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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1952 - 3 StR 727/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,379
BGH, 13.11.1952 - 3 StR 727/51 (https://dejure.org/1952,379)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1952 - 3 StR 727/51 (https://dejure.org/1952,379)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1952 - 3 StR 727/51 (https://dejure.org/1952,379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 300
  • NJW 1953, 154
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • RG, 15.12.1914 - IV 1156/14

    Ist ein Neubau, der schon mit einem Dachstuhl versehen ist, dem aber die …

    Auszug aus BGH, 13.11.1952 - 3 StR 727/51
    Für § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB hat das Reichsgericht dies verneint und als ein wesentliches Erfordernis für den Begriff des Gebäudes angesehen, dass das Bauwerk dazu bestimmt, und geeignet ist, zum Schütze von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen, und auch den freien Zutritt Unbefugter zu verhindern vermag (RGSt 49, 51 [52] und 55, 153 [154]).

    Das Reichsgericht hat daraus gefolgert, das unbewegliche Bauwerk könne nur dann als "Gebäude" angesehen werden, wenn es zum Schütze gegen äussere Einwirkungen durch Wand und Dach oder sonst ausreichend abgeschlossen sei und die Eigenschaft als Gebäude in einem Falle verneint, in dem die Wände bereits hochgeführt waren und der Dachstuhl aufgesetzt war, aber die eigentliche Bedachung sowie Fenster und Türen noch fehlten (RGSt 49, 51).

  • BGH, 11.05.1951 - GSSt 1/51

    Annahme eines schweren Diebstahls bei ordnungsgemäßem Hineingelangen in ein …

    Auszug aus BGH, 13.11.1952 - 3 StR 727/51
    Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung im wesentlichen übernommen, indem er in der Entscheidung BGHSt 1, 158 [163] als Gebäude im Sinne des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB bezeichnet "ein durch Wände und Dach begrenztes, mit dem Erdboden fest - wenn auch nur durch die eigene Schwere - verbundenes Bauwerk, das den Eintritt von Menschen gestattet und das Unbefugte abhalten soll".
  • RG, 02.12.1920 - III 1238/20

    Wann ist eine Bahnhofshalle im Sinn des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB. als …

    Auszug aus BGH, 13.11.1952 - 3 StR 727/51
    Für § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB hat das Reichsgericht dies verneint und als ein wesentliches Erfordernis für den Begriff des Gebäudes angesehen, dass das Bauwerk dazu bestimmt, und geeignet ist, zum Schütze von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen, und auch den freien Zutritt Unbefugter zu verhindern vermag (RGSt 49, 51 [52] und 55, 153 [154]).
  • BGH, 06.10.1994 - 4 StR 23/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der ehemaligen DDR (Straftaten der …

    Die Grenzen möglicher Wortbedeutung dürfen nicht überschritten werden (vgl. BGHSt 3, 300, 303; 28, 147, 148;… Eser in Schönke/ Schröder StGB 24. Aufl. § 1 Rdn. 37).
  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Dabei ist in aller Regel, wie es hier mit Recht auch das Landgericht getan hat, mit der Auslegung nach dem Wortlaut zu beginnen (BGHSt 14, 116, 118 [BGH 03.02.1960 - 4 StR 562/59] ; 18, 151, 152 [BGH 28.11.1962 - 3 StR 39/62] ; 19, 158, 159), [BGH 29.11.1963 - 3 StR 37/63] und zwar schon deshalb, weil das nach dem Wortlaut sprachlich Mögliche, also der mögliche Wortsinn, den Bereich bildet und die Grenzen absteckt, innerhalb deren ein vom Gesetz verwendeter Begriff überhaupt ausgelegt werden kann (BGHSt 3, 300, 303 [BGH 13.11.1952 - 3 StR 727/51] ; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft - 1960 - II. Seil 3, Kapitel Nr. 2 a und f, Seiten 241, 258).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 ARs 14/19

    Vorlageverfahren; gerichtliche Hinweispflicht (erforderlicher Hinweis in der …

    Für dieses vom Wortlaut gedeckte Verständnis der Vorschrift (…vgl. SK/Velten, StPO, 5. Aufl., § 265 Rn. 24;… HK/Julius/Beckemper, StPO, 6. Aufl., § 265 Rn. 8; Schlothauer, StV 1986, 213, 222; allgemein zur Möglichkeit der Auslegung bei nicht eindeutigem Wortlaut BGH, Urteil vom 13. November 1952 - 3 StR 727/51, BGHSt 3, 300, 303) sprechen Gesetzessystematik, Entstehungsgeschichte und Gesetzeszweck.
  • OLG Koblenz, 18.11.2025 - 9 VKl 1/24

    Abhilfeklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz: Zulässigkeit einer …

    Dabei ist in aller Regel mit der Auslegung nach dem Wortlaut zu beginnen (BVerfG 1960-05-11 2 BvL 11/59 = BGHSt 14, 116, 118; BGH 1962-11-28 3 StR 39/62 = BGHSt 18, 151, 152; BGH 1963-11-29 3 StR 37/63 = BGHSt 19, 158, 159), und zwar schon deshalb, weil das nach dem Wortlaut sprachlich Mögliche, also der mögliche Wortsinn, den Bereich bildet und die Grenzen absteckt, innerhalb deren ein vom Gesetz verwendeter Begriff überhaupt ausgelegt werden kann (BGH 1952-11-13 3 StR 727/51 = BGHSt 3, 300, 303; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft - 1960 - 2. Teil 3. Kapitel Nr. 2 a und f, Seiten 241, 258; vgl. insgesamt BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1966 - KZR 5/65 -, BGHZ 46, 74-87).
  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die …

    Eine solche Auslegung verbietet der Wortsinn der Vorschrift, der die äußerste Grenze jeder Auslegung bestimmt (std. Rspr., vgl. nur BGHSt 3, 300, 303; 37, 226, 230; BGHZ 46, 74, 76 = NJW 1967, 343, 346;… vgl. ferner Engisch, Einführung in das juristische Denken 8. Aufl. S. 249, Anm. 106 b;… Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft 6. Aufl. S. 320 ff., 343).
  • BGH, 30.03.1954 - 1 StR 494/53
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  • BGH, 25.02.1966 - 4 StR 28/66

    Verurteilung wegen mehrfachen schweren Diebstahls - Begriff des Gebäudes im Sinne …

    Eine stärkere Sicherung ist im allgemeinen aber nur gegeben, wenn sich die Gegenstände in einem Gebäude befinden, das seine Räume vor dem Zutritt Unbefugter schützt (BGHSt 3, 300, 302) [BGH 13.11.1952 - 3 StR 727/51].

    Hier greift § 17 des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen vom 23. Juli 1926/28. Juni 1929 Platz, der, unabhängig davon, ob es sich um ein Gebäude oder einen umschlossenen Raum i.S. des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB handelt, die Bestrafung wegen schweren Diebstahls nach § 243 StGB u.a. vorsieht, wenn ein Gegenstand aus unedlem Metall in einem Gebäude zu dessen Ausstattung angebracht ist (BGHSt 3, 300 ff).

  • SG Halle, 10.07.2013 - S 12 VE 15/10

    Opferentschädigungsrecht: Ansprüche von Angehörigen eines Gewaltopfers aus …

    Das nach dem Wortlaut sprachlich Mögliche, also der mögliche Wortsinn, bildet den Bereich und steckt dessen Grenzen ab, innerhalb derer ein vom Gesetz verwendeter Begriff überhaupt ausgelegt werden kann (BGHSt 3, 300, 303; BGH, Urteil vom 30.06.1966 - KZR 5/65).
  • LG Heidelberg, 01.08.2018 - 1 S 11/18

    Wildschadenshaftung in Baden-Württemberg: Gesamtschuldnerische Haftung von …

    Das nach dem Wortlaut einer Norm sprachlich Mögliche bildet nämlich den Bereich und steckt die Grenzen ab, innerhalb derer ein vom Gesetz verwendeter Begriff überhaupt ausgelegt werden kann (BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1966 - KZR 5/65 -, BGHZ 46, 74-87; vergleiche BGH 1952-11-13 3 StR 727/51 = BGHSt 3, 300, 303; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft - 1960 - 2. Teil 3. Kapitel Nr. 2 a und f, Seiten 241, 258).
  • BayObLG, 06.05.1976 - 4 ObOWi 92/75

    Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz; Schließung von Friseurbetrieben am …

    Neben dem Wortlaut ist zur Auslegung indes auch der Sinn und der Zweck des Gesetzes heranzuziehen (RGSt 77, 176/177; BGHSt 3, 300/303; 4, 144/148; 10, 94/97; 19, 158/161).
  • BGH, 10.03.1955 - 3 StR 579/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.10.1968 - 2 StR 376/68

    Revisionseinlegung wegen Verletzung sachlichen Rechts - Rechtliche Qualifizierung …

  • BGH, 18.01.1966 - 5 StR 481/65

    Fortgesetzter gemeinschaftlicher schwerer Rückfalldiebstahls - Vollendung der …

  • BGH, 10.04.1953 - 1 StR 105/53

    Rechtsmittel

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