen maßgebend, ob der Angeklagte ein …

    Auszug aus BGH, 15.11.1951 - 3 StR 716/51
    Diese erfordert die Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte nach der Entlassung aus der Strafhaft weiterhin erhebliche Rechtsbrüche begehen wird und dass andere Massregeln einen ausreichenden Schutz der Allgemeinheit nicht verbürgen (RGSt 72, 356).
  • RG, 07.01.1943 - 2 D 466/42

    Nicht nur dafür, ob der gefährliche Gewohnheitsverbrecher der Todesstrafe …

    Auszug aus BGH, 15.11.1951 - 3 StR 716/51
    Die letztere Vorschrift gilt hilfsweise und ist nur dann anwendbar, wenn die Voraussetzungen des § 20 a Abs. 1 nicht erfüllt sind (RGSt 76, 323).
  • RG, 23.06.1938 - 2 D 258/38

    Wann ist ein Gewohnheitsverbrecher "gefährlich"?

    Auszug aus BGH, 15.11.1951 - 3 StR 716/51
    Ein Gewohnheitsverbrecher ist dann als gefährlich zu erachten, wenn eine bestimmte Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass er in Zukunft durch Begehung weiterer Straftaten den Rechtsfrieden nicht unerheblich stören wird (RGSt 72, 259, 295).
  • RG, 24.01.1935 - 5 D 598/34

    In welchem Verhältnis stehen der verbotene Besitz von Diebeswerkzeug (§ 245 a …

    Auszug aus BGH, 15.11.1951 - 3 StR 716/51
    Tatmehrheit ist nach Lage des Falles denkbar (RGSt 69, 91).
  • RG, 06.05.1926 - II 256/26

    Wie berechnet sich die sogen. Rückfallsverjährung (§§ 245, 264 StGB.), wenn die …

    Auszug aus BGH, 15.11.1951 - 3 StR 716/51
    Sie waren als deren Teil erst mit dem Ende der dafür berechneten Strafzeit vollstreckt (RGSt 60, 206).
  • RG, 08.07.1920 - III 626/20

    Ist § 46 Nr. 1 StGB. anwendbar, wenn der Täter die Ausführung des Diebstahls …

  • BGH, 09.06.1967 - 4 StR 187/67
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  • BGH, 18.11.1954 - 3 StR 361/54

    Rechtsmittel

    Wäre dem so, dann hätten sie den Tatplan "aus freien Stücken" aufgegeben und müßten sie demzufolge straflos bleiben (vgl BGH 3 StR 716/51 vom 15. November 1951, ferner BGH MDR 1951 S 369 und 4 StR 274/53 vom 6. August 1953 zu § 46 StGB).
  • BGH, 04.12.1951 - 2 StR 585/51

    Rechtsmittel

    Im gleichen Sinne hat der 3. Senat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 15. November 1951 3 StR 716/51 entschieden.
  • BGH, 11.12.1959 - 4 StR 492/59

    Rechtsmittel

    Diese Ansicht der Strafkammer ist zwar in einem ähnlich gelagerten Falle vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit derselben Begründung vertreten worden (3 StR 716/51 vom 15. November 1951, mitgeteilt von Dallinger, MDR 1957, 147).
  • BGH, 06.11.1956 - 5 StR 309/56

    Rechtsmittel

    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings in einemUrteil vom 15. November 1951 - 3 StR 716/51 - (mitgeteilt von Dallinger MDR 1952, 147) einen vollendeten schweren Diebstahl im folgenden Falle angenommen.
  • BGH, 14.04.1953 - 1 StR 13/53

    Rechtsmittel

    Da das Landgericht rechtlich bedenkenfrei die Voraussetzungen des § 20 a Abs. 1 StGB festgestellt hat, war die Strafe nach § 20 a Abs. 1 StGB zu verschärfen; die Hilfserwägung war nicht anzustellen (RGSt 76, 323; BGH Urteil 3 StR 716/51 vom 15. November 1951).
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